Jeder zweite Bußgeldbescheid ist falsch: So umgehen Sie die fällige Strafe

Niemand zahlt gern Verkehrsbußen und alle ärgern sich über Führerscheinentzug. Doch jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft – daher sollten Sie richtig darauf reagieren.
München – Ein Fakt, der in seiner Deutlichkeit kaum zu glauben ist – und so manchem Autofahrer die Zornesröte ins Gesicht treibt: Jeder zweite Bußgeldbescheid, den die Behörden in Deutschland wegen angeblicher Verkehrsvergehen verschicken, enthält Fehler. Teilweise sogar mehrere auf einmal.
Ein starkes Stück, denn welcher Verkehrsteilnehmer hat sich nicht schon mal zu Unrecht bestraft gefühlt? In den meisten Fällen lohnt sich jedoch ein Einspruch. Die „Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht“ des Deutschen Anwaltvereins rät sogar dazu. Sie berichtet von einer durchschnittlichen Erfolgsquote von etwa 60 Prozent.
Bußgeldbescheid: Jeder zweite ist falsch – so können Sie ungestraft davonkommen
Die wichtigste Regel: Die 14-tägige Einspruchsfrist ist unbedingt einzuhalten. Sie beginnt, sobald der Bußgeldbescheid im Briefkasten landet und wird auch nicht durch einen Urlaub verlängert. Sonst ist der Bescheid rechtskräftig und auch ein guter Verkehrsanwalt kann im Regelfall kaum mehr etwas dagegen tun. (Bußgeldkatalog-Chaos: Darum raten Experten, sofort Einspruch einzulegen)
Vorteilhaft ist aus anwaltlicher Sicht, wenn sich der Betroffene nicht schon vor Eingang des Bußgeldbescheids im Anhörungsbogen zur Sache geäußert hat. „Unter Umständen könnten hier Angaben gemacht worden sein, die das ihm vorgeworfene Verkehrsdelikt erst erhärten und ihn sozusagen überführen“, so die Spezialisten. (Streckenradar rechtmäßig: Kommen die Abschnittsblitzer jetzt bundesweit?)

Auch wenn der Bescheid inhaltlich und formell in Ordnung ist, können bei überhöhter Geschwindigkeit nicht selten Fehlerquellen bei der Geschwindigkeitsermittlung aufgedeckt werden. Das gilt für mobile wie für stationäre Blitzer. (Vignette im Urlaub: Wer sie vergisst, muss richtig blechen)
Bußgeldbescheid: Jeder zweite ist falsch – Fehler auch bei standardisierten Messgeräten
Für die Überprüfung der für eine korrekte Tempomessung entscheidenden Faktoren beauftragt der Verkehrsanwalt einen externen Sachverständigen, der auch bei standardisierten Messgeräten durchaus Fehler finden kann. „Nicht jedes Gerät funktioniert jederzeit einwandfrei oder ist beispielsweise im richtigen Mindestabstand zum Verkehrsschild aufgebaut“, so der Anwaltsverein. Eine Grundregel lautet: Je komplizierter die Messtechnik aufzubauen und zu bedienen ist, desto größer ist die Fehleranfälligkeit. (Frau mit über 700 (!) km/h geblitzt – und das im Ford Focus)

Vor allem wenn Punkte in Flensburg oder Führerscheinentzug drohen, ist für viele ein Fachanwalt die letzte Rettung. Nur er und nicht etwa der Betroffene selbst kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und damit alle relevanten Vorgänge genau analysieren. (Kuriose Wende bei Autotuner JP Kraemer (142 km/h): Den Bußgeldbescheid hat er ...)
So lässt sich etwa nur anhand des Originalfotos der Blitzer-Kamera in der Akte sagen, ob der Betroffene überhaupt als Fahrer zu identifizieren ist. Außerdem kann der Anwalt prüfen, ob der Bußgeldbescheid möglicherweise rein formale Fehler, etwa in puncto Ort, Zeit und Messverfahren sowie bezüglich Verjährung und Rechtsfolgen aufweist. (Mit Material des mid)