Sie wollen Ihren Leasing-Vertrag kündigen? Das kann richtig teuer werden
Wer geleast hat, freut sich darüber, ein neues Auto zu günstigen Monatsraten fahren zu dürfen. Doch selten ist eine vorzeitige Kündigung aus dem Vertrag möglich.
- Autoleasing-Verträge sind meist unkündbar.
- Wenn Sie Ihre Leasingraten nicht mehr bezahlen können, wird es teuer.
- Unter gewissen Umständen können Sie dennoch vorzeitig aus dem Leasingvertrag.
München – Autoleasing boomt in Deutschland. Die Idee dahinter ist für viele Deutsche attraktiv: stets ein topaktuelles Modell zu günstigen monatlichen Raten. Nach Ende der Vertragslaufzeit wird auf ein aktuelleres und besseres Fahrzeug umgestiegen.
Doch was ist, wenn Sie vorzeitig aus dem Vertrag müssen – etwa, weil Sie schwer krank geworden sind oder als Selbstständiger Ihr Geschäft aufgeben müssen?
Leasingvertrag kündigen selten möglich – ansonsten wird es teuer
Dann ist guter Rat teuer, schließlich sind Leasingverträge generell unkündbar. Diese werden – egal, ob Privat oder Gewerbeleasing – immer über einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Die Gesamt-Leasingkosten sind schließlich auf die vorher festgelegte Laufzeit verteilt.
Für den Leasinggeber bedeutet das, dass er erst bei Leasingende die Kosten für das zur Verfügung gestellte Auto sowie seinen Gewinn einholen kann. Daher hat er auch kein Interesse an einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags. Will der Leasingnehmer es dennoch versuchen, muss er meist draufzahlen.
Stimmt die Leasinggesellschaft einem sogenannten „Aufhebungsvertrag“ zu, wird eine hohe Abstandszahlung fällig. Diese setzt sich aus den noch ausstehenden Leasingraten und dem errechneten Restwert des Fahrzeugs zusammen.
Was viele nicht wissen: Es gibt auch kündbare Leasingverträge, bei denen im Vorhinein festgelegt wird, zu welchen Terminen der Leasingnehmer kündigen kann und wie hoch die jeweiligen Abschlusszahlungen ausfallen. Bei den kündbaren Verträgen handelt es sich allerdings um eine Sonderform. Mit der Folge, dass sich die monatlichen Raten auch deutlich erhöhen.
Das passiert, wenn Sie die Leasingrate nicht mehr bezahlen können
Bei „normalen“ Leasingverträgen ist dagegen eine außerordentliche Kündigung nur in wenigen Fällen möglich. Dazu gehören allerdings nicht so gravierende Umstände wie Jobverlust, Krankheit oder der Bankrott des eigenen Unternehmens.
Wenn der Leasingnehmer die monatlichen Leasingraten nicht mehr bezahlen kann, „dann wird es richtig teuer“, warnt ADAC-Rechtsexpertin Silvia Schattenkirchner gegenüber dem Online-Nachrichtenmagazin Tagesspiegel. „Das ist das Schlimmste, was passieren kann.“
Während beim Kilometer-Leasing die ausstehenden Raten getilgt werden müssen, kommt beim Restwert-Leasing noch der garantierte Restwert hinzu, der bei Vertragsbeginn festgesetzt wurde. „Dann lieber Geld woanders leihen und notfalls den Onkel fragen“, so Schattenkirchner vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club, der seinen Sitz in München hat und von August Markl (72) geführt wird.
Selbständige haben zumindest noch die Möglichkeit, die Raten als Betriebsausgaben bei der Steuer abzusetzen.
Leasingvertrag kündigen: Das passiert, wenn der Leasingnehmer stirbt
Auch im Todesfall des Leasingnehmers läuft der Vertrag nicht automatisch aus, sondern geht stattdessen auf den oder die Erben über. Diese haben allerdings die Möglichkeit, anschließend innerhalb eines Monats den Leasingvertrag zu kündigen. Allerdings kann es sein, dass auch in diesem Falle Abschlusszahlungen fällig werden.
Eine außerordentliche Kündigung ist grundsätzlich nur bei einem Totalschaden möglich oder wenn das geleaste Auto gestohlen wurde. Dann können Leasinggeber wie auch -nehmer den Vertrag kündigen. Letzterer kann dies auch tun, wenn durch einen Unfall Reparaturkosten von mehr als 60 Prozent des Wertes anfallen, den ein vergleichbares Fahrzeug haben würde.
Allerdings wird auch hier die Leasinggesellschaft wieder für den entstandenen Kündigungsschaden den Leasingnehmer kräftig zur Kasse bitten. Der zu zahlende Betrag setzt sich dabei aus dem Ablösewert – oder bei Totalschaden oder Diebstahl - die Versicherungsleistung des Autos, den noch ausstehenden Leasingraten sowie dem kalkulierten Restwert zusammen.
Haben Sie dennoch vor, Ihren Leasingvertrag zu kündigen, müssen Sie dies grundsätzlich schriftlich tun. So finden Sie online mehrere Vorlagen, die Sie als Muster für eine außerordentliche Kündigung hernehmen können. Diese müssen Sie zuerst (kostenlos) herunterladen, ausfüllen und abschicken.
So können Sie Ihren Leasingvertrag wegen Sachmängeln kündigen
Übrigens: Weist das Leasingauto bereits bei der Übergabe einen Sachmangel auf, der Ihnen nicht mitgeteilt worden ist, können Sie sich wie ein normaler Käufer an die Leasinggesellschaft wenden. Zudem können Sie Ansprüche an den Händler geltend machen. Das heißt, Sie dürfen ruhig von ihm verlangen, dass er das Fahrzeug repariert oder ein neues liefert.
Setzen Sie ihm dazu am besten eine Frist. Hält der Händler sich nicht daran, können Sie eine Kaufpreisminderung fordern. Dadurch verringern sich die Leasingzahlungen, wie Sonderzahlungen, die monatliche Leasingrate oder der Restwert.
Ist der Mangel zu gravierend, haben Sie auch die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Dann muss Ihnen der Leasinggeber geleistete Leasingzahlungen zurückerstatten. Dafür müssen Sie schließlich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung entrichten.