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Halloween: Autounfall kann für maskierten Fahrer teuer werden

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Von: Sebastian Oppenheimer

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An Halloween wirft sich so mancher Fan ins Grusel-Kostüm – doch Vorsicht: Für Autofahrer gelten die gleichen Maskierungsregeln wie an Karneval.

Auch in Deutschland findet der aus den USA importierte Halloween-Kult immer mehr Fans, die sich in der Nacht vom 31. Oktober dementsprechend in angsteinflößende Schale werfen. Doch Vorsicht: Wer sich im Grusel-Outfit ans Steuer eines Pkw setzen will, sollte dabei auf einige Dinge achten – sonst kann es unter Umständen teuer werden.

Halloween: Autounfall kann für maskierten Fahrer teuer werden

Als Fahrer eines Autos ist man gut beraten, es mit der eigenen Maskerade nicht zu übertreiben. Wesentliche Gesichtszüge wie Wangen und Kinnpartie müssen nämlich in jedem Fall erkennbar bleiben. Andernfalls verhindert die Verhüllung die Identifizierbarkeit des Autofahrers bei der automatisierten Verkehrsüberwachung (Blitzer), was laut Straßenverkehrsordnung (§ 23) als Ordnungswidrigkeit gewertet wird. Ist die Fahreridentität deswegen nicht feststellbar, sieht der bundesweit einheitliche Tatbestandskatalog ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro vor. Verhindert die Verkleidung die Identifizierung des Fahrers auf dem Blitzerfoto, kann im Extremfall sogar eine Pflicht zur Fahrtenbuchführung auferlegt werden, wie echo24.de berichtet.

Horror-Zombie-Frau mit blutigem Gesicht im Auto (Symbolbild)
Extreme Maskierungen sind hinterm Lenkrad nicht erlaubt – auch nicht an Halloween. (Symbolbild) © NomadSoul1/Imago

Halloween: Kostüme sollten Reaktionsfähigkeit des Fahrers nicht beeinträchtigen

Viele fragen sich: Wie sieht es dann mit den Corona-Masken im Auto aus? Die Regeln gelten im Grunde natürlich auch für die Corona-Masken – also etwa einen medizinischen Mundschutz oder eine FFP2-Maske. Laut ADAC dürfte bei diesen in der Regel aber noch genügend vom Gesicht zu erkennen sein, um die Identität feststellen zu können. Am Ende sei jedoch alles eine Einzelfallentscheidung – und liege letztendlich im Ermessen des Polizeibeamten.

Darüber hinaus sollten Kostüme auf keinen Fall die Reaktions- und Wahrnehmungsfähigkeit des Fahrers beeinträchtigen. Hüte, Bärte, Perücken und dicke Brillen behindern zum Beispiel die Sicht und Bewegungsfreiheit, was gefährliche Folgen haben kann. Im Fall einer Verkehrskontrolle können Ordnungshüter das Fahren mit erschwerter Sicht oder einer Beeinträchtigung des Gehörs mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro sanktionieren.

Verkleidete Kinder ziehen am Abend durch die Straßen (Symbolbild)
Besondere Vorsicht sollte an Halloween den Kindern gelten – sie ziehen oft dunkel gekleidet durch die Straßen. (Symbolbild) © Frank Rumpenhorst/dpa

Halloween: Bei einem Unfall mit Maskierung droht Ärger mit der Versicherung

Schlimmere Konsequenzen können bei einem Unfall drohen: Maskierte haben dann möglicherweise nämlich ihre Sorgfaltspflicht verletzt, was neben einem Bußgeld außerdem Probleme mit der Versicherung nach sich ziehen kann. Wäre der Unfall ohne Maskierung vermeidbar gewesen, kann die Kaskoversicherung unter Umständen ihre Leistungen kürzen. Unfallverursacher könnten dann die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug selbst tragen müssen. Wer also beispielsweise statt normalen Schuhen Monsterfüße trägt und deshalb einen Unfall baut, kann Ärger bekommen, ähnlich wie beim Fahren mit Flip Flops – auch das ist nicht generell verboten, kann aber ebenfalls bei einem Unfall Probleme nach sich ziehen.

Wer also im Kostüm zur Halloween-Party fahren will, sollte seine Verkleidung im Kofferraum deponieren und erst vor Ort anlegen – oder gleich auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umsteigen. Dann muss man auch bei den Getränken nicht so genau hinschauen – für Fahranfänger gilt ohnehin die Null-Promille-Grenze.

Auch wer bei Halloween nicht mitfeiert, sollte sich den Tag – die Grusel-Party findet in der Regel am 31. Oktober statt – im Kalender anstreichen. Denn in der Dunkelheit sind viele verkleidete Kinder unterwegs. Oft tragen diese Kostüme, die dem Anlass entsprechend dunkel gehalten und dadurch weniger gut zu erkennen sind. (Mit Material von SP-X)

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