Autobahn-Ärger: So teuer kann es für Schleicher auf der Mittelspur werden
Manche Fahrer richten sich mit gemütlichem Tempo auf der mittleren Autobahnspur ein. Das kann teuer werden – ist in einem Fall aber sogar erlaubt.
Berlin – Wer auf der Autobahn gerne etwas zügiger unterwegs ist, kennt die Situation: Eine wenig befahrene, dreispurige Autobahn – und das einzige Auto in Sichtweite fährt nicht etwa rechts, sondern in der Mitte. Obwohl jene äußere Spur, die man zur normalen Fahrt eigentlich benutzen sollte, leer ist und der nächste Lkw noch kilometerweit entfernt. Ärgerlich vor allem dann, wenn man zum Überholen nicht auf die linke Spur wechseln kann, weil dort ein noch schnellerer Fahrer naht.
Autobahn-Ärger: So teuer kann es für Schleicher auf der Mittelspur werden
Gründe, nicht auf die rechte Spur zu wechseln, gibt es ja durchaus einige. Oft ist dort aufgrund der dort fahrenden Lkw der Fahrbahnbelag deutlich schlechter als in der Mitte. Manch gemütlicher Fahrer ist auch schlicht zu bequem zum Spurwechsel – oder befürchtet, nicht problemlos wieder auf die mittlere Spur wechseln zu können, wenn dann später doch mal ein Lkw auftaucht.
Autobahn-Ärger: Dann ist die Dauerfahrt in der Mitte erlaubt
Dabei ist die Rechtslage klar: Grundsätzlich gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) das Rechtsfahrgebot. Auf der Autobahn muss man, unabhängig von der Zahl der Spuren, rechts fahren, sofern man nicht überholen will (denn die anderen Spuren sind streng genommen Überholspuren).

Davon gibt es allerdings eine Ausnahme: Wenn auf der rechten Spur hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind, muss niemand im Zickzack um die Lkw auf der rechten Spur herumfahren und die kleinste Lücke zwischen ihnen zum Einscheren nutzen. Allerdings ist das natürlich eine recht schwammige Regelung. Auch im Stau gilt die Unterscheidung von Fahr- und Überholspur natürlich nicht mehr.
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Autobahn-Ärger: Der Drängler wird viel härter bestraft als der Schleicher
Darüber hinaus aber ist die Angelegenheit eigentlich klar: Wer dauerhaft der mittleren Spur verharrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Behindert er damit andere Verkehrsteilnehmer, drohen ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei (amtlich: Fahreignungsregister) und 80 Euro Bußgeld. Kommt es wegen der Mittelspur-Schleicherei gar zum Unfall, werden sogar 100 Euro fällig.
Noch härter bestraft wird allerdings der schnellere Autofahrer, wenn er drängelt und dabei zu dicht auffährt: Das kann nach dem aktuellen Bußgeld-Katalog bis zu 400 Euro kosten – und bis zu drei Monate den Führerschein. Dazu werden zwei Punkte eingeschenkt. Aus sicherem Abstand heraus die Lichthupe zu betätigen, gilt übrigens nicht als Nötigung, sondern ist ein von der StVO gestattetes Überholsignal.