Zebrastreifen: Welche Bußgelder Autofahrern drohen, die sich nicht an die Regeln halten
Dass an einem Zebrastreifen Fußgänger Vorrang haben, dürften die meisten wissen. Doch welche Regeln müssen Autofahrer noch beachten?
Haben Sie schon einmal von einer „Dickstrichkette“ gehört? Heute kennt diesen Begriff fast niemand mehr – tatsächlich war das früher einmal die amtliche Bezeichnung für einen Zebrastreifen. Allerdings ist auch das eigentlich ein umgangssprachlicher Begriff. Offiziell heißt es Fußgängerübergang – im Amtsdeutsch FGÜ abgekürzt. Autofahrer sollte am Zebrastreifen einige Regeln unbedingt beachten.
Regeln am Zebrastreifen: Autofahrer dürfen sich nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern
Einen Zebrastreifen findet man beispielsweise oft in der Nähe von Schulen – neben einer Ampel ist es eine weitere Möglichkeit, den Kindern eine relativ sichere Straßenüberquerung zu ermöglichen. Grundsätzlich haben Fußgänger an einem Zebrastreifen Vorrang. Gleiches gilt für Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen. Auto-, Motorrad- oder Fahrradfahrer dürfen sich nur mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern. Ist erkennbar, dass Fußgänger den Zebrastreifen betreten wollen, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer anhalten – und gegebenenfalls warten, bis die Überquerung abgeschlossen ist.
Verkehrszeichen „Fußgängerüberweg“ – ab jetzt gilt ein Überholverbot
Zusätzlich zum Zebrastreifen ist in manchen Fällen noch das Verkehrszeichen Fußgängerüberweg (quadratisches blaues Schild mit weißem Dreieck und einem Fußgänger, der über einen Zebrastreifen geht) aufgestellt– ab diesem Schild gilt ein Überholverbot. Sollte das Schild nicht aufgestellt sein, ist das Überholen auf der Fahrbahnmarkierung dennoch verboten. Es gibt auch noch einige andere Situationen, in denen das Überholen auch ohne Schild verboten ist.
Parken und Überholen ist auf dem Zebrastreifen verboten
Das Parken ist nicht nur auf dem Zebrastreifen selbst verboten, sondern bereits fünf Meter davor. Wenn der Verkehr stockt, muss der Fußgängerüberweg freigehalten werden. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält – und beispielsweise zu schnell an einen Zebrastreifen heranfährt oder das Überholverbot ignoriert, riskiert laut dem Auto Club Europa (ACE) einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Kommt es zu einer Gefährdung, werden es sogar 100 Euro.

Zebrastreifen: Auch Kinder müssen vor der Überquerung vom Fahrrad absteigen
Regeln gibt es aber am Zebrastreifen nicht nur für Autofahrer. Fahrradfahrer müssen absteigen und ihr Fahrrad schieben. Laut ADAC gilt das auch für Kinder unter sieben Jahren, obwohl diese mit dem Fahrrad auf dem Gehsteig fahren dürfen. Verschiedenen Gerichtsurteilen zufolge werden aber Radfahrer, die ihr Fahrrad wie einen Tretroller benutzen, wie Fußgänger behandelt, berichtet der Automobilklub. Fußgänger sollten aber keinesfalls einfach blindlings loslaufen, sondern sich zuerst versichern, dass eine sichere Überquerung des Zebrastreifens möglich ist.
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Mit einem Fußgängerüberweg sollte man sich auch keinen Spaß erlauben, wie es Unbekannte vor einiger Zeit in Mecklenburg-Vorpommern machten: Sie malten einen einfach Zebrastreifen auf die Straße. Die Kripo ermittelte wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr – und warnte vor Nachahmung: Es handele sich um eine „schwere Straftat“, und den Tätern drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.