TÜV: Hauptuntersuchung, Termine, Kosten – alles rund um das Thema HU
Umgangssprachlich als TÜV bezeichnet, ist die Hauptuntersuchung (HU) wesentlich für die Teilnahme am Straßenverkehr. Diese Termine, Fristen und Kosten gelten.
- Die Hauptuntersuchung (umgangssprachlich: TÜV) stellt die Verkehrstauglichkeit jedes Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr sicher
- Die Fahrzeugeigentümer sind verantwortlich, zu jedem Intervall für die HU fristgerecht Termine zu vereinbaren
- Bei einem Gebrauchtfahrzeug liegt das Intervall bei zwei Jahren
TÜV ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Hauptuntersuchung, kurz HU. Diese muss in einem wiederkehrenden Intervall auf Kosten des Fahrzeugeigentümers durchgeführt werden. Das Ziel der HU ist es, sicherzustellen, dass ein Fahrzeug verkehrstauglich ist. Dies geschieht durch eine Prüfung auf technische Mängel. Neben Pkw müssen auch Motorräder und Mopeds, Lkw, Busse und Anhänger aller Größenordnungen und Antriebsarten zur HU. Von der TÜV-Pflicht sind hingegen Leichtkraftfahrzeuge, Stapler und bestimmte Fahrzeuge aus der Landwirtschaft befreit.
Der nächste Termin für eine HU der eigenen Fahrzeuge ist in den jeweiligen Unterlagen – vor allem der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – ersichtlich. Zudem kann er der Prüfplakette entnommen werden, die am hinteren Nummernschild angebracht ist. In der Mitte der Plakette steht das Jahr, in dem die nächste HU stattfinden muss. Der Monat ist an der äußeren „Uhr“ erkennbar. Die Termine zur HU müssen nicht auf den Tag genau eingehalten werden, der entsprechende Monat darf aber noch nicht abgelaufen sein.

Eine Ausnahme liegt bei einer Zulassung mit Saisonkennzeichen vor. Befindet sich der TÜV-Termin außerhalb der Saison, darf das Fahrzeug auch nicht für die HU bewegt werden. Die Hauptuntersuchung muss dann im ersten Monat nach der Betriebspause erfolgen.
Hauptuntersuchung an TÜV-Prüfstelle oder in der Werkstatt
Auf die Termine zur Hauptuntersuchung weist häufig die Stammwerkstatt des Fahrzeughalters hin. Das gibt vor allem privaten Fahrzeugbesitzern die zusätzliche Sicherheit, dass das Intervall für den TÜV eingehalten und nicht überschritten wird. Die Werkstätten bieten meist an, dass die HU bei ihnen durchgeführt werden kann. Die Prüfung wird aber durch einen Prüfer einer zugelassenen Stelle durchgeführt und nicht durch die Werkstattmitarbeiter.
Die Prüfstellen sind keine Behörden, sondern staatlich anerkannte Prüforganisationen. Sie stellen im staatlichen Auftrag die Verkehrssicherheit der Kraftfahrzeuge sicher. Zu den anerkannten Prüforganisationen gehören:
- TÜV Nord
- TÜV Süd
- TÜV Rheinland
- TÜV Hanse
- TÜV Hessen
- TÜV Saarland
- TÜV Thüringen
- DEKRA
- GTÜ
- KÜS

Die Prüforganisationen betreiben bundesweit Prüfstellen. Wer sein Fahrzeug dort prüfen lassen will, darf die notwendigen Unterlagen nicht vergessen. In der Regel reicht die Zulassungsbescheinigung Teil I. Neben der Stammwerkstatt und einer Prüfstelle kann ein Fahrzeughalter natürlich auch frei eine andere Werkstatt für die HU wählen. In jedem Fall muss er die Kosten für die Untersuchung selbst tragen. Die größte Prüforganisation in Deutschland ist die DEKRA mit Sitz in Stuttgart.
Termine für den TÜV und Intervalle der Hauptuntersuchung
Einen gültigen TÜV auf das Fahrzeug zu haben, dient der eigenen und der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr. Daher sollten die Termine für die Hauptuntersuchung stets eingehalten werden. Das Intervall der Prüfung richtet sich nach Art des Fahrzeugs und danach, wofür das Fahrzeug genutzt wird.
Bei einem Gebrauchtfahrzeug muss die HU alle 24 Monate stattfinden. Bei einem Neufahrzeug liegt der nächste Prüftermin 36 Monate nach der Erstzulassung. Bei Taxis und Mietfahrzeugen beträgt das Intervall immer zwölf Monate. Motorräder und ähnliche Kraftfahrräder müssen alle 24 Monate zur HU – auch nach Erstzulassung. Bei Anhängern richtet sich das Prüfintervall nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Kleine Anhänger bis 750 Kilogramm und Anhänger bis 3,5 Tonnen sowie Wohnanhänger müssen alle 24 Monate zum TÜV. Nach der Erstzulassung müssen kleine Anhänger erst nach 36 Monaten wieder zur HU. Anhänger über 3,5 Tonnen müssen alle zwölf Monate zum TÜV.

Schließlich sind noch die Lkw und Busse zu beachten. Lkw bis 3,5 Tonnen müssen alle 24 Monate zum TÜV und Lkw über 3,5 Tonnen alle zwölf Monate. Die Hauptuntersuchung von Bussen ist ebenfalls alle zwölf Monate durchzuführen. Auch zugelassene Oldtimer müssen mit entsprechenden Unterlagen und auf Kosten des Besitzers zur HU.
TÜV: Darauf sollten Fahrzeughalter vor der Hauptuntersuchung achten
Bevor die Termine zum TÜV anstehen, kann sich jeder Fahrzeughalter auf die Hauptuntersuchung vorbereiten – der ADAC hat hierzu eine Checkliste zusammengestellt. Zu den notwendigen Unterlagen für die HU gehört in jedem Fall die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Wenn das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist, muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) für die Fahrzeugprüfung vorliegen. Sollte eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen worden sein – beispielsweise durch Tuning –, müssen auch dafür entsprechende Unterlagen und Nachweise vorzeigbar sein.
Für die HU müssen im Fahrzeug vorhanden sein:
- Verbandkasten (gültiges Haltbarkeitsdatum)
- Warndreieck und Warnweste
- alle ausbaubaren Sitze
- abnehmbare Anhängerkupplung
- Ladekabel bei E- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen
Sollten einige Teile nicht vorhanden sein, sollten sie nachgekauft werden. Dies vermeidet eine unnötige Nachprüfung.
Der Fahrzeughalter kann vor der Hauptuntersuchung einen ersten Check durchführen. Zu den Bereichen, die bei jedem Intervall überprüft werden, gehören:
- Beleuchtung
- Scheibenwischer und Waschanlage
- Kontrollleuchten
- Frontscheibe
- Sicherheitsgurte
- Hupe
- Reifen
- Kennzeichen
- Spiegel
- Flüssigkeiten
- Auspuff
TÜV: Das wird in der Hauptuntersuchung geprüft
Läuft das Intervall vom gültigen TÜV aus, und mögliche Termine im betreffenden Monat sind vereinbart, geht es nun in die Hauptuntersuchung – am besten mit obiger Vorbereitung. Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, dann kann der Prüfer das Fahrzeug in Augenschein nehmen. Viele Fahrzeughalter verzichten darauf, bei der Prüfung anwesend zu sein. Dennoch hat jeder Fahrzeughalter das Recht dazu.
Die Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchung und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen gilt bei der HU. Sie schreibt auch den Umfang der HU fest. Die Kosten legen die Prüfstellen fest. Das Fahrzeug wird grundsätzlich auf Verkehrssicherheit geprüft und nicht auf Betriebssicherheit. Die Teilnahme am Straßenverkehr soll vor allem nicht andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Der Sachverständige macht in der Regel zunächst eine Sichtbeurteilung des Fahrzeugs, um einen Eindruck zum allgemeinen Zustand zu gewinnen. Es folgt die Prüfung, ob mitzuführende Dinge wie Verbandkasten vorhanden sind, eine Reifenkontrolle, ein Blick in den Motorraum mit Kontrolle der Flüssigkeiten, eine Kontrolle der Beleuchtung und weiterer technischer Merkmale beispielsweise auf dem Bremsprüfstand. Eine kurze Probefahrt ist ebenfalls Bestandteil der HU. Dann folgt ein intensiver Blick unters Fahrzeug. Ebenfalls Bestandteil der HU: die Abgasuntersuchung.
Kosten für die Hauptuntersuchung und Bußgelder bei Versäumnis
Bei der Hauptuntersuchung werden die Ergebnisse in einem Prüfprotokoll festgehalten und dem Fahrzeughalter für seine Unterlagen mitgegeben. Ist die HU bestanden, wird dies in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Anschließend händigt der Prüfer eine neue Plakette für das hintere Kennzeichen aus. Damit ist der TÜV für das nächste Intervall erteilt. Hält ein Fahrzeughalter nicht die Termine ein und kommt verspätet zur HU, wird bei bestandenem TÜV nicht rückdatiert. Wird der TÜV nicht erteilt, muss das Fahrzeug in die Nachprüfung. Die Fristen für alle Fahrzeuge betragen einen Monat. Bis dahin müssen die beanstandeten Mängel beseitigt sein. Bei schweren Mängeln wird das Fahrzeug direkt stillgelegt.
Die Kosten für die Hauptuntersuchung unterscheiden sich nach Prüforganisation. Sie liegen zwischen 80 und 100 Euro (Stand März 2020). In einer Werkstatt können die Preise etwas höher sein. Wird das Intervall für die HU überschritten, ist dies ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Ein Überziehen von einem Monat bleibt dabei straffrei, danach wird ein Bußgeld fällig.
- Zwischen zwei bis vier Monaten: 15 Euro
- Zwischen vier bis acht Monaten: 25 Euro
- Mehr als acht Monate: 60 Euro und ein Punkt
- Bei Fahrzeugen mit Sicherheitsprüfung (z. B. Lkw und Busse) kürzer
- Termin Nachprüfung versäumt: 40 Euro