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Führerscheine werden ungültig: Wann Sie Ihren „Lappen“ umtauschen müssen

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Von: Marcus Efler

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Besitzer älterer Führerscheine müssen diese bald gegen neue tauschen. Bis wann das zu erledigen ist – und welche Strafe bei Missachtung droht.

Flensburg – Es gibt sie noch: die alten „grauen Lappen“. Jene großen Führerscheine, die gefaltet und zerknittert in Brieftaschen oder Geldbeuteln lagern, mit Foto aus wilder 68er-Jugendzeit oder peinlichem Milchbubi-Gesicht. Drin stehen Führerscheinklassen, die es so gar nicht mehr gibt: Klasse 3 für Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen inkl. bis zu 12 Tonnen schwere Anhänger. Ein Traum! Aber auch die ab 1999 ausgegebenen Fahrerlaubnisse in stylischem Rosa wirken heute etwas aus der Zeit gefallen. Und genau das sind diese Vorgänger des aktuellen EU-Führerscheins im Scheckkartenformat auch bald offiziell. (Digitaler Führerschein fürs Smartphone: Endlich da – doch es gibt ein kleines Problem)

Führerscheine werden ungültig: Wann Sie Ihren „Lappen“ umtauschen müssen

Denn wer es nicht ohnehin schon getan hat – etwa weil er einen internationalen Führerschein beantragen wollte – muss jetzt oder zumindest bald seinen alten Führerschein abgeben oder ungültig stempeln lassen. Dafür bekommt er aber einen neuen, der auch alle Berechtigungen des bisherigen umfasst, inklusive der für 7,5-Tonner (Flensburg-Punkte übers Handy abfragen: So klappt’s – aber haben Sie so viel Zeit?).

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Führerscheine werden ungültig: So tauscht man Lappen gegen Karte

Zuständig ist die jeweilige Führerscheinstelle des Wohnortes oder Landratsamtes. Neben dem Personalausweis, dem alten Schein und einer Gebühr von ca. 25 Euro muss man zur Beantragung ein biometrisches Passbild mitbringen. Für alle, die ihren Führerschein von einer anderen Stelle bekommen haben, weil sie vielleicht umgezogen sind, wird es leider komplizierter: Sie brauchen nämlich eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ der ausstellenden Behörde (telefonisch oder online zu beantragen).

Drei Führerschein-Generationen (Symbolbild)
Grau und Rosa werden ungültig, künftig gilt die Fahrerlaubnis nur noch in Kartenform. (Symbolbild) © Anja Cord/Imago

Dann heißt es noch mal drei bis fünf Wochen warten. Um die Tauscherei etwas zu entzerren, gibt es verschiedene Fristen, bis wann sie zu geschehen hat – und die nicht ganz simpel sind. (Ehemaliger VW-Mitarbeiter gibt freiwillig Führerschein ab: „Zu viele Egoisten am Steuer“)

Führerscheine werden ungültig: Diese Autofahrer müssen bald tauschen

Für Führerscheine, die bis einschließlich 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Inhabers:

GeburtsjahrUmtausch bis zum
bis 195219.01.2033
1953 – 195819.01.2022
1959 – 196419.01.2023
1965 – 197019.01.2024
1971 – 198019.01.2025

Bei Führerscheinen ab 1999 richten sich die Fristen nach deren Ausstellungsjahr:

Jahr der AusstellungUmtausch bis zum
1999 – 200119.1.2026
2002 – 200419.1.2027
2005 – 200719.1.2028
200819.1.2029
200919.1.2030
201019.1.2031
201119.1.2032
2012 – 18.1.201319.1.2033

Grundsätzlich ist es ratsam, nicht viel früher als notwendig zu tauschen – denn der EU-Führerschein gilt nur für 15 Jahre, danach wird schon wieder ein Behördengang fällig. Vergessen sollte man es aber auch nicht. Denn wer mit seinem abgelaufenen, also ungültigen Lappen in eine Polizeikontrolle gerät, muss Strafe zahlen: zehn Euro.

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