Sie wollen einen Gebrauchtwagen privat kaufen? Achten Sie auf fünf Fallen im Vertrag
Sie wollen ein gebrauchtes Auto von privat kaufen? Dann sollten Sie dies unbedingt in einem Vertrag schriftlich festhalten. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.
- Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen wollen, empfiehlt sich ein Vertrag
- ADAC, TÜV & Co. bieten Mustervorlagen an
- Achten Sie darauf, dass viele Kaufverträge keine Gewährleistung beinhalten
München – Wer einen Kaufvertrag für ein neues Auto aufsetzt, der spart sich viel Zeit, Geld und Nerven. Schließlich sichern Sie sich durch einen schriftlichen Vertrag beim privaten Autokauf ab und beugen so Unannehmlichkeiten vor. Das gilt auch für Gebrauchtwagen.
Ist der Kaufvertrag richtig verhandelt, können beide Parteien nach der Geld- und Schlüsselübergabe zufrieden ihrer Wege gehen. Wenn nicht, drohen möglicherweise Nachverhandlungen oder sogar Klagen.
Muster, Gewährleistung und was alles im Gebrauchtwagenkaufvertrag stehen muss
Gehen Sie sicher, dass der Gebrauchtwagenkaufvertrag in zweifacher Ausführung vorliegt. Eine bekommt der Verkäufer, die andere der Käufer. Damit ein Vertrag zustande kommt, muss der Käufer volljährig sein, sonst ist er ungültig.
Zudem sollten unbedingt folgende Daten im Kaufvertrag stehen:
Daten der Vertragspartner
Es ist unabdingbar, dass die Kontaktdaten und Ausweisnummer von Käufer und Verkäufer vollständig anzugeben. Die Auto Bild empfiehlt zudem, zur Sicherheit Kopien der Personalausweise anzufertigen und hinzuzufügen. Außerdem: Sollte der Verkäufer nicht der Fahrzeughalter sein, ist außerdem eine Vollmacht des Besitzers nötig.
Daten zum Fahrzeug
Diese Angaben sollten im Gebrauchtwagenkaufvertrag stehen:
- Marke
- Modell
- Motorleistung
- Erstzulassung
- Fahrgestell- und gegebenenfalls Motornummer
- Fahrzeugbrief-Nummer (Zulassungsbescheinigung II)
- Amtliches Kennzeichen
- Nächste Hauptuntersuchung
- Kaufpreis
Diese Punkte sollten Sie zudem mit denen im Fahrzeugschein sicherheitshalber vergleichen.
Gewährleistung
Handelt es sich um einen Privatverkauf eines Gebrauchtwagens muss keine Gewährleistung gegeben werden. Dennoch muss der Verkäufer das im Kaufvertrag festhalten. Allerdings kann er zum Beispiel zusichern, dass das Fahrzeug unfallfrei ist oder auch die Höhe der angegebenen Laufleistung stimmt.
Darüber hinaus sollte auch die Anzahl der Vorbesitzer festgehalten werden sowie Angaben über Zusatzausstattungen, gewerbliche Nutzung oder ob es sich um ein importiertes Fahrzeug handelt.
Erklärung des Käufers
Als Verkäufer können Sie den Gebrauchtwagen ab- oder angemeldet übergeben. Verkaufen Sie ihn angemeldet, sollte sich der Käufer dazu verpflichten, das Auto innerhalb eines vorab vereinbarten Zeitraums umzumelden. Am besten setzen Sie bereits im Kaufvertrag ein genaues Datum fest.
Der Grund dafür: Meldet der Käufer das Auto nicht zeitnah um, werden Strafzettel & Co. weiterhin an die Adresse des Verkäufers geschickt. Um dem neuen Besitzer das Ummelden des Fahrzeugs zu erleichtern, empfiehlt es sich daher, eine unterschriebene Mitteilung an die Kfz-Versicherung und die Zulassungsstelle zu schicken.
Kfz-Unterlagen und Bezahlung
Dem Gebrauchtwagenkaufvertrag sollten zudem Unterlagen wie
- Fahrzeugschein,
- beide Zulassungsbescheinigungen oder
- eine Stilllegungsbescheinigung und
- Untersuchungsberichte (z.B. vom TÜV) beigelegt werden.
Auch die Anzahl der Schlüssel für das Fahrzeug muss angegeben werden. Unter dem Punkt „Zahlungsvereinbarungen“ wird festgehalten, wie hoch die Kaufsumme ist und ob der Verkäufer diese schon erhalten hat. Bei einem Privatverkauf sollten Sie allerdings die Schlüssel erst übergeben, wenn Sie die komplette Summe erhalten haben, vorzugsweise in bar.
Übergabebestätigung
Hier unterschreiben die Vertragspartner nach der Geld- und Schlüsselübergabe und besiegeln damit den Kaufvertrag. Ein Muster als Vorlage mit allen relevanten Angaben bieten unter anderem der ADAC (mit Sitz in München, geführt von August Markl (72)), aber auch einige TÜV-Prüfungsstellen an.