Bundeswehr-Fahrzeuge im Straßenverkehr: So verhalten sich Autofahrer richtig
Die Bundeswehr erhöht aktuell ihre Bereitschaft. Daher können mehr Militärfahrzeuge unterwegs sein. Doch wie reagiert man richtig auf Kolonnen?
Berlin – Es sind erschreckende Bilder, die derzeit um die Welt gehen: Vor der Toren der ukrainischen Hauptstadt Kiew steht ein riesiger russischer Militärkonvoi, der sich über mehr als 60 Kilometer erstreckt. Bilder, die wir so – wenn auch in geringerem Ausmaßen – bald wieder in Deutschland sehen könnten. Denn auch die Bundeswehr erhöht ihre Bereitschaft im Rahmen nationaler Alarmmaßnahmen.
Daher kann es in den kommenden Tagen zu mehr Militärfahrzeugen auf den deutschen Straßen kommen. Zudem kann es auch zu Einschränkungen im Verkehrsbereich kommen, wie das Bundesverteidigungsministerium ankündigte. Transportkapazitäten „zu Lande, zu Wasser und in der Luft“ müssten für militärische Zwecke vorgehalten werden. Doch wie verhält man sich als Auto- oder Motorradfahrer, wenn man auf eine solche Kolonne trifft?
Bundeswehr-Fahrzeuge im Straßenverkehr: So verhalten sich Autofahrer richtig
Zunächst einmal sollte man wissen, woran man einen Bundeswehr-Konvoi erkennt: Die beteiligten Fahrzeuge tragen alle eine blaue Flagge auf der Fahrerseite. Eine Ausnahme bildet dabei das letzte Fahrzeug im Verband, dieses ist mit einer grünen Flagge gekennzeichnet, wie die Bundeswehr in einem Merkblatt erklärt. Zusätzlich können auch gelbes Blinklicht oder eine Warntafel auf die militärische Kolonne hinweisen. Etwaiges Blaulicht darf eingeschaltet sein. (Kennzeichen: Dafür stehen die Buchstaben X und Y )

Öffentliche Hilfs- und Rettungsorganisationen hielten sich meist an die Bundeswehr-Vorschrift, erklärt der ADAC. Bei Polizei-Konvois sucht man in der Regel vergeblich nach Flaggen, jedoch sind diese durch ihr uniformes Aussehen erkennbar. (Oranges Verkehrsschild mit Zahlen und Pfeilen: Was bedeutet das seltsame Zeichen?)
Bundeswehr-Fahrzeuge im Straßenverkehr: Kolonnen dürfen nicht unterbrochen werden
Auch verkehrsrechtlich gibt es einiges zu beachten. So gilt ein erkennbar geschlossener Verband als ein Fahrzeug. Konvois dürfen daher immer zusammenbleiben, wie der ADAC betont. Entsprechend dürfen alle Fahrzeuge bei Rot über eine Ampel fahren, auch wenn es nur das erste bei Grün geschafft hat. Die anderen müssen dieses Sonderrecht beachten und warten auch wenn sie eigentlich schon fahren dürften.
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Zudem darf eine Kolonne auch nicht unterbrochen werden. Wer also überholen will, muss das in einem Rutsch erledigen. Das ist so fast nur auf der Autobahn oder mehrspurigen Straßen möglich. Im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Einfädeln im Reißverschlussverfahren heißt es hingegen warten. Streng genommen gilt das auch für Autobahnauffahrten, erklärt die Bundeswehr.
Wie lang eine Kolonne sein darf, ist indes nicht gesetzlich geregelt. Allerdings muss den übrigen Verkehrsteilnehmern genügen Platz gelassen werden. Rettungskräfte und Hilfsdienste formieren sich ab 15 Fahrzeugen zu einer neuen Kolonne, betont die Bundeswehr. (Mit Material der dpa) *merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA