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Darum sollten Sie niemals den TÜV überziehen – sonst gibt’s ein saftiges Bußgeld

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Von: Jasmin Farah

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Die Auto-Hauptuntersuchung ist für PKW-Besitzer alle zwei Jahre verpflichtend. Wer sie nicht antritt, der muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. 

München – Es ist ein Termin, den viele Autobesitzer schon mal verschwitzt haben: die Auto-Hauptuntersuchung (HU) alle zwei Jahre bei einer Prüfungsorganisation durchgeführt werden. Doch was tun, wenn Sie die HU bei TÜV, Dekra (mit Sitz in Stuttgart, geführt von Stefan Kölbl (52)), A.T.U. & Co. verschwitzt haben? 

Das passiert, wenn der „TÜV“ einen Monat überzogen ist

Tatsächlich finden Sie das Datum für die technische Überprüfung auf der Prüfplakette am Fahrzeug. Aber auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) ist es vermerkt. 

Grundsätzlich darf die Auto-Hauptuntersuchung nicht überzogen werden. Stattdessen sollte sie innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der Prüfplakette steht.

Glücklicherweise droht erst ein saftiges Bußgeld, wenn Sie die Frist für die HU um mehr als zwei Monate überschritten haben. Die Höhe der Strafe richtet sich allerdings danach, um wie viel Monate Sie zu spät dran sind. 

Das kostet es, den TÜV zu überziehen

Bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen) gilt folgendes Bußgeld:

Mehr als zwei Monate15 Euro
Vier bis acht Monate25 Euro
Mehr als acht Monate60 Euro + 1 Punkt in Flensburg

Übrigens: Haben Sie die 2-Monats-Marke für die Hauptuntersuchung überschritten, ist die jeweilige Prüfstelle dazu verpflichtet, eine „erweiterte HU“, auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen. Dafür werden nochmal 20 Prozent extra berechnet. 

„TÜV“ überzogen? Es droht keine Rückdatierung 

Haben Sie den Termin der Hauptuntersuchung verpasst, müssen Sie keine Angst haben, dass eine Rückdatierung auf das eigentliche Prüfdatum erfolgt. Seit 2012 gilt, dass, wenn Sie die ursprüngliche HU versäumt haben, die nächste deshalb nicht unbedingt früher stattfindet. Stattdessen können Sie mit Ihrem Fahrzeug zum nächsten TÜV erst wieder volle zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin erscheinen. 

TÜV überziehen: Versicherung greift nicht in allen Fällen

Was passiert aber, wenn Sie den TÜV-Termin verpasst haben, aber noch auf der Straße unterwegs sind? Kommt es zu einem Unfall, ist der Fall nicht ganz klar. Zwar gilt, dass die Ansprüche eines Unfallgegners trotz abgelaufenem TÜV durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Stellt sich aber bei der Prüfung heraus, dass ein Defekt am Fahrzeug zum Unfall geführt hat, kann die Versicherung den Autobesitzer belangen und einen Teil der Schadenssumme zurückverlangen.

Wann Sie mit dem Saisonkennzeichen zum TÜV müssen

Nutzen Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über, empfiehlt sich ein Saisonkennzeichen. Schließlich können Sie sich so viel Zeit und Geld sparen. Schließlich müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr zweimal pro Jahr zur Zulassungsstelle wegen Wiederzulassung im Frühling und wegen der Abmeldung im Herbst.

Das Saisonkennzeichnen gilt damit nur für einen bestimmten Zeitraum, mindestens zwei, aber höchstens elf Monate. Was aber tun, wenn die HU im Januar abgelaufen ist, Ihr Auto aber erst wieder ab April zugelassen ist? Dann gilt hier die Regel, dass Sie sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums (also erst im April) nachholen müssen.

Darf ich den TÜV überziehen, wenn ich länger in Österreich bin?

Was ist, wenn Sie längere Zeit im Ausland verweilen, zum Beispiel in Österreich? Dann brauchen Sie für die HU nicht unbedingt nach Hause fahren. Stattdessen können Sie ein Bußgeld umgehen, wenn Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige HU hatte und danach ständig im Ausland war.

Das gilt vor allem für Wohnmobile oder Wohnwagen, die für längere Zeit auf Campingplätzen im Ausland abgestellt waren. Sobald sie mit dem Fahrzeug nach Deutschland zurückkehren, sollten Sie direkt eine HU durchführen lassen.

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