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Rettungsgasse: So bilden Sie sie richtig – und wann Sie teuer büßen müssen

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Von: Jasmin Farah

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Eine Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald der Verkehr stockt. Was Ihnen droht, wenn Sie sich nicht daran halten und warum der Standstreifen tabu ist, erfahren Sie hier.

Flensburg – Bei einem Stau sind alle Fahrzeughalter gesetzlich dazu verpflichtet, nach links und rechts auszuscheren und in der Mitte eine Rettungsgasse zu bilden. Fahren Sie etwa auf dem linken Fahrstreifen einer mehrspurigen Autobahn, so müssen Sie auch nach links weichen. 

So bilden Sie eine Rettungsgasse richtig

Sind Sie auf der rechten oder mittleren Fahrspur unterwegs, fahren Sie nach rechts. Stockt der Verkehr, sodass ein Stau entsteht, empfiehlt es sich, das Warnblinklicht einzuschalten, um andere davor zu warnen. Auch ein Aufkleber auf der Rückscheibe weist Verkehrsteilnehmer darauf hin, eine Rettungsgasse zu bilden. 

Die Idee zur Rettungsgasse kam übrigens von einem Autobahnpolizisten aus Münster namens Karl-Heinz Kalow. Seine Gesetzeseingabe gehört seit 1970 zur Straßenverkehrsordnung.

In diesem Video erfahren Sie von ADAC-Jurist Stephan Miller, wie man eine Rettungsgasse bildet und welche Bußstrafen Ihnen drohen, wenn Sie dagegen verstoßen:

Rettungsgasse: Wann Sie den Standstreifen benutzen dürfen

Diejenigen, die ganz rechts fahren, fragen sich, ob Sie in solch einer Situation auch den Standstreifen benutzen dürfen. Doch das ist nicht erlaubt, der Standstreifen muss frei bleiben. Aus dem Grund, dass er baulich gar nicht zum Befahren angelegt ist.

Sie dürfen ihn nur mitbenutzen, wenn die Polizei Sie dazu auffordert oder es aus Platzmangel keine andere Möglichkeit gibt, eine Rettungsgasse zu bilden. Was passiert allerdings, wenn Sie einfach durch eine Rettungsgasse zu fahren?

Das geschieht, wenn Sie durch eine Rettungsgasse hindurchfahren

Werden Sie von der Polizei erwischt und blockieren Sie den Weg für Rettungswagen & Co., müssen Sie teuer dafür büßen. So ist es nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge erlaubt, die Rettungsgasse zu befahren. Dazu gehören: 

Seit vergangenem Jahr wurde schließlich die Straßenverkehrsordnung (StVO) verschärft und neue Regelungen in Kraft gesetzt. Mit der Folge, dass sich Verkehrssünder nun auf härtere Strafen einstellen müssen, wenn Sie Rettungsgassen blockieren oder nutzen. Es fallen teilweise Bußgelder in Höhe von 200 bis 320 Euro an. Hinzu kommen ein Fahrverbot von einem Monat sowie zwei Punkte in Flensburg. 

Mehrspurige Kreuzung: So bilden Sie eine Rettungsgasse

Doch wie ist es in der Stadt, wenn Sie an einer mehrspurigen Kreuzung stehen, die durch Ampeln geregelt wird? Schließlich ist es hier nicht so einfach, auszuweichen und schnell eine Rettungsgasse zu bilden, wenn zum Beispiel die Feuerwehr von hinten kommt.

Sollte die Ampel auf Rot stehen, sollten Sie am besten sofort nach rechts ausweichen. Ist es erforderlich, dürfen Sie auch die Haltelinie überfahren, um Platz zu machen. Sollten Sie allerdings beim Überfahren der Haltelinie geblitzt werden, müssen Sie keine Bußstrafen fürchten. Schließlich wird die Verkehrssituation auf dem Foto festgehalten – und so auch das vorbeifahrende Rettungsfahrzeug.

Ist die Ampel dagegen grün, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie halten rechts an oder Sie fahren zur Seite. Ist das nicht möglich, können Sie auch an der Kreuzung ruhig abbiegen. Zwar müssen Sie dadurch einen Umweg fahren, machen aber den Weg für die Rettungsfahrzeuge frei.

Rettungsgasse bilden: So sieht es in Europa aus

Vergleichbare Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse gibt es auch im europäischen Ausland, unter anderem in 

In Frankreich und Spanien gibt es zwar eine Regelung wie in Deutschland nicht, allerdings müssen Verkehrsteilnehmer Einsatzfahrzeugen Platz machen, um vorbeifahren zu können. In Italien und den Niederlanden gibt es dagegen keine speziellen Vorschriften

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