Auto-Hauptuntersuchung: So läuft das mit dem „TÜV“ genau ab
Die Auto-Hauptuntersuchung bei TÜV, Dekra & Co. steht für die meisten PKW alle zwei Jahre an. Doch wie läuft das ab – und was tun, wenn der „TÜV“ abgelaufen ist?
- Die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs stellt sicher, dass es verkehrstauglich ist
- Der Technische Überwachungsverein (TÜV) übernimmt unter anderem die Prüfung
- Wer den TÜV überzieht, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen
Stuttgart – Vielen Deutschen graust es vor dem „TÜV“. Schließlich müssen sie bangen, ob Ihr Fahrzeug noch die Hauptuntersuchung (HU) übersteht. Wer aber sein Auto richtig pflegt und Dinge wie Profiltiefe sowie Luftdruck der Reifen auch mal selbst kontrolliert, der hat nichts zu befürchten.
So läuft die Auto-Hauptuntersuchung („TÜV“) ab
Für PKW mit Erstzulassung findet diese nach drei Jahren statt, ab der 2. HU alle zwei Jahre. Hierbei werden relevante Punkte geprüft, um zu kontrollieren, ob der PKW auch noch verkehrstauglich ist. Jedes Bundesland in Deutschland hält dies zwar anders, dafür bleibt die Untersuchung auch immer gleich.
Die Hauptuntersuchung wird vor Ort von unterschiedlichen Prüfdiensten durchgeführt. Unter anderem von:
- Dekra
- TÜV Süd
- TÜV Nord
- TÜV Rheinland
Aber: In Hauptuntersuchungen werden nur manuelle und elektronische sowie visuelle und messtechnische Prüfungen durchgeführt. So wird zum Beispiel das Fahrzeug lediglich einer Rostprobe unterzogen, wo der Prüfer leicht an sichtbare Stellen herankommt.
Folgende Punkte werden allerdings immer bei einer Hauptuntersuchung überprüft:
- Bremsen
- Lenkung
- Sichtverhältnisse (Sichtung der Scheiben und die Spiegel)
- Licht, zum Beispiel Fernlicht, Abblendlicht
- Elektrik
- Achsen (inkl. Räder, Reifen und Aufhängung)
- Fahrgestell mit Rahmen und daran befestigte Teile
- Auspuff und Katalysator
- Kraftstoffanlage
Zudem wird bei der Prüfung des Fahrzeugs darauf geachtet, ob Gurte und Hupe, die Wegfahrsperre (wenn vorhanden) sowie sonstige Ausstattung vorhanden sind.
So lange können Sie über dem TÜV sein - ohne eine Strafe zu erwarten
Schätzt der Prüfer Ihr Auto als verkehrssicher ein, erhalten Sie eine TÜV-Plakette, das Ihnen auf das Nummernschild hinten geklebt wird. Weist Ihr Fahrzeug erhebliche Mängel auf, kann der Prüfer Ihnen die Plakette auch verweigern.
Stattdessen gibt er Ihnen eine Nachprüffrist vor (circa ein Monat), bis zu der Sie Zeit haben, um die Mängel beheben zu lassen. Erst dann darf der Wagen dem Prüfer wieder vorgestellt werden. Überschreiten Sie diesen Zeitraum, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen.
TÜV abgelaufen – diese Strafe droht Ihnen
Haben Sie längere Zeit die Hauptuntersuchung beim TÜV schleifen lassen und ist diese abgelaufen, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber mit einem Bußgeld belegt.
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern:
- bei mehr als zwei Monaten: 15 Euro
- bei mehr als vier Monaten (und bis zu acht Monaten): 25 Euro
- mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen (Sicherheitsprüfung vorgeschrieben):
- bis zu zwei Monate: 15 Euro
- mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
- mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
- mehr als acht Monate: 75 Euro und ein Punkt in Flensburg
Das müssen Sie tun, wenn der TÜV abgelaufen ist
Wenn Sie also bemerken sollten, dass Sie den Termin für die HU vergessen haben, sollten Sie schnell handeln. Melden Sie sich daher sofort bei einer Prüfstelle des TÜV, der Dekra (mit Sitz in Stuttgart, geführt von Stefan Kölbl (52)) oder bei einer Werkstatt, die diesen Service anbietet und vereinbaren Sie einen neuen Termin. Um das Bußgeld kommen Sie allerdings nicht herum.
Zudem wird dann eine sogenannte „vertiefte Hauptuntersuchung“ durchgeführt. Das bedeutet konkret, dass das Fahrzeug intensiver geprüft wird. Dadurch fallen allerdings auch höhere Kosten an, etwa satte 20 Prozent mehr. Aber die TÜV-Plakette wird zumindest nicht auf den ursprünglichen Prüftermin zurückdatiert. Das heißt, Ihr Fahrzeug hat nach überstandener HU wieder zwei Jahre lang „TÜV“.