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Barfuß Autofahren: Nicht verboten, aber gefährlich!

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Von: Simon Mones

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Barfuß Autofahren ist in Deutschland nicht verboten. Kommt es jedoch zum Unfall, droht eine Teilschuld. – und womöglich ein Bußgeld.

München – Egal ob mit dem teuren Mietwagen im Ausland oder mit dem eigenen Pkw, die Sicherheit im Straßenverkehr steht immer an erster Stelle. Entsprechend sollten sich Autofahrer immer über die geltenden Verkehrsregeln informieren. Diese können im Ausland mitunter kurios ausfallen. Bei einem Verstoß drohend oft hohe Bußgelder. Doch nicht für jede Situation gibt es eine entsprechende Verkehrsregel oder gar ein Verbot. Oder hätten Sie gewusst, ob man barfuß Autofahren darf?

Grade jetzt im Sommer stellt sich wohl der ein oder andere Autofahrer diese Frage. Immerhin ist es oft so heiß, dass geschlossene Schuhe schnell unangenehm werden. Doch ist es erlaubt, sich barfuß hinters Lenkrad zu setzen oder schreibt das Gesetz Schuhe vor?

Nicht nur der Beifahrer darf im Auto die Schuhe weglassen. Im Falle eines Unfalls droht dem Fahrer aber eine Teilschuld.
Nicht nur der Beifahrer darf im Auto die Schuhe weglassen. Im Falle eines Unfalls droht dem Fahrer aber eine Teilschuld. © Westend61/Imagp

Barfuß Autofahren: Nicht verboten, aber gefährlich!

Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung (StVO) zeigt: Es gibt keine Vorschrift, welches Schuhwerk getragen werden muss. Heißt im Umkehrschluss: Es gibt in Deutschland auch kein Verbot, barfuß Auto zufahren – zumindest nicht für Privatpersonen. Anders sieht es bei Berufskraftfahrern aus: „Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen“, heißt es in der „Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge“, BGV D29, §44, Absatz 2.

Tun sollte man es jedoch nicht, da man so andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Durch das fehlende Profil der Gummisohle kann es sein, dass der Autofahrer nicht so schnell und stark in die Eisen steigen und die Pedalen herunterdrücken kann, wie mit festem Schuhwerk.

Barfuß Autofahren: Kein Verbot in Österreich und der Schweiz

Zudem kann es im Falle eines Unfalls teuer werden, wenn man barfuß am Steuer saß. Im Zweifel droht wegen mangelnder Sorgfalt eine Teilschuld. Auch ein Bußgeld ist dann möglich, berichtet „Bußgeldkataolog.org“. Wird der Unfall wegen der fehlenden Schuhe als fahrlässig bewertet, kann sich das auch darauf auswirken, inwieweit die Versicherung für die entstandenen Schäden haftet.

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Im Übrigen gibt es nicht nur in Deutschland kein Verbot, barfuß Auto zu fahren. Auch in Österreich und der Schweiz sind Schuhe nicht vorgeschrieben. „Aber es ist zwingend vorgeschrieben, dass Sie das Fahrzeug immer so beherrschen müssen, dass Sie bei Gefahr angemessen reagieren können. Wenn Sie also barfuß nachweislich gleich stark aufs Bremspedal drücken können wie mit Schuhen, erfüllen Sie diese Voraussetzungen. Ob Sie das in einem gerichtlichen Verfahren auch glaubhaft nachweisen können, ist zu bezweifeln. Auf jeden Fall lohnt es sich nicht, ein solches Risiko einzugehen“, erklärt der Schweizer Automobilclub auf Anfrage des ADAC.

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