Wer erwischt wird, der muss nicht nur die Garage entrümpeln. Die Strafen reichen von saftigen Bußgeldern bis 500 Euro bis hin zur Kündigung der Garage bei Mietern. Sogar eine Abrissverordnung kann an Eigentümer verhängt werden, informiert haufe.de .
Übrigens, auch bei anderen Tätigkeiten rund ums Haus gelten bestimmte Vorschriften. Wer etwa beim Grillen auf dem Balkon oder im Garten bestimmte Regeln nicht einhält, muss mit saftigen Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen. Aber auch Hecken schneiden oder Bäume fällen kann richtig teuer werden.