„Heraus komplimentiert“: Frau nach Streit einfach auf der Autobahn stehen gelassen
Auf der A38 in Sachsen-Anhalt ließ eine Autofahrerin eine Freundin kurzerhand am Standstreifen stehen. Zum Glück musste diese nicht lange auf Rettung warten.
Großkorbetha – Die A38 ist eine viel befahrene Autobahn. Fußgänger oder „Personen auf der Fahrbahn“, wie die offizielle Warnmeldung lautet, haben dort nichts verloren. Sie bringen sich und andere in Lebensgefahr. Deshalb gelten auf der Autobahn strikte Regeln, die für Sicherheit sorgen sollen. Das alles scheint einer Autofahrerin jedoch ziemlich egal gewesen zu sein, die am Wochenende wegen eines Streits ihre Freundin am Standstreifen, den man nur in Ausnahmefällen befahren darf, hat stehen lassen. Ohne Handy und somit ohne die Möglichkeit, Hilfe zu rufen.
Von der Freundin auf der Autobahn ausgesetzt

Die genauen Hintergründe seien laut bild.de nicht bekannt. Es habe einen Streit gegeben, nach dem die Beifahrerin von ihrer Freundin aus dem Wagen „heraus komplimentiert“ worden sei. Andere Autofahrer hätten schließlich die Polizei alarmiert, weil sie die 40-Jährige am Samstagabend um kurz nach 21 Uhr hilflos und allein auf der Autobahn gesehen hatten.
Glücklicherweise waren die Beamten dann auch innerhalb weniger Minuten vor Ort, sodass niemand zu Schaden gekommen ist, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) meldet. Diese fuhren die Frau dann zum nächstgelegenen Bahnhof in Weißenfels (Burgenlandkreis), wo sie in den Zug stieg. Zumindest ihren Geldbeutel hatte sie nämlich noch bei sich.
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Wie verhält man sich bei „Personen auf der Fahrbahn“ richtig?
Fußgängern droht ein Bußgeld bei Betreten der Fahrbahn, da es sich dabei um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt. Bußgeld droht unter anderem auch bei falschem Verhalten am Zebrastreifen oder wenn Fußgänger Autofahrern einen Parkplatz freihalten. Auch der Aufenthalt auf dem Standstreifen ist verboten. Viel schlimmer als eine Geldstrafe ist jedoch die Gefahr, die dabei für die Personen selbst sowie die vorbeifahrenden Autofahrer entsteht. Die Autos sind mit hoher Geschwindigkeit unterwegs, die man zu Fuß schwer einschätzen kann. Auch rechnen Fahrer auf der Autobahn in der Regel nicht mit Fußgängern, sodass ein Schreckmoment schnell zum Unfall führt.
Bemerken Autofahrer also Fußgänger auf der Autobahn, so sollten sie diese unbedingt der Polizei melden. Auch im Radio wird die Meldung „Person auf der Fahrbahn“ meist sofort verbreitet, um die Fahrer zu warnen. Anhalten und die Person einsammeln, sollte man keinesfalls. Erstens, weil das Betreten der Autobahn, wie erwähnt, verboten ist, und zweitens, weil man sich damit selbst in Gefahr bringen würde.