Cannabis am Steuer? Was Autofahrer nach der Legalisierung beachten müssen
Die Bundesregierung will den Besitz und Konsum von Cannabis legalisieren. Doch was bedeutet das eigentlich für Autofahrer?
In den Niederlanden ist der Konsum von Cannabis bereits seit vielen Jahren legal. Und auch in Deutschland soll das Verbot bald fallen, das hatten SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag festgelegt. Seither war, es jedoch ruhig geworden. Inzwischen hat aber hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach seine Pläne vorgestellt. Doch was gilt am Steuer?
Eine Frage, die sich nach der Ankündigung wohl einige Autofahrer stellen dürften. Denn nur 47 Prozent fühlen sich laut einer repräsentativen Umfrage des TÜV-Verbands gut über die Cannabis-Reglungen im Straßenverkehr informiert.
Cannabis-Legalisierung: Was Autofahrer am Steuer beachten müssen
Die gute Nachricht: An der bisherigen Rechtssprechung im Umgang mit Cannabis am Steuer ändert sich zunächst nichts. Allerdings will die Bundesregierung laut dem ADAC zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Pläne ausarbeiten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Wer Cannabis nicht vor oder während der Fahrt konsumiert, hat in der Regel nichts zu befürchten. Etwa drei Stunden nach Konsum besteht laut mehrere Stunden kein erhöhtes Unfallrisiko mehr. Dennoch kann das THC auch noch mehrere Tage später im Blut nachgewiesen werden. Doch auch wer bekifft von der Polizei erwischt wird, muss sich nicht um seinen Führerschein sorgen. Anders als noch vor einigen Jahren führt eine einmalige Fahrt nicht direkt zum Entzug, weil der Fahrer sich als ungeeignet erwiesen hat. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig 2019. „Allein der erstmalige Verstoß gegen die gebotene Trennung von Konsum und Fahren rechtfertigt in der Regel nicht die Annahme, dass sich der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat“, so die Begründung der Richter.
Cannabis-Legalisierung: Bußgeld steigt mit jedem Verstoß
Konsequenzen gibt es aber natürlich dennoch. Wer nach dem Konsum von Cannabis aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Das gilt auch dann, wenn die Polizei keine Auffälligkeit festgestellt hat.
Je öfter man erwischt wird, desto drastischer fällt auch die Strafe aus. Beim zweiten Mal verdoppelt sich das Bußgeld bereits auf 1.000 Euro und der Führerschein ist für zwei Monate weg. Nach dem dritten Verstoß fällt ein Bußgeld von 1.500 Euro an. Das Fahrverbot liegt dann bei drei Monaten. Lediglich die Anzahl der Punkte in Flensburg verändert sich nicht.
Können die Behörden zudem einen regelmäßigen Konsum nachweisen, ist der Führerschein weg und wird erst zurückgegeben, wenn der Autofahrer 12 Monate ohne Drogen belegen kann. Chronische Erkrankungen bilden hier eine Ausnahme, wo Medikamente nicht helfen. Unter gewissen Umständen handelt es sich sogar um eine Straftat, die eine Haftstrafe zur Folge hat.
Cannabis-Legalisierung: Debatte um THC-Grenzwert – zu hoch oder zu niedrig?
Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist möglich. Als Grenzwert für die MPU gilt dabei 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Jedoch gibt es seit einigen Jahren Debatten darüber, ob der Grenzwert für verbotenes Fahren unter Cannabiseinfluss richtig oder zu niedrig angesetzt ist. So wurde vom Verkehrsgerichtstag 2022 eine Anhebung des erlaubten THC-Werts empfohlen, da die Wirkung der Droge bei einem so niedrigen Wert nicht wissenschaftlich nachweisbar sei. Denn Cannabis beeinflusst das Urteilsvermögen, die motorische Koordination und die Reaktionszeit. Allerdings sind die Auswirkungen bislang weniger gut erforscht als bei Alkohol.
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Auf einen genauen Wert wollten sich die Juristen und Mediziner aber nicht festlegen. Doch genau das wünscht sich der ADAC, wie der Leiter der Rechtsabteilung, Dr. Markus Schäpe betont: „Wir brauchen wie bei Alkohol einen unzweifelhaften Grenzwert, der sich ausschließlich an den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr orientiert. Der Gesetzgeber sollte sich wissenschaftlich beraten lassen und dann schnell für Klarheit sorgen – im Interesse der Verkehrs- und Rechtssicherheit.“