Katze unterm Auto beim Losfahren verletzt – Gericht entscheidet Erstaunliches
Ob Katze, Marder oder andere Tiere: Die einen nisten gerne im Fahrwerk, die anderen verstecken sich dort. Was aber tun, wenn ein Tier sich verletzt, weil das Auto losfährt – wer muss bezahlen?
- Wenn Tiere von einem startenden Auto verletzt werden, kann das teuer werden
- Autofahrer fragen sich, wie sie das vor Fahrtantritt prüfen sollen
- Doch ein Gericht hat jetzt Erstaunliches entschieden
Krefeld – Wenn die Temperaturen wieder kühler werden, dann suchen Katze, Marder & Co. gerne Unterschlupf an warmen Stellen. Dazu zählt auch das Auto. Dort verkriechen Tiere sich am liebsten im verwinkelten Motorraum oder im Fahrwerk. Doch vor allem Katzen verstecken sich auch gerne vor Wind, Regen, Kälte oder anderen Tieren unter dem Auto.
Katze unterm Auto beim Losfahren verletzt: Wer muss für Schaden aufkommen?
Hier fühlen sie sich geschützt und haben dennoch den Überblick. Das kann der Katze allerdings zum Verhängnis werden. Fährt ein Auto los und hat sie sich unter dem Wagen versteckt, sind schwere Verletzungen vorprogrammiert. Muss die Katze am Ende in die Klinik, kann das ziemlich teuer werden. (Marderschaden am Auto: So verhindern Sie teure Reparaturkosten)
Aber muss dann auch der Autobesitzer dafür haften? Schließlich hätte er doch vor der Fahrt unterm Auto nachschauen können, ob sich dort Tiere befinden. Nein hat jetzt das Landgericht Krefeld (Az.: 3 S 8/19) entschieden, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Sitz in Berlin hinweist.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mann sein Auto samt Anhänger in einer Spielstraße geparkt, um einen Kunden zu besuchen. Unter dem Fahrzeug versteckte sich die Katze einer Frau. Das Tier war ein sogenannter Freigänger, konnte sich also draußen frei bewegen. Als der Mann losfuhr, wurde die Katze angefahren und musste in die Tierklinik. Die Kosten von rund 2.337 Euro wollte die Frau vom Fahrer erstattet haben, und die erste Instanz gab ihr auch noch recht. (Kratzer oder Delle an der Tür? Mit Smart Repair werden Sie sie fix und günstig los)
Katze unterm Auto beim Losfahren verletzt: Landgericht hat entschieden
Doch im Berufungsverfahren wies das Landgericht Krefeld die Klage ab. Grund hierfür: die sogenannte Tiergefahr. Es entspricht demnach der tierischen Natur, sich unberechenbar und selbstständig zu verhalten. Gerade freilaufende Katzen verstecken sich typischerweise, urteilte das Gericht. So könne man nicht wissen, wo sich das Tier gerade befinde. (Autobesitzer fährt absichtlich in Überschwemmung – was jetzt zu tun ist)
Zudem könne die Besitzerin ihre Katze nicht einfach frei herumlaufen lassen und sich nicht um das Tier kümmern, aber dies von Teilnehmern am Straßenverkehr erwarten. Aus diesem Grund müssen Autobesitzer vor dem Start nicht nachsehen, ob sich unter dem Wagen eine Katze befindet, so das abschließende Urteil. (Mit Material von dpa)