Streit um Ladesäulen: Wer bestimmt im Mietshaus? Gericht hat entschieden
Die eigene Wallbox erleichtert das Leben mit einem Elektroauto. Wer zur Miete wohnt, kann sich bei der Installation allerdings Ärger einhandeln.
München – Die Probleme und Wartezeiten beim Laden unterwegs gehören bekanntlich zu den Bremsklötzen bei der Verbreitung von Elektroautos. Wie gut, dass es zumindest zu Hause keine Probleme gibt: Die Wallbox in der eigenen Garage steht bereit, funktioniert, ist frei und der Strompreis fair.
Saubere, neue Welt – zumindest für alle, die in der eigenen Immobilie leben. Auf dem Land mag das auch für einen Großteil der Elektroauto-Fahrer zutreffen. Doch gerade in der Stadt, wo Stromer besonders viel Sinn ergeben, ist eher die Mietwohnung Standard. Und bei der kann es für Neu-Besitzer von E-Mobilen oder auch Plug-in-Hybriden zu unerwarteten Problemen kommen. (Elektromobil lädt über Nacht und fängt Feuer – Garage in Flammen)
Streit um Ladesäulen: Wer bestimmt im Mietshaus? Gericht hat entschieden
Das musste kürzlich ein Münchner Ehepaar erfahren, das in einer größeren Anlage zur Miete wohnt. 200 Parteien teilen sich in dem Wohnkomplex in guter Lage die große Tiefgarage. Als besagtes Paar für seinen neuen Plug-in-Hybrid dort eine Ladestation installieren und an den eigenen Stromzähler anschließen lassen wollte, kam es zum Streit mit dem Vermieter.

Denn der lehnte den Einbau ab. Begründung: Jeder Hausanschluss ermögliche nur fünf bis zehn Ladestationen, aber 27 Mietparteien hätten aber bereits Interesse an einer Wallbox angemeldet (allerdings ist die tatsächliche Belastung des Stromnetzes meist niedriger als prognostiziert). Nur der städtische Versorger könne durch technische Maßnahmen garantieren, dass alle Elektro-Fahrer zu ihrem Recht kämen. (Gefahr beim Laden: Darum kann es bei Elektroautos zu Stromstößen kommen)
Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie in unserem kostenlosen Newsletter, den Sie gleich hier abonnieren können.
Streit um Ladesäulen: Mieter verlieren in erster Instanz, gehen in Berufung
Das mochte das Hybrid-fahrende Paar nicht einsehen: Zwar wäre das vom Vermieter vorgesehene Ladegerät beim Einbau etwas günstiger gewesen als das eigene (1.499 statt bis zu 1.700 Euro), dafür verlangt dessen Versorger zusätzlich eine monatliche Pauschale von 45 Euro – zusätzlich zu den kompliziert gestaffelten Stromkosten. Die Mieter klagten.
Und verloren nun vor dem Amtsgericht München. Eine „Gleichbehandlung mehrerer Mietparteien“, argumentierte die Richterin, könne „für einen friedvollen Umgang von mehreren Mietern in einer Wohnanlage sinnvoll sein“. Ausgestanden ist der Streit damit aber noch nicht: Die Kläger gehen in die Berufung.