Umweltplakette fürs Auto: Alle Infos zu den grünen, gelben und roten Aufklebern
Wer in eine Umweltzone will, braucht seit 2007 eine Umweltplakette. Wir haben die wichtigsten Informationen rund um die Feinstoffplakette zusammengefasst.
Seit 2007 ist die Umweltplakette – auch Feinstaubplakette genannt – in Deutschland Pflicht und inzwischen nicht mehr aus dem Straßenbild wegzudenken. Es gibt sie in Rot, Gelb und Grün. In den meisten Umweltzonen dürfen inzwischen nur noch Autos mit grünen Aufklebern fahren.
Die Umweltplakette muss an einer gut ersichtlichen Stelle der Windschutzscheibe befestigt sein. In der Regel ist das unten rechts. Zudem muss auch das Kennzeichen darauf notiert sein. Bevor man die Plakette an der Windschutzscheibe befestigt, sollte man diese säubern und anschließend trocken wischen. So wird verhindert, dass sich der Aufkleber wegen Schmutz schnell wieder löst.
Umweltplakette fürs Auto: Pflicht für alle, doch es gibt Ausnahmen
Die Umweltplakette kann man für fünf bis 20 Euro beim TÜV*, der GTÜ, der DEKRA, den Kfz-Zulassungsstellen und Bürgerämtern kaufen. Bestell man die Feinstaubplakette online, liegt der Preis oft höher. Die Pflicht gilt allerdings nicht nur für deutsche Autofahrer, sondern auch für Autos aus dem Ausland.

Wie so oft gibt es aber auch bei der Umweltplakette zahlreiche Ausnahmen von der Regel. So brauchen folgende Fahrzeuge in einer Umweltzone keine Feinstaubplakette:
- Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen (beispielsweise Traktoren)
- zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Krankenwagen
- Fahrzeuge, die Sonderrechte in Anspruch nehmen können – etwa von Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr
- Diplomatenfahrzeuge
- Old- und Youngtimer mit H-Kennzeichen oder roter „07“-Nummer
- mobile Maschinen und GeräteArbeitsmaschinen
Eine Ausnahme für Elektroautos gibt es derweil nicht. Diese müssen ebenfalls mit einer grünen Plakette ausgestattet sein. Einzig in Bayern dürfen die Stromer auch ohne Feinstoffplakette in die Umweltzone.
Umweltplakette fürs Auto: Ausnahmegenehmigungen auch bei roter oder kleiner Plakette
Darf ein Auto nicht mehr in eine Umweltzone einfahren, weil es keine oder die falsche Plakette hat, gibt es zudem die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Dazu muss jedoch eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Man ist Anwohner oder Gewerbetreibender mit Firmensitz in der Umweltzone.
- Das Auto wurde bereits vor Inkrafttreten der Umweltzone zugelassen.
- Eine technische Nachrüstung, mit der die Voraussetzungen für die grüne Umweltplakette erfüllt werden, ist nicht möglich. Nur mit Nachweis möglich.
- Es ist kein alternatives Fahrzeug auf Sie zugelassen.
- Eine Ersatzbeschaffung ist Ihnen aus wirtschaftlicher Sicht nicht zumutbar.
- Wichtige unaufschiebbare Einzelinteressen berechtigen zur Einfahrt in Umweltzonen, etwa ein verpflichtender Arztbesuch oder der Transport hilfloser Menschen.
- Lieferung lebensnotwendiger Produkte oder Dienstleistungen, etwa für Apotheken oder Pflegedienste, in eine Umweltzone.
Diese Bedingungen können sich jedoch je nach Umweltzone respektive Stadt unterscheiden. Wer dennoch ohne – oder mit der falschen – Plakette in einer Umweltzone unterwegs ist, dem droht ein saftiges Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug nur geparkt ist. Punkte in Flensburg gibt es für diesen Verstoß nicht. Eine genau Übersicht über die Umweltzonen und Durchfahrtsbeschränkungen gibt es beim Umweltbundesamt.
Umweltplakette fürs Auto: Zahlen stehen für Schadstoffgruppen
Eine Frage, die sich mancher Autofahrer wohl schon öfters gestellt haben dürfte, ist: Welche Bedeutung haben die Zahlen auf den Umweltplaketten? Und vor allem: Warum gibt es keine eins? Die gibt es, doch dafür gibt es schlicht keine Plakette. Die Zahlen stehen nämlich für die vier Schadstoffklassen.
Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie in unserem kostenlosen Newsletter.
In die erste Schadstoffgruppe fallen alte Fahrzeuge mit Diesel- oder Ottomotor ohne geregelten Katalysator. Deren Feinstoffausstoß ist so hoch, dass sie von vorneherein aus den Umweltzonen verbannt wurden. Fahrzeuge mit einer roten Plakette fallen also in Gruppe zwei. Gelbe Aufkleber stehen für Klasse 3 und grüne Feinstaubplaketten für Gruppe 4. Immer wieder gibt es auch Diskussion um eine fünfte Schadstoffgruppe mit einer blauen Plakette. Diese wird insbesondere von der Deutschen Umwelthilfe gefordert. Das liegt auch an der Einführung der neuen Abgasnorm Euro 7, die in der bisherigen Verteilung logischerweise noch nicht berücksichtigt wird. Bisher gilt:
- Grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4): Diesel Euro 3 mit Partikelfilter, Diesel Euro 3 und D4, Diesel Euro 4, D4
Diesel Euro 5, Diesel Euro 6, Pkw mit Ottomotor nach Anlage XXIII oder gleichwertig oder 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO oder gleichwertig, Benziner Euro 1 bis 6, Kfz ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektromotor, Brennstoffzelle) - Gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3): Diesel Euro 3 bzw. D3, Euro 2 mit Partikelfilter
- Rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2): Diesel Euro 2, Euro 1 mit Partieklfilter
- Keine Umweltplakette (Schadstoffgruppe 1): Diesel Euro 1 oder schlechter, Benziner ohne geregelten Katalysator bzw. mit geregeltem Katalysator der ersten Generation nach Anlage XXIV und XXV StVZO