Kfz-Steuer: Diesel, Benziner, Elektroauto – welches Fahrzeug was kostet
Die Kfz-Steuer wird für jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug fällig. Sie berechnet sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Hubraum und dem Zulassungsdatum.
- Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer, die für jedes nicht steuerbefreite Fahrzeug in Deutschland anfällt
- Sie bemisst sich für Diesel und Benziner nach vier Parametern: Hubraum, Antrieb, Zulassungsdatum und CO2-Ausstoß
- Die Kfz-Steuer für Elektroautos bemisst sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs
Berlin - Die Kfz-Steuer ist ein fester Bestandteil der Kosten, die für jedes Fahrzeug fällig werden – egal, ob es sich um einen Diesel, einen Benziner oder ein Elektroauto handelt. Bei jeder Fahrzeuganmeldung wird zugleich der Zoll informiert. Dieser bucht die Kfz-Steuer (nach einem Abgleich der Schlüsselnummer mit der Datenbank) für das kommende Jahr im Voraus ab.
Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer, die die Bundesfinanzverwaltung per Lastschriftverfahren einzieht. Die Steuereinnahme wird dazu verwendet, Schäden an Straßen zu reparieren. Steuerpflichtig sind alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge – also sowohl Diesel und Benziner als auch Elektroautos – sowie ausländische Fahrzeuge, die sich länger als ein Jahr ständig in Deutschland aufhalten. Wer glaubt, dass die Kfz-Steuer beim Finanzamt geltend gemacht werden kann, der irrt. Nur die Kfz-Steuer für ein dienstliches Fahrzeug kann als Betriebsausgabe vollständig steuerlich abgesetzt werden. So können Gewerbetreibende die Kosten in der Steuererklärung angeben.

Dass die Kfz-Steuer für einige Fahrzeuge, die nach 2018 zugelassen wurden, höher ausfällt, liegt an zwei Verfahren: dem WLTP und dem WLTC. Hinter diesen Abkürzungen verbergen sich zwei Testverfahren, die für Neuwagen verpflichtend sind und die die Emissionen und den Verbrauch von Fahrzeugen bestimmen. Auf Basis der Schlüsselnummer werden die entsprechenden Werte in einer Datenbank ermittelt, um die Kfz-Steuer zu berechnen.
Die Kfz-Steuer bemisst sich nach diesen Parametern
Es gibt insgesamt vier Kennwerte, die zur Berechnung der Kfz-Steuer für Benziner und Diesel nötig sind. Im Vergleich dazu berechnen sich die Kosten für ein Elektroauto nach dem Gewicht des Fahrzeugs. Zur Berechnung nutzt der Zoll die Schlüsselnummer sowie die folgenden, in einer zentralen Datenbank erfassten Werte:
- CO2-Ausstoß
- Antrieb
- Hubraum
- Zulassungsdatum
Eine Online-Berechnung der Kfz-Steuer ermöglicht das Bundesfinanzministerium in Berlin mithilfe des Kfz-Steuer-Rechners. Die Nutzung ist einfach: Es genügt bereits, die Schlüsselnummer in die Datenbank einzugeben. Dann werden die Kosten für Diesel, Benziner und Elektroautos angezeigt. Beim Leasing ist die Kfz-Steuer häufig im Vertrag festgelegt. Eine An- oder Ummeldung des Fahrzeugs erfolgt hingegen direkt bei der Zulassung des Fahrzeugs. Dann erteilt der Fahrzeughalter eine entsprechende Einzugsermächtigung. Wer sein Fahrzeug wechselt, bekommt eine Rückerstattung für das alte Gefährt und eine Neuberechnung für das neue Fahrzeug. Im Internet finden sich auch Vordrucke für eine Vollmacht oder eine Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer zum Download bereit.
Kfz-Steuer für Benziner, Diesel und Elektrofahrzeuge
Die Kfz-Steuer für Benziner berechnet sich seit dem 1. Juli 2009 wie folgt: Je 100 ccm Hubraum liegen die Kosten bei zwei Euro. Hinzu kommen zwei Euro pro Gramm CO2-Ausstoß, wenn die Werte, die die Datenbank der Schlüsselnummer zuordnet, die veranschlagten Grenzwerte überschreiten. Für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2014 liegt die Freigrenze bei 90 g/km. Bei einem Diesel liegen die Kosten je 100 ccm bei 9,50 Euro. Hinzu kommen zwei Euro pro Gramm CO2-Ausstoß, wenn die Werte die veranschlagten Grenzwerte überschreiten. Die Freigrenzen sind die gleichen wie bei Benzinern. Für Elektroautos ist das Gewicht das wichtigste Maß. Pro 200 Kilogramm werden Faktoren zwischen 5,63 bis 6,39 Euro veranschlagt, um die Kosten für die Kfz-Steuer zu berechnen.
- Halter von Elektrofahrzeugen, die weniger als 2.000 Kilogramm wiegen, müssen pro 200 Kilogramm 5,63 Euro bezahlen
- Halter von Elektrofahrzeugen, die zwischen 2.001 und 3.000 Kilogramm wiegen, müssen 6,01 Euro pro 200 Kilogramm bezahlen
- Halter von Elektrofahrzeugen, die zwischen 3.001 und 3.500 Kilogramm wiegen, müssen 6,39 Euro pro 200 Kilogramm
Kfz-Steuer: Elektroautos sind aktuell häufig von der Steuer befreit
Derzeit haben die meisten Halter von Elektroautos keine Kosten für die Kfz-Steuer. Das liegt an den Anreizen, die die Politik geschaffen hat, um die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen zu fördern. So sollten Fahrzeughalter von Dieseln und Benzinern zum Umsatteln ermuntert werden. Fahrzeuge, die vor dem 17. Mai 2011 zugelassen wurden, waren fünf Jahre lang steuerfrei. Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 zugelassen wurden, sind zehn Jahre steuerfrei. Die Regelung, die für Elektroautos gilt, gilt nicht für Hybride. Bei ihnen wird die Kfz-Steuer – ähnlich wie bei Diesel und Benziner – nach Hubraum und CO2-Ausstoß berechnet. Auch an dieser Stelle lohnt ein Vergleich der Kosten, der mithilfe der Schlüsselnummer und deren Eingabe in die Datenbank schnell angestellt ist.
Kfz-Steuer für Sonderfahrzeuge
Auch für Anhänger fallen Steuern an. Die Höhe der Kfz-Steuer richtet sich dabei nach dem Gewicht. Je 200 Kilogramm fallen 7,46 Euro an Kosten an. Auch bei einem Traktor ist das Gewicht ausschlaggebend – wie bei einem Elektroauto und damit im Gegensatz zu Benziner und Diesel. Wie auf der Website des Zolls nachzulesen ist, unterliegt ein Traktor grundsätzlich der Kfz-Steuer für Nutzfahrzeuge, da er in die Kategorie der Zugmaschinen fällt. Unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fallen Kosten zwischen 11,25 und 12,78 Euro pro 200 Kilogramm an. Ab 3,5 Tonnen muss die Schadstoff- und Geräuschklasse mit berücksichtigt werden. Wer seinen Traktor ausschließlich für forst- und landwirtschaftliche Zwecke nutzt, kann das Fahrzeug von der Steuer befreien lassen. Bei Wohnmobilen entscheiden Schlüsselnummer und Schadstoffklasse darüber, wie hoch die Kosten ausfallen. Ein Beispiel aus der Datenbank zeigt, dass ein Wohnmobil mit 1,8 Tonnen und Schadstoffklasse 4 144 Euro und eines mit 7,6 Tonnen und der Schadstoffklasse 1 oder schlechter 745 Euro kostet.
Steffi Brand