Führerschein machen: Kosten, Dauer, Fristen – Tipps für den Weg zur Fahrerlaubnis

Der Führerschein ist für viele Jugendliche der Inbegriff der Unabhängigkeit. Doch die Flexibilität hat ihren Preis und strenge Regeln.
- Für den PKW-Führerschein gilt ein Mindestalter von 17 Jahren
- Die Kosten hängen von der Region und Können des Schülers ab
- Ein im Ausland erworbener Führerschein ist nicht immer gültig
München – Wer den Führerschein machen möchte, muss warten, bis das Mindestalter erreicht ist. Für den PKW-Führerschein gilt: Frühestens mit 17 Jahren darf sich ein Teenie hinter das Steuer setzen – und auch dann nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Führerschein. Den richtigen „Lappen“ gibt es erst mit 18 Jahren. Nach der Prüfung ist der Fahranfänger noch nicht auf der sicheren Seite, denn da heißt es für die Frist von zwei Jahren, sich nichts zu Schulden kommen zu lassen. Zu den Verstößen die sofort zu einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre führen, zählen:
- Missachtung des Rechtsfahrgebots
- Missachtung von Überholverboten
- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 21km/h
- Unterschreiten des Mindestabstands
- Missachten der Vorfahrt
Führerschein unter 18 Jahren
Im europäischen Ausland gelten vereinzelt andere Regelungen beim Führerschein machen. So ist zum Beispiel in Frankreich das begleitete Fahren bereits mit 16 Jahren erlaubt. Wer ein Schuljahr in den USA absolviert, kommt nach kurzer Dauer und einem Schnellkurs oftmals mit einem dort erworbenen Führerschein wieder. Doch auch mit diesem kann in Deutschland nicht durchgestartet werden. Die Fahrerlaubnis darf auch in diesem Fall erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres genutzt werden. Ausnahmen dürfen nur unter strengen Voraussetzungen zugelassen werden. Die Kosten für den Führerschein in den USA sind meist vertan. Die Anmeldung bei der Fahrschule darf maximal sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgen. Ein Höchstalter für den Erwerb des Führerscheins gibt es indes nicht. Allein in den LKW-Klassen sind regelmäßige gesundheitliche Eignungstests (allgemeinärztliches und augenärztliches Gutachten) vorgesehen.
Führerschein: Regionale Unterschiede bei den Preisen erheblich
Wer endlich auf eigene Faust die Welt erkunden möchte, muss erst einmal das nötige Kleingeld aufbringen. Bereits bei der Anmeldung kann die Fahrschule Gebühren erheben. Diese sollen in der Regel den Verwaltungsaufwand und Materialkosten decken. In den Unterrichtsräumen muss die Preisliste der Fahrschule aushängen. Neben 12 Theoriestunden verlangt der Gesetzgeber 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. Die wenigsten Fahrschüler kommen mit dieser Anzahl an Fahrten aus, um das nötige Können für die Führerscheinprüfung zu erlangen. Je nach Können des Schülers und der damit verbundenen Dauer schnellen die Kosten für den Führerschein erheblich in die Höhe. Große Unterschiede zeigen die regionalen Preisen innerhalb Deutschlands. Über das ganze Bundesgebiet hinweg ergeben sich durchschnittliche Kosten von ca. 1.800 bis 1.900 Euro. Wer im hohen Norden den Führerschein machen will, liegt unter dem Schnitt mit ca. 1.700 Euro, während man in München auch mit 2.400 bis 2.500 Euro rechnen muss. Der Schnellkurs ist im Süden Deutschlands ebenfalls deutlich teurer.
Führerschein machen im Schnellgang
Auch beim Führerschein machen im Schnellgang gibt es Unterschiede. Während einige Anwärter die Stunden über mehrere Monate hinweg verteilen, bietet sich für Schüler ein Schnellkurs an. Diese werden meist in den Schulferien angeboten und dauern je nach angebotener Intensität eine bis drei Wochen. Hier gilt: Je schneller und intensiver der Kurs durchgeführt wird, desto teurer ist er meist auch. Schon bei der Anmeldung lohnt es sich zu vergleichen, ob die kürzere Dauer die höheren Kosten rechtfertigt. Die Fahrschule sollte über die Vor- und Nachteile des Schnellkurses informieren.
Führerschein: Ein Handicap ist kein Hindernis
Die Inklusion findet auch im aktiven Straßenverkehr statt. Durch Automatikgetriebe und mögliche, weitere Umbauten am Fahrzeug kann auch vielen körperbehinderten Menschen die Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht werden. Die Kosten für den Führerschein sind hier selten höher als bei einem „normalen“ Führerschein. Einzig ein möglicherweise gefordertes Gutachten zur Fahrtauglichkeit kann die Kosten steigern. Problematisch ist leider häufig, eine Fahrschule zur Anmeldung zu finden, die die Voraussetzungen für das Fahren mit Behinderung ermöglicht. Noch seltener ist ein Schnellkurs zu finden. Außerdem ist zu beachten, dass mit einer Fahrerlaubnis, die auf einem Automatikfahrzeug erworben wurde, auf Dauer kein Fahrzeug mit Schaltgetriebe gefahren werden darf.
Führerschein: „Nach“ der Prüfung ist manchmal „vor“ der Prüfung
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Dieser allgemeingültige Satz gilt ganz besonders im Straßenverkehrsrecht. Wer schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten im Verkehr begeht, muss nicht nur mit den berühmten Punkten in der Verkehrssünderkartei und Kosten durch Geldstrafe rechnen. Ihm kann bei wiederholten Vergehen innerhalb bestimmter Fristen auch eine Sperre auferlegt werden, die das Führen eines Fahrzeugs auf lange Dauer verbietet. Eventuell wird eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) ohne Schnellkurs zur Auflage gemacht. Viele Betroffene gehen hier einen trickreichen Umweg und erwerben einen ausländischen Führerschein, zum Beispiel in Polen, um damit die Sperre umgehen. Zur Anmeldung gibt es sogar deutsche Portale, die entsprechende Anbieter vermitteln.