1. 24auto
  2. Service
  3. Verkehrsrecht

Verkehrsrecht in Deutschland: Regeln, Bußgelder und Punkte von Fahrverbot bis Rettungsgasse

Erstellt:

Von: Sebastian Oppenheimer

Kommentare

Um sich selbst und andere nicht zu gefährden, gilt es, sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu halten. Andernfalls drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.

In Deutschland regelt die Straßenverkehrsordnung wie sich die Teilnehmer des Straßenverkehrs zu verhalten haben und welche genauen Regeln gelten. Wird gegen diese verstoßen, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Man spricht von Punkten in Flensburg, da dort das Kraftfahrtbundesamt seinen Sitz hat. In Flensburg werden die Punkte zentral gespeichert.

Als eine der wichtigsten Verkehrsregeln gilt das Einhalten der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit. Innerorts liegt das Tempolimit meist bei 30 oder 50 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h einzuhalten. Auf den deutschen Autobahnen liegt laut dem Verkehrsrecht keine Begrenzung vor, es sei denn, es werden entsprechende Verkehrsschilder aufgestellt.

Verkehrsrecht: Auf Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot

Auf Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot. Es muss stets vorrangig die rechte Spur genutzt werden, sodass unter Einhaltung des Tempolimits links überholt werden kann und es zu keinen Behinderungen kommt. Ein Meter Abstand zum rechten Fahrbahnrand muss allerdings immer gegeben sein. Innerorts kann der Fahrer frei entscheiden, welche Spur er nutzt.

Kommt der Fahrer an eine Kreuzung, an der weder Ampeln, noch Verkehrsschilder die Regeln bezüglich der Vorfahrt aufzeigen, gilt „rechts vor links“. Der Verkehrsteilnehmer, der sich rechts befindet, darf die Kreuzung demzufolge zuerst überqueren. Stehen sich zwei Fahrzeuge gegenüber, liegt das Vorfahrtsrecht zuerst bei dem Fahrer, der geradeaus fährt. Es folgt derjenige, der nach rechts abbiegt. Laut Verkehrsrecht muss beim Abbiegen stets der entsprechende Blinker gesetzt werden, um die anderen Verkehrsteilnehmer über das Vorhaben in Kenntnis zu setzen.

Für Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist Alkohol am Steuer gänzlich verboten. Das gleiche gilt für Verkehrsteilnehmer, die noch ihre Probezeit absolvieren. Alle anderen Fahrer dürfen eine Grenze von 0,5 Promille nicht überschreiten. Andernfalls drohen Bußgelder und gegebenenfalls Punkte in Flensburg und Fahrverbote.

Verkehrsrecht: Bußgelder bei der Benutzung des Handys am Steuer

Während der Fahrt das Handy oder andere Geräte wie Tablets, iPods oder auch Navigationsgeräte zu bedienen, ist untersagt. Seit 2017 sind keinerlei Handlungen mit Geräten dieser Art erlaubt, weder das Annehmen von Anrufen, die Eingabe einer Route oder der Blick auf die Uhr. Ein kurzer Blick darauf während der Fahrt ist nur zulässig, wenn sich das Gerät in einer Halterung befindet und nicht in die Hand genommen werden muss. Das ist nur erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschalten wurde.

Eine junge Frau sitzt im Auto und telefoniert mit ihrem Smartphone.
Während der Fahrt das Handy am Ohr: das kann teuer werden. © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Wer das Handy entgegen der Regeln am Steuer benutzt, wird mit Bußgeldern von 100 € und 1 Punkt in Flensburg bestraft, auch wenn sich an sämtlich Verkehrsregeln und das Tempolimit gehalten wurde. Kommt aufgrund der Nutzung eine Gefährdung anderer oder eine Sachbeschädigung zustande, steigt das Bußgeld auf bis zu 200 € und 2 Punkte in Flensburg werden verzeichnet. Hinzu kommt laut den Änderungen 2020 im Verkehrsrecht ein einmonatiges Fahrverbot. Auch im Ausland kann das Handy am Ohr ein teures Nachspiel haben.

Mindestens eine Warnweste muss im Auto sein – so will es das Verkehrsrecht

Für die eigene Sicherheit im Falle eines Unfalls, beispielsweise aufgrund von Überschreitung des Tempolimits oder einer Panne, ist das Mitführen von mindestens einer Warnweste pro Fahrzeug Pflicht. Diese ist bei der allgemeinen Verkehrskontrolle samt Warndreieck und Verbandskasten vorzuzeigen. Für Wohnmobile und Motorräder sind die Westen im Verkehrsrecht nicht ausdrücklich vorgeschrieben, werden aber dennoch empfohlen.

Ein Mann mit gelber Warnweste und einem Warndreieck in der Hand. F
Das Mitführen von mindestens einer Warnweste im Auto ist Pflicht. © Christin Klose/dpa-tmn

Fahrer, die zum Mitführen der Warnweste verpflichtet sind, müssen bei Missachtung dieser Regeln mit Bußgeldern von 15 € rechnen. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht.

Rettungsgasse: Wer nicht mitzieht, muss mit einem Bußgeld rechnen

Geschieht ein Unfall, weil beispielsweise das Tempolimit überschritten wurde, steht der Verkehr häufig still. Damit Polizei und Rettungskräfte dennoch an den Unfallort gelangen können, sieht das Verkehrsrecht das Bilden einer Rettungsgasse vor. Bei zweispurigen Straßen, entsteht die Gasse in der Mitte der Straße. Verkehrsteilnehmer, die sich in der rechten Spur befinden, müssen also an den rechten Fahrbahnrand fahren, während sich die Fahrer der linken Spur an den linken Rand begeben. Hat die Fahrbahn drei oder mehr Spuren steuern die Verkehrsteilnehmer laut den Regeln auf der linken Spur ebenfalls den linken Fahrbahnrand an. Alle anderen Beteiligten begeben sich nach rechts.

 29.03.2018, Niedersachsen, Bissendorf: Fahrer von Pkw und Lastwagen bilden auf der Autobahn eine Rettungsgasse.
Autofahrern, die keine Rettungsgasse bilden, droht unter Umständen ein Bußgeld. © Holger Hollemann/dpa

Wer keine Gasse bildet, muss mit Bußgeldern von 200 €, 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot rechnen. Werden Rettungskräfte tatsächlich behindert, andere Menschen gefährdet oder gar ein Sachschaden verursacht, fällt die Strafe entsprechend höher aus.

Der ADAC hat einige wichtige Hinweise zum Bilden einer Rettungsgasse zusammengetragen.

Verkehrsrecht: Diese Regeln gelten für die Nutzung von Winterreifen

Die Nutzung von Winterreifen ist in Deutschland Pflicht, sobald es die Witterungsverhältnisse erfordern. Dazu zählen unter anderem Schnee und Glatteis. Alle Räder müssen laut dem Verkehrsrecht mit Winterreifen versehen werden, erst dann ist die Pflicht vollständig erfüllt. Zeitliche Regeln gibt es nicht, allerdings kann sich an folgender Faustregel orientiert werden. Von Oktober bis Ostern, also von „O bis O“, ist es Zeit für Winterreifen. Kommt es außerhalb dieses Zeitraums bereits zu winterlichen Straßenverhältnissen, müssen die entsprechenden Reifen dennoch aufgezogen werden.

Einige Fahrzeuge sind allerdings von der Pflicht, Winterreifen zu nutzen, ausgeschlossen. Darunter zählen unter anderem:

Wer trotz entsprechender Witterungsverhältnisse ohne Winterreifen fährt, zahlt Bußgelder von 60 € und erhält einen Punkt in Flensburg. Werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert oder gefährdet, steigt das Bußgeld auf bis zu 100 € an.

Auch bei fehlenden Schneeketten sieht das Verkehrsrecht unter Umständen Bußgelder vor

Bei gewissen Witterungsverhältnissen reichen auch Winterreifen nicht mehr aus. Dann sind Schneeketten erforderlich, die für noch mehr Haftung sorgen.

Ein Mann zieht bei winterlichen Verhältnissen Schneeketten auf seine Reifen auf.
Schneeketten können in Deutschland durch eine entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. © Daniel Karmann/dpa

Gebiete in denen diese aufgezogen werden müssen, sind mit dem entsprechenden Verkehrsschild gekennzeichnet. Wer sich diesen Regeln des Verkehrsrechts wiedersetzt, dem drohen Bußgelder in Höhe von 20 €. Mit Punkten in Flensburg ist nicht zu rechnen. Zu beachten ist außerdem, dass ein Tempolimit von 50 km/h mit Schneeketten nicht überschritten werden darf.

Dieselfahrverbote sind nicht im Verkehrsrecht verankert

Für Dieselfahrzeuge herrscht mancherorts ein Fahrverbot in der Innenstadt, was allerdings nicht im Verkehrsrecht verankert ist. Damit möchte man die Schadstoffbelastung in den Städten reduzieren. Gewisse Gebiete dürfen folglich nicht mehr von dieselbetriebenen Fortbewegungsmitteln befahren werden. Dieses gebietsweise Verbot gilt allerdings nicht deutschlandweit, sondern für einige Großstädte.

Streckenweise werden zusätzlich neue Tempolimits eingeführt, worüber in sozialen Netzwerken heiß diskutiert wird. Nichtsdestotrotz dürfen die Städte Ausnahmen genehmigen, beispielsweise wenn es um den Transport von Schwerbehinderten geht. Wer dennoch mit einem Dieselfahrzeug eines der gekennzeichneten Gebiete durchfährt, und somit die offiziellen Regeln missachtet, muss mit Bußgeldern rechnen. Jede Kommune kann selbst über dessen Höhe bestimmen. Fahrer eines Diesel-Pkw zahlen in Hamburg beispielsweise 25 € Strafe, Fahrer eines Diesel-Lkw 75 €. Punkte in Flensburg werden nicht vergeben.

Für Lkw, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen, gilt ein Sonntagsfahrverbot

Das Verkehrsrecht untersagt Lkw, die ein Gesamtgewicht von 7,5 t überschreiten und geschäftsmäßig unterwegs sind, im Rahmen des Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen, zwischen 0 und 22 Uhr zu fahren.

Lkw stehen auf einem Parkplatz an einer Autobahn-Raststätte.
Für Lkw mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen gilt in Deutschland ein Sonntagsfahrverbot. © Patrick Seeger/dpa

Generell müssen sich Lkw, die über 7,5 Tonnen schwer sind auch an ein Tempolimit von 80 km/h halten und bringen daher den Verkehr auf Autobahnen zum Stocken. Wer unentgeltlich mit einem Lkw unterwegs ist und keiner geschäftsmäßigen Güterbeförderung nachgeht, darf hingegen uneingeschränkt am Verkehrsgeschehen teilnehmen. Werden frische und leicht verderbliche Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch oder Milch transportiert, greifen die Regeln des Fahrverbots ebenfalls nicht. Bei unerlaubtem Fahren während des Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen drohen Bußgelder von 120 €, allerdings keine Punkte.

Sophie Neumärker

Auch interessant

Kommentare