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Autoversicherung: Kosten, Umfang, Typklassen – alles, was man wissen sollte

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Von: Arne Roller

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Viele Bundesbürger wechseln regelmäßig ihre Autoversicherung. Aber worauf kommt es wirklich bei einem Vergleich an? Woran lassen sich gute Tarife erkennen?

Ohne Autoversicherung geht es nicht. Zumindest die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Auto in Deutschland zugelassen werden soll. Die Vollkasko oder Teilkasko müssen nicht verpflichtend abgeschlossen werden, sind aber in vielen Fällen sinnvoll. Deswegen bietet sich ein Vergleich der verschiedenen Autoversicherungen, auch unter Beachtung verschiedenster Auto-Typklassen, an. Die Haftpflichtversicherung sichert den Halter vor Ansprüchen von Dritten ab, die durch das Fahrzeug zu Schaden kommen. Die Kaskoversicherung übernimmt je nach Umfang die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkasko bietet eine Absicherung bei Schäden durch Feuer, Überschwemmung, Diebstahl, Glasbruch, Marderbiss und Wildunfall, bei einem Wechsel zur Vollkasko erweitert diese den Umfang auf Leistungen bei Schäden durch Unfall (auch selbst verschuldet) und Vandalismus.

Autoversicherung – mit diesen Kosten müssen Autofahrer rechnen

Die Kosten für eine Autoversicherung sind abhängig von der Art und dem Modell des Fahrzeugs, den objektiven Merkmalen wie Typklasse und Regionalklasse (Abfrage für Ihr Fahrzeug) und den individuellen Merkmalen wie Fahrerkreis, Abstellort, Jahresfahrleistung und Schadenfreiheitsklasse. Bei einem Vergleich der Autoversicherung auf Portalen wie Check24 oder Verivox ist nicht nur der Preis das entscheidende Kriterium für die Auswahl des Versicherers vor einem Wechsel. Während bei der Haftpflichtversicherung häufig nur geringe Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern bestehen und Merkmale wie Typklasse und Regionalklasse ohnehin bei jedem Versicherer gleich sind, unterscheidet sich der Umfang in der Kaskoversicherung je nach Tarif deutlich.

Autoversicherung vergleichen – darauf kommt es an

Sehr günstige Verträge mit geringen Kosten für eine Autoversicherung enthalten häufig nur einen abgespeckten Versicherungsschutz. Bei diesen Gegebenheiten lohnt sich die Überlegung eines Wechsels. So erhalten Kunden im Kaskobereich nur bei Kollisionen mit Wildtieren eine Entschädigung und dürfen sich in der Kaskoversicherung beim Schadenfall die Werkstatt nicht frei aussuchen. Bei einem leistungsstarken Tarif wählen Kunden die Werkstatt immer selbst aus und erhalten zudem eine Entschädigung, wenn das Fahrzeug mit einem beliebigen Tier kollidiert. Auch ein Schutzbrief ist nicht bei jedem Versicherer enthalten. Im Umfang des Schutzbriefs sind Leistungen wie Pannenhilfe oder Abschleppen enthalten. Folgende Leistungen unterscheiden sich besonders stark bei Basis- und Premiumtarifen:

·        Schäden durch Marder- und Tierbisse

·        Schäden durch Wild beziehungsweise durch Tiere aller Art

·        Schadenreparaturen bei Kaskoschäden in beliebigen oder bestimmten Werkstätten

Wer seinen Führerschein frisch erworben hat, sollte auf spezielle Tarife für Fahranfänger achten. Junge Fahrer, die am begleiteten Fahren mit 17 teilgenommen haben, bekommen bei einigen Versicherern eine günstigere Schadenfreiheitsklasse und einen höheren Rabatt. Ein genauer Vergleich auch unter Inbetrachtnahme der Typklasse lohnt sich in solchen Fällen.

Autoversicherung wechseln – so klappt es

Ein Wechsel des Versicherers ist grundsätzlich immer möglich, wenn der Halter eines Fahrzeugs wechselt.

Bei Anmeldung eines neuen Fahrzeugs kann die Autoversicherung neu gewählt werden, nach einem Vergleich von z. B. Kosten und Umfang ist auch ein Wechsel möglich. Eine besondere Frist ist dann nicht einzuhalten. Der Wechsel der Autoversicherung zu einem anderen Anbieter ohne Ummeldung des Fahrzeugs ist nur zur Hauptfälligkeit des Vertrags möglich. In der Regel ist das der 01.01. eines Jahres. Stichtag für die Kündigung ist der 30.11, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es, wenn der alte Versicherer die Beiträge erhöht. Dabei gelten auch Änderungen der Typklassen oder Regionalklassen als Beitragserhöhung. Die Kündigung muss dem Versicherer dann spätestens 30 Tage nach Zugang der Beitragsrechnung vorliegen. Die meisten Versicherungsgesellschaften bestehen nicht mehr auf einer schriftlichen Kündigung im Original, Kündigungen per Fax oder E-Mail sind ausreichend. Das Schreiben muss in jedem Fall rechtzeitig beim Versicherer eingehen, anders als beim Widerrufsrecht ist das rechtzeitige Abschicken nicht ausreichend.

Von Jan Warner

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