Elektroautos: Parken, Busspur, Tempo – welche Sonderrechte gelten wirklich?
Freies Parken, Busspur nutzen, Tempolimits ignorieren: Über die Sonderrechte von Elektroautos gibt es viele Meinungen. Welche stimmen – und welche nicht.
München – Mit dem Elektroauto zu fahren, kann überaus entspannend sein. Nicht nur, dass man leiser, zügiger und preisgünstiger unterwegs ist als per Verbrenner, man genießt auch noch so manche Sonderrechte. Gerade in der Hektik des Stadtverkehrs kann das sehr hilfreich sein – etwa beim Parken. Derartige Privilegien regelt das Elektromobilitätsgesetz (EmoG).
Gemäß diesem erleichtern viele Kommunen tatsächlich die Parkplatzsuche, oder senken die Kosten für den E-Mobilisten. Der darf in der Münchner Innenstadt beispielsweise jeden beliebigen Stellplatz, der eigentlich per Münz-Automat bewirtschaftet ist, per Parkscheibe zwei Stunden gratis nutzen. An Ladesäulen kann dort das Auto, solange es Strom tankt, sogar vier Stunden ohne Berechnung oder Strafzettel stehen.
Elektroautos: Parken, Busspur, Tempo – welche Sonderrechte gelten wirklich?
Wichtig dabei: Derartige Regelungen gelten für alle Pkw mit Stecker, also mit Akkus, die direkt geladen werden können. Reine Stromer sind Plug-in-Hybriden völlig gleichgestellt. Schließlich können die Parkraum-Überwacher („Politessen“) gar nicht sicher wissen, um welche Art von elektrifiziertem Auto es sich handelt, selbst wenn sie sich auf dem Gebiet ein wenig auskennen. Der Volvo XC40 Recharge beispielsweise wird als Plug-in-Hybrid ebenso angeboten wie als „Pure Electric“.
Elektroautos: Auf das E am Kennzeichen kommt es an
Egal, ob Plug-in-Hybrid oder Elektroauto (auch zwischen Akkus und Wasserstoff-Antrieb wird hier nicht unterschieden): Entscheidend ist der Buchstabe E hinten am Kennzeichen solcher Fahrzeuge (dort, wo bei Oldtimern ein H steht). Dann, und nur dann, gilt das entsprechende Sonderrecht. Auf den entsprechenden Verkehrszeichen, oder auch direkt an den Park-Automaten, wird entweder dieser Buchstabe als Ausnahme gezeigt, oder ein eindeutiges Symbol wie ein Stecker.
Ist so etwas nicht zu sehen, gibt es auch keinerlei Sonderrecht. Das Gleiche gilt für Bus- oder Taxispuren: Eine weitverbreitete, aber falsche Annahme ist, dass sie für Stromer grundsätzlich freigegeben sind. Nur wenn dies ausdrücklich per Verkehrszeichen geschieht, dürfen sie hier fahren. Das trifft natürlich auch für Straßen zu, die eigentlich komplett für Kraftfahrzeuge gesperrt sind.
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Elektroautos: Tempolimit wegen Lärmschutz gilt auch für sie
Generell keine Ausnahme gibt es bei Tempolimits – auch, wenn sich diese durch ein Zusatzschild ausdrücklich auf den Umwelt- oder Lärmschutz beziehen. Schneller fahren, weil man ja keine Abgase oder Lärm produziere, kann ganz klar zur Strafe nach dem aktuellen Bußgeld-Katalog führen. Darüber hinaus übertönen die Abrollgeräusche der Reifen ab etwa 20 km/h ohnehin auch einen leisen Elektromotor (weshalb Stromer ab diesem Tempo kein Warngeräusch abgeben müssen).
Bei der Einfahrt in Umweltzonen benötigen elektrische Autos genauso eine grüne Plakette wie alle anderen. Weniger eindeutig wird die Angelegenheit allerdings künftig in Gebieten, innerhalb derer man irgendwann nur noch elektrisch fahren darf. Dann müssen Fahrer von Plug-in-Hybriden nachweisen, dass sie ihren Verbrennungsmotor nicht nutzen. Wie das geschehen soll, ist bislang noch unklar.