Kennzeichen: Diese Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen sind tabu
Viele Autofahrer nutzen ihr Nummernschild gern für Kurz-Botschaften. Manche sind allerdings verboten – und das aus gutem Grund.
München – Mit ihren Nummernschildern können Autofahrer lustige Botschaften verbreiten: Mannheimer lieben ihre MA-MA, Stuttgarter ihre EX – sofern es sich um die beiden Buchstaben hinter den Plaketten handelt. Und Starnberger sind am liebsten als STA-R unterwegs. Möglich macht das Vorzeigen solcher Botschaften das sogenannte Wunschkennzeichen, das gegen Aufpreis die Wahl von ein oder zwei Buchstaben sowie maximal vier Ziffern hinter der Ortskennung (korrekte Bezeichnung: Unterscheidungskennzeichen) zulässt. Sofern die Kombi noch verfügbar ist. Und erlaubt. Die anzügliche Stuttgarter Kombi war beispielsweise mal verboten, bevor sie zu einem der beliebtesten Wunschkennzeichen wurde. (Kurzzeitkennzeichen: So beantragen Sie das gelbe Kennzeichen)
Kennzeichen: Diese Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen sind fast überall verboten
Manche Kombinationen werden aber immer noch nicht ausgegeben – und das zu Recht. Jene nämlich, bei denen es nicht um Scherze geht, sondern um Verherrlichung von Extremismus oder Gewalt. Für manche Zeitgenossen mit Führer-Schein am liebsten gleich zusammen: Gerade Kombinationen, die auf das Dritte Reich und dessen Anführer verweisen, würden einen im öffentlichen Straßenverkehr sonst regelmäßig belästigen. (Diese Kombinationen sind auf Autokennzeichen verboten)

Kennzeichen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung verweist auf „gute Sitten“
Aber da sei Paragraf 8, Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vor. Die empfiehlt Zulassungsstellen die Sperrung bestimmter Buchstaben-Kombinationen, die „gegen die guten Sitten verstoßen“, wie etwa KZ (Konzentrationslager), HJ (Hitlerjugend), NS (Nationalsozialismus), SA (die berüchtigte „Sturmabteilung“ der Nazis) oder SS („Schutzstaffel“). In der Regel halten sich die Ämter auch daran. Das Ganze gilt natürlich genauso in Kombination mit dem/den Orts-Buchstaben: Stuttgart toleriert zwar mittlerweile EX, aber weder S noch A noch D. (Diplomatenkennzeichen: Das haben die Zahlencodes wirklich zu bedeuten)

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Kennzeichen: Manche Buchstaben sind hier erlaubt und dort verboten
Die Kombination von S und D, die an den „Sicherheitsdienst“ der Nazi-SS erinnern könnte, steht aber auch beispielhaft für umstrittene Verbote. Viele Zulassungsstellen geben dieses Pärchen aus, ebenso wie AH (die Initialen von Adolf Hitler) oder IS („Islamischer Staat“). HH, was man auch als „Heil Hitler“ deuten kann, hat es bekanntlich sogar zur Ortskennung einer norddeutschen Großstadt gebracht. Wo es verboten ist, behilft sich manch Unbelehrbarer mit dem Szene-Code 88 (nachdem H der achte Buchstabe im Alphabet ist). Diese Ziffern sind beispielsweise in Brandenburg gesperrt. Die Gesinnung derer, die damit herumfahren wollen, ändert das leider nicht.
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