Leasing-Schnäppchen: Darum kann’s am Ende doch teuer werden
Elektroautos und Plug-in-Hybride sind derzeit besonders günstig zu leasen – doch es lauern versteckte Kosten. Das rät der ADAC.
München – Ein Opel Mokka-e für 39 Euro im Monat, ein smart EQ für 24,99 Euro: Wer sich auf den Vermittlungsportalen für Auto-Leasing umschaut, kann derzeit schnell schwach werden. Die besten Schnäppchen gibt es für Gewerbekunden und Selbstständige. Aber die nur geringfügig höheren Tarife für Privathalter lassen zunehmend auch jene zugreifen, die bislang normal gekauft oder finanziert haben. (E-Autos verlieren rasant an Wert: Leasing besser als Kauf?)
Leasing-Schnäppchen: Darum kann’s am Ende doch teuer werden
Zwar addieren sich zu dem Lockpreis noch ein paar Euro für Extras und eine saftige Bereitstellungsgebühr, auch ist der staatliche Anteil der Umweltprämie erst mal vorzuschießen. Trotzdem bleiben die Gesamtkosten verführerisch niedrig – wenn da nicht ein dickes Ende lauern würde.
Dieses droht den elektrisierten Schnäppchen-Jägern nämlich ebenso wie langjährigen Stammkunden der Autobanken, die regelmäßig leasen – doch die kennen das Problem schon. Und sind auf das vorbereitet, was sie nach zwei oder drei Jahren bei der Rückgabe erwartet: Nämlich ein überaus pingeliger Abnehmer des Autohändlers, der ganz genau hinschaut. (Gebrauchtwagen kaufen: Ausrangierte Mietwagen – Schnäppchen oder Reinfall?)
Leasing-Schnäppchen: Kleine Kratzer werden zu großen Schäden
Jeder Winzig-Steinschlag im Kotflügel wird reklamiert, jede Zentimeter-Schramme im Stoßfänger zur Wertminderung erklärt. Denn was „normale Benutzungsspuren“ sind, die der Händler akzeptieren muss, oder was richtige Schäden, das ist letztendlich Ermessenssache. Und die legt der Vertragspartner oft erst mal ganz weit zum Nachteil des Kunden aus. (Elektroautos erleben echte Preisschlacht – diese Rabatte sind drin)
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Leasing-Schnäppchen: Zur Not sollte man sich einen Anwalt nehmen
Schnell kommen so mehrere Hundert Euro, wenn nicht sogar Nachforderungen in vierstelliger Höhe zusammen, selbstredend zusätzlich zu eventuellen Mehrkilometern. Der Leasingnehmer kann akzeptieren, diskutieren – oder muss sich zur Not einen Anwalt nehmen. Auch keine billige Angelegenheit.
Leasing-Schnäppchen: Diese Tipps hat der ADAC für die Rückgabe
Allerdings gibt es ein paar Tricks, wie man sich auf das Ende der Leasing-Beziehung bestmöglich vorbereiten kann. Die hat der Autoclub ADAC zusammengestellt:
- Gutachten erstellen lassen – und zwar noch vor der Rückgabe – von einem Sachverständigen des eigenen Vertrauens. Kommt es trotzdem zum Streit mit dem Händler, wird der wohl ebenfalls einen eigenen Gutachter einschalten, aber zumindest hat man schon mal eine Marke gesetzt.
- Zeugen zur Rückgabe mitnehmen.
- Fotos des Autos während der Rückgabe machen (rundum von außen und innen), dabei vor allem strittige Stellen dokumentieren.
- Mängelprotokoll vor dem Unterschreiben genau lesen – am besten nicht gehetzt vor Ort, sondern in aller Ruhe.
- Mündliche Vereinbarungen schriftlich festhalten.
- Restwertklausel im Vertrag? Falls der erwartete Zeitwert vorher bewusst zu hoch angesetzt wurde (und der Kunde die Differenz zahlen soll), kann dieser Teil des Vertrages unzulässig sein. Das prüft im Zweifelsfall ein Sachverständiger oder Anwalt.
- Neuwagen als Druckmittel: Wer beim selben Händler einen Neuwagen ordert, sollte direkt klarmachen, dass er keine zweifelhaften Nachforderungen für seinen Rückläufer akzeptieren wird.