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Roller, Motorrad & Co.: Das dürfen Sie noch alles mit dem Führerschein der Klasse B fahren

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Von: Jasmin Farah

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Der Pkw-Führerschein wird auch Klasse B genannt. Wer ihn erwirbt, fragt sich, ob er damit zum Beispiel auch Motorräder fahren darf. Wir klären Sie auf. 

München – Für viele junge Leute stellt der Pkw-Führerschein der erste Schritt in die Unabhängigkeit dar. Schließlich können Sie, sobald Sie volljährig sind, alleine ein Fahrzeug führen und von A nach B kommen. Doch viele stellen sich die Frage, welche Fahrzeuge Sie noch fahren dürfen

Führerschein der Klasse B: Diese Fahrzeuge dürfen Sie noch fahren

Grundsätzlich wurden im Laufe der vergangenen Jahre immer wieder neue Führerscheinrichtlinien erlassen. Das betraf auch die Fahrerlaubnisklassen. Seit Januar 2013 gibt es die Regelung mit 16 Führerscheinklassen, zwei davon bilden Klassen für den Pkw-Führerschein.

Wer den Führerschein Klasse B besitzt, also den sogenannten Autoführerschein, darf neben einem Pkw noch weitere Fahrzeuge fahren. Allerdings darf das Fahrzeug die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Außerdem ist Ihnen nur erlaubt, maximal acht Personen zu befördern.

Zudem gilt: Haben Sie den Führerschein der Klasse B in der Tasche, dürfen Sie auch automatisch zweirädrige Kleinkrafträder fahren. Diese gehören zur Klasse AM, die ebenfalls mitinbegriffen ist. Darunter fallen: 

So viel kostet ein Führerschein der Klasse B

Der klassische Autoführerschein kann ganz schön ins Geld gehen. Für die Fahrausbildung, bestehend aus Theorie und praktischen Fahrstunden, müssen Sie etwa mit 1.500 bis 2.000 Euro rechnen. Die Gesamtkosten variieren von Bundesland zu Bundesland.

Durchschnittlich setzen sie sich aus folgenden Posten zusammen:

FaktorDurchschnittliche Kosten / Euro
Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfoto35 Euro
Grundgebühr für Fahrschule200 Euro
Lehrmaterial50 Euro
Fahrstunden1.500 Euro
Regelfahrstunden (ca. 30)1.000 Euro
Sonderfahrstunden (ca. 12)500 Euro
Prüfungsgebühr200 Euro
Prüfungsgebühr Bundesland100 Euro
Prüfungsgebühr Fahrschule100 Euro
Führerscheinantrag35 Euro
Durchschnittliche Gesamtkosten2.020 Euro

Das bedeutet das L auf dem Führerschein der Klasse B

Übrigens: In Klasse B sind auch die Klassen L und M miteingeschlossen. Die Klasse L bezeichnet Zugmaschinen wie Trecker, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden und eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h aufweisen.

Verfügt er noch über einen Anhänger, dürfen Sie laut Paragraf 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung lediglich maximal 25 km/h fahren. Ebenfalls zur Klasse L gehören daher selbstfahrende Arbeitsmaschinen (zum Beispiel Kehr- oder Erntemaschinen).

Führerschein Klasse B: Anhänger ist erlaubt – aber nur bis maximal 750 kg

Besitzen Sie einen Anhänger für Ihren Pkw sollten Sie darauf achten, dass er eine Gesamtmasse von maximal 750 Kilo aufweist. Wer einen größeren Anhänger nutzen möchte, sollte ebenfalls wieder darauf achten, dass die Gesamtmasse des Gespanns das zulässige Gewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreitet.

Kommen Sie mit Ihrem Anhänger darüber, benötigen Sie die Erweiterung des Führerscheins der Klasse B um

Darum befindet sich ein „B1“ auf der Rückseite Ihres Führerscheins der Klasse B

Darüber hinaus finden sich auf den Rückseiten aller Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, die Eintragung „B1“. Dabei handelt es sich um eine (neue) Führerscheinklasse, die dazu berechtigt, vierrädrige Kraftfahrzeuge mit maximal 15 kW und maximal 80 km/h zu führen. 

Führerschein Klasse B: Jetzt können Sie auch Motorräder bis 125 ccm fahren

Seit 2020 ist allen Autofahrern erlaubt, die eine B-Fahrerlaubnis besitzen, ohne eine zusätzliche Fahrprüfung auch leichte Motorräder bis 125 ccm zu führen. Dazu müssen Sie zuvor einige Fahrstunden absolviert haben. Anschließend können Sie Ihren Pkw-Führerschein auf Leichtkrafträder erweitern lassen. Die Führerscheinbehörde wird dann die Schlüsselzahl 196 darin vermerken. Weitere Bedingungen sind: 

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum auch mit einem Beiwagen zu fahren. Aber: Das Kraftrad darf die Motorleistung von elf kW nicht übersteigen und das Verhältnis von Leistung zum Gewicht muss stets im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. Diese leichten Motorräder dürfen sogar bis zu 120 km/h fahren. 

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