Neuer Bußgeldkatalog: So teuer wird es künftig für Raser und Falschparker
Nach zähem Ringen hat der Bundesrat einen neuen Bußgeldkatalog beschlossen. Für Raser und Falschparker wird es deutlich teurer – mehr Ärger droht auch Rettungsgassen-Verweigerern.
Berlin – Es ist beschlossene Sache: Verkehrssünder müssen künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen – oder werden anderweitig härter bestraft. Nach langem Hin und Her zwischen Bundesverkehrsministerium und Ländern hat der Bundesrat Änderungen am Bußgeldkatalog abgesegnet. Eigentlich war die Verschärfung bereits für 2020 geplant – aber aufgrund eines Formfehlers wieder aufgehoben worden. Bis der neue Katalog offiziell in Kraft tritt, dürfte es allerdings noch ein paar Wochen dauern. (Österreich: „Raserpaket“ in Kraft – jetzt werden Temposünder kräftig abkassiert)

Neuer Bußgeldkatalog: So teuer wird es künftig für Raser und Falschparker
Vor allem Zu-Schnell-Fahren geht demnächst ordentlich ins Geld: So werden die Verwarnungsgelder für Überschreitungen ab 16 bis 20 km/h verdoppelt. Innerorts werden also 70 statt bislang 35 Euro fällig, außerorts 60 statt aktuell 30 Euro. Bei den Punkten ändert sich dagegen nichts, diese gibt es ab einer Überschreitung von mehr als 21 km/h. Richtig teuer wird Rasen: Wer beispielsweise außerorts mehr als 51 km/h zu schnell unterwegs ist, muss künftig 480 statt wie bisher 240 Euro bezahlen. (Mann zerstört Bremsschwelle mit Spitzhacke – das steckt dahinter)
Neuer Bußgeldkatalog: Unberechtigtes Parken auf E-Auto-Parkplätzen kostet 55 Euro
Tiefer in die Tasche greifen müssen demnächst auch Falschparker. Wer ein Parkverbot missachtet, zahlt laut ADAC künftig 25 statt bislang 15 Euro. Wer sein Auto unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz abstellt, zahlt dann 55 statt wie aktuell 35 Euro. Teurer wird auch das Parken in zweiter Reihe: Hier steigt das Bußgeld von bislang 20 auf 55 Euro. Parkt man Feuerwehreinfahrten zu und behindert dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz, werden 100 Euro fällig, dazu gibt es einen Punkt in Flensburg. Und auch das unberechtigte Parken auf E-Auto- oder Car-Sharing-Parkplätzen wird künftig bestraft: Hier wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro fällig. (Autobahnrennen mit 305 km/h: Mercedes-AMG-Raser dreht Selfie-Video)
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Neuer Bußgeldkatalog: Rettungsgassen-Verweigerern droht ein Monat Fahrverbot
Härter bestraft wird auch die Gefährdung von Fußgängern: Auto- und Motorradfahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht nehmen, zahlen künftig 140 statt 70 Euro, dazu gibt es einen Punkt Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Auch Radfahrer müssen in so einem Fall mit Konsequenzen rechnen: Ihnen drohen 70 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. (Verkehrssünder-Punkte: Porsche-Fahrer ganz vorne – dann kommen diese Marken)
Wer keine Rettungsgasse bildet, dem drohen aktuell schon 200 Euro Geldbuße plus zwei Punkte in Flensburg. In Zukunft gibt’s noch mehr Ärger: Denn dann ist zusätzlich auch noch einen Monat lang der Führerschein weg. Wer die Rettungsgasse zum eigenen Vorankommen nutzt, muss mindestens 240 Euro zahlen, auch hier gibt es zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. In beiden Fällen kann das Bußgeld auf bis zu 320 Euro steigen, wenn dabei andere behindert, gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt werden.