Mopedführerschein mit 15: Das brauchen Sie dafür und was er kostet
Der Mopedführerschein soll Jugendliche früh mobil machen. Seit Anfang 2020 ist es den Bundesländern überlassen, diesen bereits mit 15 Jahren erwerben zu dürfen.
- Der Mopedführerschein ist für junge Leute bereits ab 15 Jahren möglich
- Um ihn zu erwerben, braucht es keine feste Anzahl an Fahrstunden
- Wollen Sie Mofa fahren, können Sie sich schon ab 14 Jahren anmelden
München – Besonders auf dem Land ist für viele Jugendliche ein Moped unabdingbar, um von A nach B zu gelangen. Doch 15-Jährige konnten hierzulande bislang nur eine Mofa-Prüfbescheinigung bis 25 km/h erwerben.
Mopedführerschein – jetzt ab 15 Jahren möglich
Allerdings wurde das Mindestalter im Rahmen einer Neuregelung in manchen Bundesländern gelockert und um ein Jahr verkürzt. Das hatte der Bundestag vergangenes Jahr beschlossen.
Während Jugendliche früher erst mit 16 Jahren, können sie nun bereits mit 15 Jahren Kleinkrafträder, Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h und 50 ccm Hubraum fahren.
Dennoch entscheidet jedes Bundesland selbst, ob das Mindestalter gesenkt wird oder nicht. Das bedeutet, dass Jugendliche bis zu ihrem 16. Geburtstag nur innerhalb der Grenzen des Bundeslandes fahren dürfen, wo Sie die Bescheinigung erworben haben.
Das brauchen Sie für einen Mopedführerschein
Zudem müssen auch die Erziehungsberechtigten zustimmen, dass der Jugendliche einen Mopedführerschein machen darf. Das sowie das Alter und eine Anmeldung in einer Fahrschule reichen grundsätzlich aus, um an einem Kurs teilnehmen zu dürfen. Darüber hinaus müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Führerscheinbehörde abgeben.
Anschließend absolvieren Sie die vorgeschriebenen Theorie- und Praxisstunden und bestehen erfolgreich die beiden jeweiligen Prüfungen. Ansonsten brauchen Sie des Weiteren:
- einen gültigen Personalausweis
- einen Sehtest
- einen Erste-Hilfe-Kurs
- ein aktuelles biometrisches Passbild
So viel kostet ein Mopedführerschein
Um einen Mopedführerschein zu erwerben, müssen Sie zuerst die theoretische Ausbildung absolvieren. Diese geht über 14 Stunden zu je 90 Minuten. Davon sind zwölf Stunden Grundstoff und zwei Stunden fachspezifischer Stoff rund um das Moped. Das Interessante daran: Die praktische Fahrausbildung wird beim Mopedführerschein individuell gehandhabt.
Das heißt konkret, es gibt keine Anzahl an Pflichtstunden, die Sie wahrnehmen müssen. Stattdessen liegt an den individuellen Fahrfähigkeiten des Schülers, wie viele Stunden er benötigt. Am Ende muss er aber die theoretische und die praktische Prüfung absolvieren.
Die Kosten für einen Mopedführerschein variieren nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von den Fahrschulen an Ihrem Wohnort. Durchschnittlich müssen Sie allerdings mit einer Preisspanne von 500 bis 800 Euro rechnen.
Anmeldung zum Mofaführerschein schon ab 14 Jahren erlaubt
Übrigens: Interessieren Sie sich für einen Mofaführerschein, brauchen Sie keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Jugendliche können sich bereits mit 14,5 Jahren in der Fahrschule anmelden und Theorie- sowie Praxisstunden absolvieren. Am Ende wird lediglich die Theorie geprüft. Pünktlich zum 15. Geburtstag erhalten sie die Mofaprüfbescheinigung.
Mopedführerschein: Erst dann dürfen Sie ein 125er-Motorrad fahren
Sind Sie im Besitz eines Mopedführerscheins und möchten gerne ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum fahren, müssen Sie 16 Jahre alt sein, um eine Fahrerlaubnis zu erhalten. Außerdem benötigen Sie mindestens einen Führerschein der Klasse A1.
Bei A1-Führerscheinen, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, ist die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren aufgehoben. Damit dürfen auch 16-jährige A1 nun mit maximal 110 km/h fahren. Des Weiteren darf die Motorleistung höchstens elf kW betragen.
Gut zu wissen: Besitzen Sie einen A1-Führerschein für ein 125 ccm-Motorrad, ist die Fahrerlaubnis der Klasse AM mit inbegriffen. Damit dürfen Sie auch Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie einem Hubraum von bis zu 50 ccm fahren.
Seit Anfang 2020 dürfen schließlich auch Autofahrer der Klasse B (mit dem Eintrag der Schlüsselzahl 196) Leichtkrafträder führen.