Fahrverbot vom Arzt: Mit bestimmten Krankheiten dürfen Sie nicht Auto fahren
Mit Fieber bleibt man am besten zu Hause und fährt nicht im Auto. Doch wie sieht es mit chronischen Krankheiten aus?
Kassel – Das Auto ist in Deutschland ein beliebtes Transportmittel. Fast 80 Prozent der deutschen Haushalte besitzten mindestens einen Pkw, berichtet das Statistische Bundesamt (Destatis). Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt gibt es über 66 Millionen zugelassene Fahrzeuge bundesweit. Bei den vielen Fahrzeugen kommt es auch immer wieder zu Unfällen. Allein im Januar 2023 kam es in Deutschland zu mehr als 23.000.
Die fahrerbedingten Gründe dafür sind laut Destatis unter anderem wetterbedingte Faktoren, wie Fahren bei Glätte und Nebel. Auch Rasen und Fahren unter Alkoholeinfluss werden als Gründe aufgeführt. Doch nicht nur Alkohol macht fahruntauglich – auch wer krank ist, kann zur Gefahr für den Straßenverkehr werden. Wer Fieber hat und krankgeschrieben ist, sollte sich besser ausruhen, keinesfalls aber hinters Steuer setzen. Doch wie verhält es sich mit chronischen Krankheiten und Personen, die auf Medikamente angewiesen sind?

Auf diese Krankheiten kann ein ärztliches Fahrverbot ausgesprochen werden
Wenn eine Krankheit besteht, ist es vor allem wichtig, mit einem Arzt oder Ärztin über die Fahrtauglichkeit zu sprechen. Diese können im Zweifel vom Fahren abraten und Fahrverbote ausstellen. Dieses ärztliche Fahrverbot kann laut dem MDR bei folgenden Krankheiten ausgestellt werden:
- Demenz
- Diabetes
- Epilepsie
- Herzrhythmusstörungen
- Herzschwäche
- Psychosen
Es hängt jedoch ganz davon an, wie der Arzt die Fahrtauglichkeit des Autofahrers einschätzt. Bei Epilepsie wird beispielsweise darauf geachtet, wie lange der letzte Anfall zurückliegt. Ähnlich verhält es sich auch mit Diabetes. Je nach Typ der Krankheit und Art der Behandlung können Betroffene auch trotz Erkrankung weiterhin Auto fahren. Sollte es jedoch häufig zu Unterzuckerung kommen, steigt die Gefahr für den Straßenverkehr, sodass die Fahrtauglichkeit abgeklärt werden sollte.
Wurde ein Fahrverbot nur vom Arzt ausgesprochen, gilt das Fahren trotz Fahrverbot zwar nicht als Straftat, sollte jedoch ein Unfall verursacht werden, kann der Fahrer voll für haftbar gemacht werden, schreibt bussgeldkatalog.org. Zudem haben Ärzte die Möglichkeit, sich an die Behörden zu wenden. Diese wiederum können ein behördliches Fahrverbot ausstellen.
Fahrverbot für Krankheiten – auch Medikamente können fahruntauglich machen
Doch nicht nur Krankheiten können zur Gefahr im Auto werden, Medikamente können sich ebenfalls auf die Fahrtauglichkeit auswirken, berichtet der ACAC. Dazu gehören unter anderen:
- Allergiemittel
- Mittel zur Blutdruckregulierung
- Psychopharmaka
- Schlaf und Beruhigunsmittel
- Schmerztabletten
Fahrverbot ist oft zeitlich befristet, selten dauerhaft
Wenn eine Person nicht mehr Auto fahren sollte, wird in der Regel erstmal ein zeitlich befristetes Fahrverbot ausgesprochen, sagte Ingrid Dänschel vom Deutschen Hausärzteverband im Interview mit dem ADAC. Ein dauerhaftes Fahrverbot werde hingegen nur äußerst selten ausgesprochen. „Wenn die Durchschnittspraxis 1.000 Patienten hat, sind vielleicht zwei oder drei betroffen, bei denen das ein Thema ist, würde ich schätzen.“