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Das bedeutet das Rechtsfahrgebot – und wann Sie eine Ausnahme machen dürfen

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Von: Jasmin Farah

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In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Sie ist eine der wichtigsten Verkehrsregeln. Worum es dabei geht und ob es auch Ausnahmen gibt, erfahren Sie hier.

München – In Deutschland wird auf der rechten Straßenspur gefahren. Das lernen die meisten bereits in der Fahrschule, wenn Sie den Pkw-Führerschein machen. Das Rechtsfahrgebot ist schließlich in § 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) gesetzlich geregelt.

Zwar fährt ein Drittel der Weltbevölkerung auf der linken Fahrspur. Dennoch gilt seit 1968 in den meisten europäischen Ländern das Rechtsfahrgebot, wie zum Beispiel in Österreich, in der Schweiz sowie den Niederlanden.

Das hat es mit dem Rechtsfahrgebot auf sich – und wann es gilt

Das bedeutet konkret: Alle Fahrer, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen sich an diese Weisung halten. Gibt es mehr als eine Richtungsfahrbahn, sind Sie dazu verpflichtet, „möglichst weit rechtsfahren. Dadurch soll das Stau- und auch die Unfallgefahr verringert werden.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. So gilt innerorts die freie Fahrstreifenwahl für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Das heißt, Sie dürfen auf einer Straße mit mehreren Spuren auch links fahren. Bei nur einer Fahrspur ist klar, dass ebenfalls links überholt wird. Bei mehreren Spuren dürfen Sie hingegen auch rechts überholen.

Außerorts und auf Autobahnen müssen Sie sich allerdings strikt an das Rechtsfahrgebot halten – ansonsten drohen Bußgelder. Dennoch nutzen die Deutschen einer aktuellen Forsa-Umfrage gerne und oft die Mittelspur.

Allerdings ist dies schwieriger zu ahnden. Schließlich kann das Fahrzeug theoretisch hin und wieder von einem rechts fahrenden Auto überholt werden. Dann ist ein durchgängiges Befahren der mittleren Spur gesetzlich erlaubt. Wenn allerdings länger niemand auf der rechten Spur fährt, greift das Rechtsfahrgebot.

Wann Sie vom Rechtsfahrgebot abweichen dürfen

Dabei geht es allerding weniger um die Länge der Strecke, auf der kein Fahrzeug auf dem rechten Fahrstreifen fährt, sondern um die Dauer des Fahrens darauf. Heißt konkret: Die Geschwindigkeit, mit der die Fahrzeuge unterwegs sind, ist entscheidend.

Kann also trotz vorausfahrender Fahrzeuge bei konstanter Geschwindigkeit für mindestens 20 Sekunden auf dem rechten Fahrstreifen gefahren werden, sollten Sie dies auch tun.

Wer hingegen schneller unterwegs ist und innerhalb zwanzig Sekunden erneut ausscheren müsste, um nicht seinem Vordermann aufzufahren, der darf durchgängig die Mittelspur benutzen. Zumindest, bis sich wieder eine größere Lücke auftut.

Auch außerorts gibt es Ausnahmen von der Regel. Bei zähfließendem Verkehr oder Stau und einer maximalen Geschwindigkeit von 60 km/h auf der linken Spur, dürfen Sie ebenfalls rechts überholen. Dennoch sollten Sie nicht zu schnell fahren, sondern nur maximal 20 km/h schneller als das Tempo auf der linken Spur ist.

Rechtsfahrgebot nicht eingehalten: Diese Strafen erwarten Sie

Fahren Sie allerdings immer in der Mittelspur und werden erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Behindern Sie zudem noch andere Verkehrsteilnehmer, dann droht bereits eine Strafe von 80 Euro und es wird ein Punkt in Flensburg fällig. Kommt es im schlimmsten Falle zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld sogar auf 100 Euro

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