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Bußgeld bis zu 500 Euro: Diese Dinge dürfen Sie nie in der Garage lagern

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Von: Andrea Stettner

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Garagen sind für Autos da, und das wird vom Ordnungsamt auch kontrolliert. Bei Zweckentfremdung drohen saftige Strafen – von Bußgeld bis zum Abriss.

Ob Partyraum, Büro oder Klamotten-Lager: Garagen werden seit jeher nicht nur für Autos genutzt. Doch genau genommen ist dies bereits Zweckentfremdung. Die Nutzung von Garagen ist landesrechtlich geregelt, in den meisten Bundesländern durch die sogenannte Garagenverordnung (GaVo), wie Merkur.de berichtet. Und diese sieht Garagen lediglich als Unterstand für Kraftfahrzeuge, in der Regel Autos, vor. Alles andere ist genehmigungspflichtig. Ein Oldtimer kann da schon zu viel sein.

Nicht alles darf in der Garage gelagert werden – etwa fahruntüchtige Autos. Dann kann ein Bußgeld fällig werden.
Nicht alles darf in der Garage gelagert werden – etwa fahruntüchtige Autos. Dann kann ein Bußgeld fällig werden. © imagebroker/Imago

Wofür darf die Garage genutzt werden?

Egal ob gemietet oder Eigentum – folgende Dinge dürfen in der Garage gelagert werden:

Fahrräder sind erlaubt, wenn sie nicht ausdrücklich vom Vermieter verboten wurden. Auch als Werkstatt darf eine Garage in bestimmten Fällen genutzt werden – und die muss nicht einmal etwas mit dem Auto zu tun haben. „Entscheidend ist stets, dass die Garage ohne große Aufräumarbeiten mit dem Auto genutzt werden kann.“, meint der ADAC. Für alle anderen Zwecke muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. Auch im Dachboden sollte nicht alles gelagert werden.

Bußgeld droht: Was darf nicht in der Garage gelagert werden – und wie hoch ist die Strafe?

Laut Garagenverordnung ist es verboten, Garagen als Lager- oder Abstellräume zu nutzen. Das wäre Zweckentfremdung. Alle Dinge, die nichts mit dem KfZ zu tun haben (s. oben), dürfen also nicht dauerhaft in der Auto-Garage abgestellt werden. Dazu zählen etwa der Grill oder Gartenmöbel, aber auch nicht zugelassene Oldtimer können schon zum Problem werden. „Tabu ist aus Sicherheitsgründen auch das Lagern von einem Gasgrill, von Gasflaschen sowie von gefährlichen, explosiven und brennbaren Stoffen“, so der ADAC.

Welche Strafen drohen bei Zweckentfremdung der Garage?

An diese Vorschriften sollten Sie sich auch halten, denn die Ordnungsämter kontrollieren, ob jemand seine Garage zweckentfremdet. Der Grund: In vielen Städten sind die Parkplätze rar, und diese sollen nicht zusätzlich verknappt werden.
Wer erwischt wird, der muss nicht nur die Garage entrümpeln. Die Strafen reichen von saftigen Bußgeldern bis 500 Euro bis hin zur Kündigung der Garage bei Mietern. Sogar eine Abrissverordnung kann an Eigentümer verhängt werden, informiert haufe.de .

Übrigens, auch bei anderen Tätigkeiten rund ums Haus gelten bestimmte Vorschriften. Wer etwa beim Grillen auf dem Balkon oder im Garten bestimmte Regeln nicht einhält, muss mit saftigen Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen. Aber auch Hecken schneiden oder Bäume fällen kann richtig teuer werden.

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