Verkehrsrecht im Ausland: Regeln, Vorschriften und Bußgelder – die wichtigsten Unterschiede
Verkehrsrecht im Ausland: In den europäischen Staaten gibt es unterschiedliche Regelungen. Wir haben die wichtigsten Vorschriften für Sie zusammengefasst.
- Vor der Fahrt ins Ausland sollte man sich über das dort geltende Verkehrsrecht informieren
- In Dänemark kann das unrechtmäßige Einfahren in eine Umweltzone extrem teuer werden
- Wer in Italien im Auto raucht, muss ebenfalls mit einer hohen Geldbuße rechnen
Wer mit dem Auto in das benachbarte Ausland fahren möchte, sollte sich vor der Reise gründlich über das dortige Verkehrsrecht informieren. Verstößen Sie gegen die dortigen Vorschriften – und führen zum Beispiel in Italien keine Warnweste im Auto mit – muss mit hohen Bußgeldern gerechnet werden. Die Regelungen in Europa sind von Land zu Land unterschiedlich, in Frankreich gelten andere Vorschriften im Verkehrsrecht als etwa in Österreich oder Dänemark.
Verkehrsrecht im Ausland - bei Nichtbeachtung hohe Bußgelder möglich
Der ADAC als größter deutscher Automobilclub ist dabei als Anlaufstelle für Informationen zu empfehlen. Um in Europa mit dem eigenen Auto sicher unterwegs zu sein und hohe Bußgelder im Ausland zu vermeiden, sollte man im Hinterkopf behalten, dass es im Verkehrsrecht unterschiedliche Regelungen unter anderem zu folgenden Themen geben kann:
- Telefonieren am Steuer
- Einbau von Kindersitzen
- Linksverkehr
- Rauchverbot im Auto
- Tempolimits
- Umweltzonen
- Mitführen von Warnwesten
Verkehrsrecht im Ausland: Wo in Europa die Winterreifenpflicht gilt
Wenn die Temperaturen fallen, sollten Autobesitzer ihr Fahrzeug winterfest machen. Besonders dann, wenn Sie in den Winterurlaub in die Berge fahren wollen. So ist es in Deutschland seit 2010 gemäß § 2 Absatz 3a StVO gesetzlich vorgeschrieben, dass Winterreifen bei Schneeglätte, Glatteis, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte verpflichtend sind.
Wer zum Skifahren nach Österreich fährt, für den gilt ebenfalls die gesetzliche Winterreifenpflicht. Dort beginnt sie jährlich am 01. November und endet im darauffolgenden Kalenderjahr am 15. April. Somit erstreckt sich der Zeitraum der Winterreifenpflicht auf ein knappes halbes Jahr, weshalb zwischen Sommer- und Winterreifen auch halbjährlich gewechselt wird.
In Italien gibt es dagegen keine einheitliche Regelung, was die Winterreifenpflicht anbelangt. Der Grund dafür sind die großen regionalen Unterschiede. Allerdings wird empfohlen, zwischen 15. Oktober und 15. April auf Winterreifen zu fahren. In Südtirol ist das Fahren auf Winterreifen dagegen verpflichtend und geht von 15. November bis 15. April.
In der Schweiz herrscht dagegen keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Dort werden Autofahrer dazu aufgerufen, eigenverantwortlich zu handeln und situationsabhängig zu entscheiden. Dagegen gilt in Tschechien eine witterungsbedingte Winterreifenpflicht von 01. November bis 31. März.
Tempolimit im Ausland
Während es in Deutschland keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, ist sie in vielen europäischen Ländern bereits an der Tagesordnung. Daher empfiehlt es sich vor einer Fahrt nach Italien, die Niederlanden & Co. darüber zu informieren, welche Tempolimits vor Ort gelten. Ansonsten drohen auch hier wieder hohe Bußgelder.
Wer unter anderem in Italien zu schnell unterwegs ist, muss mit Bußgeldern ab 170 Euro rechnen. In der Schweiz sind es dagegen ab 155 Euro aufwärts.
In dieser Grafik vom ADAC erfahren Sie mithilfe der Europakarte auf einen Blick, wo und wie schnell Sie fahren dürfen.
Das müssen Sie bei der Nutzung ausländischer Autos in Italien beachten
Seit Ende 2018 gibt es neue Regelungen für den Straßenverkehr in Italien. So besagen diese, dass in Italien wohnhafte Personen keine Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen fahren dürfen. Stattdessen müssen sie ein Auto, das im Ausland zugelassen worden ist, innerhalb von zwei Monaten auf ein italienisches Kennzeichen ummelden.
Innerhalb dieser Frist müssen diese Personen bei der zuständigen Zulassungsbehörde ihres italienischen Wohnsitzes vorstellig werden. Damit betreffen die Bestimmungen betreffen nicht nur italienische Staatsbürger, sondern auch alle diejenigen, die dort ihren Hauptwohnsitz haben.
Wer diese Frist versäumt und sich nicht innerhalb von zwei Monaten ummeldet, muss mit hohen Bußgeldern von bis zu 2.848 Euro rechnen. Zudem droht die Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Grundsätzlich wird allerdings in Italien zuerst eine Mindestbuße verhängt. Erfolgt dann innerhalb von 180 Tagen weder die Ummeldung noch die Aushändigung des Fahrzeugs, kann im schlimmsten Falle sogar eine Zwangsversteigerung drohen. Daher empfehlen Autoexperten dringend, das Auto sofort umzumelden. Wohnen Sie allerdings in Deutschland und wollen mit Ihrem Pkw oder Wohnmobil nur Ihren Sommerurlaub in Italien verbringen, sind Sie nicht von der Neuregelung betroffen.
Verkehrsrecht Europa: Unterschiede auf den Straßen – wo herrscht Linksverkehr, welche Umweltzonen gibt es?
Während in einigen skandinavischen Ländern bis 1967 noch Linksverkehr herrschte, wird in Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden mittlerweile auf der rechten Straßenseite gefahren. Linksverkehr war auch in Italien bis in die frühen 20er-Jahre die Regel, heute wird auch dort – wie in den meisten Ländern in Europa – rechts gefahren. Bis gegen Ende des 2. Weltkriegs galt auch in Österreich Linksverkehr.

Die Umweltzonen, welche in Deutschland erstmals im Jahr 2008 eingeführt wurden, sind in ganz Europa unterschiedlich geregelt. Daher empfiehlt es sich, bevor Sie mit Ihrem Pkw in einer der Innenstädte Europas unterwegs sind, sich vorab zu informieren, was gilt. Bei Missachtung drohen schließlich hohe Bußgelder. Einige Städte haben sogar für 2020 weitere Verschärfungen bekanntgegeben. Doch was sind eigentlich Umweltzonen?
Je nach Feinstaub-Aufkommen in der Luft kann es für bestimmte (meist dieselbetriebene) Fahrzeuge verboten sein, die gekennzeichneten Umweltzonen in einigen europäischen Innenstädten zu befahren. Grundsätzlich gibt es grüne, gelbe und rote Umweltzonen. In fast ganz Europa sind diese mit einem Schild als solche gekennzeichnet. Diese bezeichnen unterschiedliche Schadstoffgruppen und Fahrzeuge werden mit Plaketten in der jeweiligen Farbe versehen. Die Plakette sollte stets gut sichtbar am Auto angebracht sein.
Ist keine Umweltplakette wie vorgegeben am Auto angebracht, darf auch in keine Umweltzone eingefahren werden, auch wenn der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs sehr gering ist.
Insgesamt haben die Städte und Gemeinden in Europa über 300 Umweltzonen in dreizehn verschiedenen Ländern eingerichtet. Diese Länder sind:
- Frankreich
- Belgien
- Portugal
- Schweden
- Italien
- Österreich
- Dänemark
- Tschechien
- Spanien
- Niederlande
- Ungarn
- Norwegen
- Deutschland
Übrigens: Für alle Länder, die Plaketten verwenden, können Sie diese vor Fahrtantritt online bei den zuständigen Behörden bestellen.
In Deutschland liegt das Bußgeld für unrechtmäßiges Befahren einer Umweltzone (rot, gelb, oder grün) bei 80 Euro. In einzelnen Ländern Europas fallen die Bußgelder noch wesentlich höher aus. Hier einige Beispiele:
- In Großstädten Frankreichs wie Grenoble, Lyon oder Paris: 135 Euro
- In Dänemark: bis zu 2.500 Euro
- In Österreich: zwischen 90 und 2.000 Euro
- In Italien: mindestens 84 Euro
Der ADAC hat zudem einige Tipps zum Thema Bußgelder in Italien zusammengetragen.
Verkehrsregeln im Ausland: Das droht Ihnen, wenn Sie mit Handy am Steuer erwischt werden
In Deutschland wird das Fahren mit Handy am Steuer streng geahndet. Werden Sie von der Polizei aufgehalten, droht ein Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg. Doch wie sieht es im europäischen Ausland aus?
Wer in Frankreich mit Handy am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 135 Euro rechnen. Am teuersten ist der Griff zum Handy allerdings in den Niederlanden. Dort müssen Sie, wenn Sie von der Polizei ertappt werden, 240 Euro hinblättern. In der Schweiz kostet Sie das Vergehen hingegen „nur“ 85 Euro, während viele andere Vergehen im Straßenverkehr bedeutend höher als in anderen europäischen Ländern mit Bußgeldern belegt sind.
Bußgeldkatalog weiterer Länder im Vergleich:
Land | Bußgeld |
Belgien | ab 110 Euro |
Bosnien-Herzegowina\t | ab 50 Euro |
Bulgarien | 25 Euro |
Dänemark | 200 Euro |
Estland | bis 400 Euro |
Finnland | 100 Euro |
Frankreich | ab 135 Euro |
Griechenland | 100 Euro |
Österreich | ab 50 Euro |
Island | 40 Euro |
Italien | ab 169 Euro |
Irland | ab 60 Euro |
Kroatien | 70 Euro |
Lettland | 15 Euro |
Litauen | ab 85 Euro |
Luxemburg | 145 Euro |
Niederlande | 240 Euro |
Norwegen | 135 Euro |
Polen | ab 50 Euro |
Portugal | ab 120 Euro |
Rumänien | ab 125 Euro |
Schweden | 160 Euro |
Schweiz | 85 Euro |
Slowakei | ab 100 Euro |
Slowenien | 120 Euro |
Spanien | ab 200 Euro |
Tschechien | ab 40 Euro |
Ungarn | ab 50 Euro |
Verkehrsregeln für Kindersitze und Warnwesten im Ausland
In Deutschland müssen Kinder nach dem aktuellen Verkehrsrecht bis zu einem Alter von zwölf Jahren oder einer Körpergröße von bis zu 1,50 Meter verpflichtend auf einem geeigneten Kindersitz transportiert werden. Zudem muss der Sitz mindestens mit dem ECE-Prüfsiegel 44/03 versehen sein. Der deutsche Mindeststandard gilt auch in vielen anderen europäischen Ländern.
Wer also im Auto mit Kindern verreist, sollte sich darüber informieren, welche Regelungen im jeweiligen (Urlaubs-)Land gelten. Seit Setzen Sie Ihr Kind nicht in den geeigneten Kindersitz, gefährdet nicht nur dessen Gesundheit, sondern muss auch mit einer saftigen Geldstrafe rechnen.
In der EU variiert sie allerdings stark. So beträgt sie in Frankreich zum Beispiel mindestens 90 Euro. Darüber hinaus darf dort der Sitz für Kinder, die jünger als zehn Jahre sind (in Belgien jünger als zwölf Jahre) nur in Ausnahmefällen auf dem Beifahrersitz platziert werden. Übrigens: Ist der Kindersitz auf dem Beifahrersitz angebracht, muss der Airbag ausgeschaltet, da er ein Erstickungsrisiko für das Kind darstellt.
Österreich hat dagegen noch strengere Vorschriften für die Nutzung der Sitze erlassen. So müssen Kinder dort bis zum 14. Lebensjahr einen Kindersitz oder eine ähnliche „Rückhalteeinrichtung“ benutzen. In den Niederlanden gilt diese Pflicht sogar bis zur Volljährigkeit.
In Deutschland herrscht seit 01. Juli 2014 Warnwestenpflicht. Haben Sie die Weste unterwegs nicht dabei und werden von der Polizei erwischt, wird Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro abgeknöpft. Im europäischen Ausland wird das Vergehen teilweise allerdings noch viel strenger geahndet. So wären Sie bei Missachtung im Falle eines Unfalls in Belgien bis zu 1.375 Euro los, in Rumänien ist das Bußgeld je nach Einkommen gestaffelt.
In Österreich gilt die Tragepflicht der Warnweste. Das heißt konkret, dass die Weste bei jeder Panne außerorts angezogen werden muss. In Frankreich dagegen wird bei einem Unfall bereits das Aussteigen ohne Warnweste bestraft. Italien dagegen ist hier etwas lockerer, hier reicht es, etwas Reflektierendes zu tragen, wenn man das Fahrzeug auf offener Straße verlässt.
Schweden müssen hingegen im Pannenfall eine Warnweste tragen, das Mitführen im Fahrzeug wird allerdings nur empfohlen. In Norwegen und Finnland herrscht dagegen eine striktere Warnwestenpflicht. Nur in der Schweiz gilt weder Mitführ- noch Tragepflicht. Das gilt übrigens auch für den Verbandskasten.
Von Ariane Kohl