1. 24auto
  2. Service

Zulassung: Voraussetzungen, Zuständigkeit, Vollmacht – das sollte man zu dem Thema wissen

Erstellt:

Von: Sebastian Oppenheimer

Kommentare

Ein Schild mit der Aufschrift „Zulassungsstelle“.
Der Gang zur zuständigen Behörde ist heute nicht mehr nötig: Inzwischen kann man sein Fahrzeug auch online zulassen. © Armin Weigel/dpa

Wer ein Fahrzeug zulassen will, steht vor vielen Fragen: Welche Behörde ist zuständig? Welche Unterlagen sind erforderlich? Hier sind die Antworten.

Ohne gültige Zulassung darf in Deutschland niemand ein Fahrzeug führen. Das Auto muss auf den Halter zugelassen und an dessen Wohnort angemeldet sein. Das Gleiche gilt für Motorräder, Wohnmobile, Anhänger und andere Kraftfahrzeuge.

Die Zuständigkeit für die Zulassung von neuen und die Wiederzulassung beziehungsweise das Ummelden gebrauchter Fahrzeuge liegen in der Verantwortung der für den Wohnsitz liegt bei der entsprechenden Behörde, dem Straßenverkehrsamt. Die Sachbearbeiter in den Straßenverkehrsämtern vergeben Termine auch online. Ebenso nehmen sie Anträge auf Überführungskennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen und E-Kennzeichen entgegen und reservieren Wunschkennzeichen. Auch bei Verlust von Zulassung oder Kfz-Brief sowie bei Namensänderungen auf den Zulassungsbescheinigungen ist das Straßenverkehrsamt die richtige Anlaufstelle.

Zulassung: Die Kosten können je nach Fahrzeug variieren

In den Ballungszentren haben Bürgerbüros oder Stadtteilbüros einen Teil der Aufgaben der Straßenverkehrsämter übernommen. Voraussetzungen für eine Zulassung, welche Unterlagen oder Vollmachten benötigt werden und wie hoch die Kosten sind, sind abhängig davon, ob Neuwagen, Anhänger, Gebrauchtwagen, Old- oder Youngtimer zugelassen werden sollen. Entscheidend ist zudem, ob diese in Deutschland, innerhalb oder außerhalb der EU erworben wurden.

Das sind die erforderlichen Unterlagen für die Zulassung:

Voraussetzung für eine Wiederzulassung oder das Ummelden von Gebrauchtwagen sind zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ein lückenloser Eigentumsnachweis und der Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU-Bericht).

Bei Zulassung von Anhängern fordert die Behörde zusätzlich den Nachweis, dass das Zugfahrzeug für eine Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet ist.

Youngtimer und Oldtimer können regulär oder mit speziellen Kennzeichen zugelassen werden.

Für die Zulassung von Fahrzeugen, die aus anderen Ländern eingeführt wurden, muss der neue Halter ein Ursprungszeugnis, sowie Kaufvertrag oder Rechnungen im Original vorlegen. Das Straßenverkehrsamt oder das Bürgerbüro fordern weiterhin die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie die Umsatzsteuererklärung. Bei Fahrzeugen, die außerhalb der EU erworben wurden, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig. Die Zuständigkeit für die Erstellung liegt beim Hauptzollamt.

Zulassung: Wer vorbereitet ist, kann alles an einem Tag erledigen

Wer die Zuständigkeiten kennt, die Voraussetzungen beachtet und die erforderlichen Unterlagen bereithält, kann das An- oder Ummelden eines Fahrzeuges an einem einzigen Tag bewältigen. Auf den Webseiten der zuständigen Behörden stehen Informationen zu anfallenden Kosten sowie die erforderlichen Formulare wie Vollmachten und Einzugsermächtigungen zum Download bereit.

Die Gebühren für die Zulassung in der Behörde vor Ort sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Sie werden auf den Webseiten der Straßenverkehrsämter veröffentlicht.

Seit 1.10.2019 ist die Zulassung von Neu- und Gebrauchtwagen sowie Anhängern auch online möglich.

Voraussetzung für die Online-Zulassung sind entsprechende Unterlagen:

So sieht der Ablauf einer Online-Zulassung aus:

Beim Ummelden gebrauchter Fahrzeuge im Onlineportal ist der HU-Brief erforderlich.

Bei Online-Zulassungen werden die Gebühren bundesweit einheitlich erhoben. Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Diese Kosten können bei einer Online-Zulassung auf Sie zukommen:

VorgangKosten
Online-Abmeldung:5,70 Euro
Online-Zulassung:27,90 Euro
Online-Umschreibung:28,20 Euro
Versand der Zulassungsbescheinigung:10,20 Euro\t

Auch interessant

Kommentare