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Reißverschlussverfahren: Warum es in der Praxis meist nicht klappt

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Das Reißverschlussverfahren ist eigentlich ein gutes Konzept – in der Praxis klappt es jedoch kaum. Und das hat einen Grund.

Es dürfte für die meisten Autofahrer eine bekannte Situation sein: Eine Baustelle auf der Autobahn lässt ein Vorbeikommen nur auf einer Spur zu – und schon staut es sich weit zurück. Eigentlich sollte das sogenannte Reißverschlussverfahren dazu beitragen, die Wartezeiten zu minimieren und den Verkehrsfluss zu verbessern. In der Praxis klappt das allerdings kaum – der Grund dafür ist so simpel wie die Regel selbst.

Reißverschlussverfahren: Warum es in der Praxis meist nicht klappt

Endet eine Fahrspur oder ist durch ein Hindernis blockiert, dann ist das Reißverschlussverfahren laut Straßenverkehrsordnung (StVO, §7 Absatz 4) vorgeschrieben. Das einfache Prinzip: Jedes Auto lässt ein anderes von der blockierten Spur einfädeln – und zwar „unmittelbar vor Beginn der Verengung“. Und genau hier liegt das Problem: Viele Autofahrer haben offenbar Angst, nicht mehr rechtzeitig auf die vorbeiführende Spur zu kommen – und wechseln schon weit vor dem Hindernis die andere Spur.

Ein Einfädeln-Lassen-Schild
Bei einer Fahrbahnverengung ist das Reißverschlussverfahren durch die StVO vorgegeben – ein extra Schild ist nicht zwingend notwendig. (Symbolbild) © Karlheinz Pawlik/Imago

Reißverschlussverfahren: Zu früher Spurwechsel führt zu Staus

Möglicherweise führt auch die Annahme, dass andere Autofahrer einen für einen Drängler halten, zum verfrühten Spurwechsel. Doch alle, die bis zum Hindernis vorfahren, sind eben keine Drängler – sondern verhalten sich absolut vorschriftsmäßig. Der zu frühe Spurwechsel führt eher zu Staus, wie der ADAC erklärt.

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Reißverschlussverfahren: Es gilt auch ohne entsprechendes Verkehrsschild

Das Reißverschlussverfahren gilt immer bei einer Fahrbahnverengung – zwar gibt es dafür auch ein extra Verkehrsschild, doch das ist nicht zwingend notwendig. Was viele Autofahrer nicht wissen: Bei der Auffahrt auf die Autobahn gilt kein Reißverschlussverfahren. Die Auffahrenden müssen die auf der Autobahn fahrenden Fahrzeuge passieren lassen – und dürfen erst in eine ausreichende Lücke einfädeln, mit ausreichendem Sicherheitsabstand. Sollte sich diese nicht auftun, muss der Auffahrende am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen bleiben und warten bis sich eine entsprechende Gelegenheit zur Auffahrt bietet.

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