Verkehrszeichen „bei Nässe“: Wann gilt die Straße wirklich als nass
Verkehrszeichen für Tempolimit: Darauf müssen Autofahrer „bei Nässe“ unbedingt achten. Gesetzliche Definition lässt aber Fragen offen.
Im Straßenverkehr gibt es zahlreiche Schilder, die für Ordnung sorgen. Allerdings gibt es auch Verkehrszeichen, die keiner kennt – das halbierte Auto mit vier Figuren. Aber auch bekannte Zeichen verwerfen Fragen auf. Einen orangefarbener Pfeil auf Autobahnen hat man schon gesehen, doch was bedeutet er? Und auch das Verkehrszeichen „bei Nässe“ gibt Rätsel auf. Wann ist die Straße nass?
Eine gesetzliche Definition für „nass“ gibt es laut dem Portal bussgeldkatalog.org für Autofahrer in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Ab wann eine Fahrbahn nun als nass zu bewerten ist, hat demnach aber der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung diesbezüglich getroffen, wie echo24.de berichtet. Diese Entscheidung (BGH, 20.12.1977, AZ: 4 StR 560/77) gilt seit dem Jahr 1977.
Verkehrszeichen „bei Nässe“: So ist nass definiert für Autofahrer

Auch die Fachleute des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) kennen das Urteil und definieren daher eine nasse Straße im Sinne des Bundesgerichtshofs: „Eine Fahrbahn ist demnach nass, wenn sich auf der Oberfläche erkennbar eine, wenn auch nur dünne Wasserschicht gebildet hat, also die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist – und sei er noch so dünn“.
Feuchte Fahrbahn
Auch eine feuchte Fahrbahn wurde durch die Rechtsprechung definiert. Hierzu heißt es bei bussgeldkatalog.org: „Ist die Fahrbahn feucht, also dunkel gefärbt und nicht mit Wasser überzogen oder haben sich nur vereinzelt Pfützen gebildet, findet das Zusatzschild ‚bei Nässe‘ keine Anwendung. Damit verbundene andere Anordnungen wie ein Tempolimit gelten also dann nicht“.
Autofahrer sollten beim Verkehrszeichen „bei Nässe“ daher ganz genau auf die Fahrbahn und andere Verkehrsteilnehmer achten. Am besten lässt sich erkennen, ob eine Straße als nass gilt, wenn laut ADAC „das Fahrzeug vor Ihnen eine Sprühfahne bildet“. Sollte es nur leicht Regen und nur vereinzelte Pfützen auf dem Asphalt sein, „gilt eine Straße also noch nicht als nass“.
Tempolimit für Autofahrer: Was gilt beim Verkehrszeichen „bei Nässe“?
Grundsätzlich gibt es bei nasser Fahrbahn nicht immer ein Tempolimit. Sollte das Verkehrszeichen „bei Nässe“ nicht vorhanden sein, dann gelten laut dem Portal für Bußgelder „keine besonderen Geschwindigkeitsbeschränkungen“. Doch die StVO besagt auch, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit den Straßen- und Witterungsbedingungen anpassen müssen – auch ohne entsprechende Zusatzzeichen im Straßenverkehr.
Wer dennoch aufs Tempo tritt, der muss auch ohne das Schild „bei Nässe“ mit einem Bußgeld rechnen. Dazu heißt es: Wer geblitzt wird bei Nässe ohne ein entsprechendes Tempolimit per Verkehrszeichen, muss „dennoch Bußgelder zwischen 100 und 145 Euro“ erwarten – wenn dem Fahrer des Autos „ein nicht an die Wetterverhältnisse angepasstes Fahren vorgeworfen wird“.
Verkehrszeichen „bei Nässe“: Bußgelder für Autofahrer bei Missachtung
Wenn Autofahrer geblitzt werden, die Fahrbahn nass ist und sie dabei das Verkehrszeichen „bei Nässe“ missachtet haben, dann werden laut Bußgeldkatalog ganz ordentliche Strafen fällig.
Geschwindigkeit überschritten | Strafe |
11 bis 15 km/h | 40 Euro |
26 bis 30 km/h | 150 Euro und ein Punkt/ evtl. ein Monat Fahrverbot |
31 bis 40 km/h | 200 Euro und ein Punkt |
61 bis 70 km/h | 600 Euro, zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot |
über 70 km/h | 700 Euro, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot |
Wer im Regen unterwegs ist, sollte also seine Augen offen halten nach dem Zusatzzeichen 1053-35 - Verkehrsschild „bei Nässe“. Ein weißes rechteckiges Schild mit schwarzem Rand, ein schwarzes Piktogramm eines Fahrzeugs, die Reifen stehen auf welligem Untergrund.