Sie haben einen Strafzettel beim Supermarkt erhalten? So legen Sie Widerspruch ein
Auf vielen Parkplätzen von Supermärkten und Einkaufszentren dürfen Kunden nur für eine festgelegte Zeit parken. Wer sich nicht daran hält, kassiert einen Strafzettel.
- Private Firmen wie fair parken & Co. stellen Strafzettel auf Supermarktplätze aus
- Das geschieht, wenn Sie dort über die festgelegte Zeit parken
- Allerdings können Sie in einem bestimmten Ausnahmefall Widerspruch einlegen
Hamburg – Sie stellen Ihr Auto auf einem Supermarktplatz ab und gehen dann einkaufen. Kommen Sie zurück und haben einen Strafzettel an der Windschutzscheibe, ist das ärgerlich. Allerdings dürfen Kunden auf vielen Parkplätzen von Supermärkten und Einkaufszentren nur noch für eine befristete Zeit (zum Beispiel von ein oder zwei Stunden) stehen.
Auf dem Supermarktparkplatz: fair parken & Co. dürfen Strafzettel austeilen
Zudem sind sie dazu verpflichtet, eine Parkscheibe ins Auto zu legen. Haben Sie diese allerdings vergessen oder die Parkzeit überschritten, haben Sie einen Parkverstoß begangen. Mit der Folge, dass Sie Geld bezahlen sollen. Doch dürfen Edeka, Rewe & Co. überhaupt private Strafzettel verteilen und abkassieren?
Grundsätzlich sind der Parkplatz und/oder die Parkgarage Eigentum des Supermarkts. Schließlich kann er auf seinem privaten Grundbesitz selbst über Parkzeit und -gebühren bestimmen. Allerdings auch nur, wenn er Gebäude und Grundstück nicht selbst nur gepachtet hat.
Ausgestellt werden Strafzettel oft von privaten Firmen, unter anderem Park & Control, fair parken oder Parkräume AG. Diese übernehmen für die Supermärkte die Überwachung ihrer Parkplätze und verteilen die „Knöllchen“, wie sie auch umgangssprachlich genannt werden, an fremde Dauerparker. Schließlich blockieren in manchen Fällen verpachten Supermärkte wie Edeka (mit Sitz in Hamburg, geführt von Markus Mosa (52)) sogar den gesamten Parkplatz an die Unternehmen.
Auf dem Supermarktparkplatz: So hoch darf der Strafzettel sein
Während es im öffentlichen Bereich für Falschparker gesetzlich festgelegte Verwarnungs- oder Bußgelder gibt, handelt es sich bei den Knöllchen auf Privatparkplätzen um sogenannte Vertragsstrafen. Die Höhe dieser kann von Firma zu Firma schwanken.
Generell verlangen sie aber von Fahrzeughaltern, die falsch parken, schon mal bis zu 30 Euro. Grundsätzlich darf die Höhe der Strafe nicht allzu sehr von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Das heißt, als Vergleichswert muss die Gebühr herangezogen werden, die ein Strafzettel wegen Falschparkens in der jeweiligen Stadt mit sich bringen würde.
Ignoriert der Fahrzeughalter das Knöllchen und bezahlt nicht, ermitteln fair parken, Park & Control & Co. die Adresse des Fahrzeughalters und verlangen von ihm die geforderte Summe.
Findet der Fahrzeughalter die Strafe nicht angemessen oder als zu hoch, kann er auch Widerspruch einlegen. Grundsätzlich hat sich ein Kunde auf dem Parkplatz des Supermarkts automatisch mit den Vertragsbedingungen vor Ort einverstanden erklärt, sobald er dort parkt. Durch das Parken entsteht ein Vertrag. Dafür kann der Kunde den Supermarktplatz kostenlos nutzen.
So legen Sie Widerspruch gegen private Strafzettel ein
Allerdings muss bereits direkt am Eingang des Parkplatzes ein gut lesbares Hinweisschild darüber aufklären, welche Bedingungen auf dem Parkplatz gelten und dass bei Nichtbeachtung Strafen drohen. Ist es allerdings unscheinbar und die Schrift zu klein, wäre der Vertrag mit der privaten Firma somit unwirksam.
Wollen Sie also Widerspruch einlegen, empfiehlt es sich, einen Brief direkt an die jeweilige Firma zu schicken. Die Stiftung Warentest hat zu diesem Thema ein Musterschreiben aufgesetzt, dass sie in diesem Falle als Vorlage verwenden können.