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Auto in der Werkstatt? Mit diesem Tipp können Sie sich Reparaturkosten sparen 

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Von: Jasmin Farah

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Mit dem Autokauf ist es für viele Fahrzeugbesitzer meist nicht getan. Inspektion und Reparaturen stehen mit der Zeit an. Wie Sie mit den Kosten umgehen, erklären wir hier.

Frankfurt am Main – Um ein Auto zu kaufen, müssen manche einen Autokredit aufnehmen. Doch was viele dabei vergessen: Es kommen im Laufe der Zeit noch Folgekosten wie Inspektion oder Reparaturen auf die meisten zu. Darüber hinaus verliert das Auto mit Zeit an Wert.

Auto in der Werkstatt? Am besten zuerst einen Kostenvoranschlag geben lassen

Grundsätzlich gilt: Je größer und leistungsstärker ein Wagen ist, desto höher fallen auch die Unterhalts- und Werkstattkosten aus. Muss Ihr Auto in die Reparatur, sollten Sie sich allerdings vor Ort zuerst über die Kosten informieren. Das ist besonders ratsam, wenn Sie in einem Unfall im Straßenverkehr verwickelt worden sind und vom Verursacher Schadensersatz verlangen wollen.

Um den Schaden konkret nachweisen zu können, sollten Sie einen speziellen Kfz-Gutachter beauftragen. Dieser untersucht den entstandenen Schaden genau und kann Ihnen eine erste Einschätzung geben. Allerdings ist solch ein Gutachten teuer und wird nur bei geringen Schäden, die unter 750 Euro liegen, von der Haftpflichtversicherung des Verursachers übernommen.

Daher ist es auch so wichtig, sich einen unverbindlichen Kostenvoranschlag in einer Kfz-Werkstatt einzuholen. Darin stehen die Dienstleistungen, welche während der Reparatur fällig werden sowie deren Abrechnung in Form von Arbeitsstunden. Zudem sind sämtliche Teile und Materialien gelistet, welche für die Reparatur benötigt werden und deren Kosten.

Auch der Kostenvoranschlag einer Werkstatt selbst kann Kosten verursachen und bis zu zehn Prozent des veranschlagten Preises betragen. In der Regel wird dieser Betrag allerdings später mit den anfallenden Reparaturkosten verrechnet. Außerdem haben besonders Berufspendler oder Vielfahrer die Möglichkeit, anfallende Rechnungen steuerlich abzusetzen.

Autoreparatur: Werkstattkosten von der Steuer absetzbar

Diese können Beiträge zur Kfz-Versicherung sowie die sogenannte Entfernungspauschale (30 Cent pro Kilometer) bei der Steuererklärung angeben. Der Höchstbetrag für diese Werbungskosten, der hierfür angerechnet werden kann, liegt bei 4.500 Euro. Kommen Sie darüber, können Sie auch mithilfe eines Fahrtenbuchs sowie Tankbelege höhere Kosten bei der Steuererklärung geltend machen. 

Eine Kfz-Reparatur ist allerdings nur bedingt absetzbar und zwar, wenn es sich um einen Dienstwagen handelt. Wer sein privates Auto zu Dienstfahrten benutzt, hat ebenfalls die Möglichkeit, die Reparaturkosten in der Steuerklärung anzugeben. Da allerdings nur die berufliche Nutzung des Autos berücksichtigt wird, empfiehlt sich auch hier das Führen eines Bordbuchs, um den Gebrauchsanteil des Pkw nachzuweisen. Das gilt auch für Selbstständige.

Übrigens: Erleiden Sie auf dem Weg zur Arbeit oder während einer beruflichen Fahrt einen Unfall, können Sie die Reparatur ebenfalls steuerlich absetzen. Dazu müssen Sie der Steuererklärung eine Kopie der Werkstattrechnung beifügen. Allerdings werden nur die Kosten berücksichtigt, für die man im Schadensfall selbst aufgekommen ist.

Wann Sie Garantie auf eine Autoreparatur haben

Doch was ist, wenn Sie eine Reparatur vornehmen lassen – und dann nur kurze Zeit später feststellen, dass das Problem wieder auftritt? Haben Sie dann noch Garantie darauf? Grundsätzlich gilt die Vereinbarung zu einer Autoreparatur rechtlich als Werkvertrag.

Die Kfz-Werkstatt verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Reparatur des Fahrzeuges – daher kann letzterer auch auf eine vollständige und fachgerechte Reparatur des Schadens bestehen. „Ist die Reparaturleistung der Autowerkstatt mangelhaft, kann und muss der Kunde der Werkstatt zunächst einmal Gelegenheit zum Nachbessern der Mängel einräumen“, erläutert der Verkehrsrechtsexperte Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD) mit Sitz in Frankfurt am Main gegenüber Zeit Online.

Allerdings sollte der Kunde rasch handeln – bei Mangelansprüchen besteht schließlich eine grundsätzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren.

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