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Auto im Urlaub gestohlen? So gehen Sie jetzt Schritt für Schritt vor

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Von: Jasmin Farah

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Wenn das Auto im Urlaub gestohlen wird, ist der Schock erst mal groß. Was tun? Jetzt heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und alles genau zu planen. So gehen Sie am besten vor.

München – Endlich geht es in den verdienten Sommerurlaub. Doch dieser wird schnell zum Albtraum, wenn in einem unbeobachteten Moment das Auto plötzlich weg ist. Wer nach einem Ausflug oder einer Stadtbesichtigung zu einem leeren Parkplatz zurückkommt, der wird schnell panisch. Wurde das Auto etwa geklaut? Das kann schon möglich sein, dennoch sollten Sie jetzt Ruhe bewahren. Sie sollten nun genau überlegen, was als Nächstes zu tun ist. Fünf Tipps, wie Sie jetzt am besten vorgehen.

Auto im Urlaub gestohlen: Gehen Sie sofort zur lokalen Polizeistelle

Es kostet zwar viel Überwindung, vor allem wenn man sich in einem fremdsprachigen Land befindet, dennoch sollten Sie unmittelbar die örtliche Polizei kontaktieren. Das empfiehlt der Verkehrsclub ACE. Schließlich kann es ja auch sein, das Sie Ihr Fahrzeug nur falsch geparkt haben und es abgeschleppt wurde.

Ist dies nicht der Fall, sollten Sie bei der lokalen Polizei sofort eine schriftliche Diebstahlanzeige aufgeben. Gibt es Verständigungsprobleme, können Ihnen die Beamten einen Übersetzer stellen oder Sie kümmern sich selbst darum. Darüber hinaus ist es ratsam, die deutsche Polizei am Zulassungsort des Fahrzeuges über den Diebstahl zu unterrichten.

Übrigens: Für die Anzeige benötigen Sie (idealerweise) den Fahrzeugschein sowie Personalausweis (Mit dem Auto in den Urlaub? Diese fünf Dinge sollten Sie unbedingt dabeihaben). Daher empfehlen Autoexperten, diese beiden Dokumente nicht im Auto zu belassen, sondern immer mit sich zu führen.

Zudem ist es wichtig, dass Sie korrekte Angaben zu Ihrem Fahrzeug machen. Das heißt konkret: Wissen Sie zum Beispiel nicht den exakten Kilometerstand, sollte dies auch genau so in die Anzeige aufgenommen werden. Schließlich lassen sich die Angaben auch später nachreichen. Allerdings sollten Sie eine Kopie der Diebstahlanzeige verlangen, um diese beim Straßenverkehrsamt und der Versicherung vorlegen zu können.

Autoklau im Urlaub: Machen Sie eine Liste mit den gestohlenen Dingen

Wurde mit dem Fahrzeug auch Ihr Laptop oder gar Ihr Portemonnaie geklaut? Dann sollten Sie neben der Diebstahlanzeige eine Liste mit den Wertgegenständen machen, die entwendet wurden. Befanden sich im Auto Handys, Bank- oder Kreditkarten, sollten Sie diese umgehend sperren lassen. Die Liste mit dem entwendeten Inventar übergeben Sie anschließend der Polizei sowie später auch Ihrer Versicherung. Diese Schäden werden meist über Reiseschutz- bzw. Hausratsversicherungen reguliert.

Informieren Sie unverzüglich Ihre Kfz-Versicherung

Wenn Sie sich im Ausland befinden und Ihre Versicherung kontaktieren wollen, geht das am einfachsten telefonisch. Die entsprechende Hotline finden Sie meist auf der Homepage der Versicherung. Anschließend erhalten Sie als Geschädigter ein Formular der Versicherung zugeschickt. (Horror-Unfall im Q7 – Familie unverletzt: „Werde den Audi-Ingenieur ...“) Wenn Sie allerdings keine konkreten Aussagen zum Schaden bzw. dessen Höhe machen können, sollten Sie keine Schätzungen abgeben. Stattdessen können Sie auch die Angaben einfach später nachreichen.

Melden Sie Ihr Auto beim Straßenverkehrsamt ab

Was aber tun, wenn das gestohlene Fahrzeug einfach nicht mehr auftaucht? Dann wird es Zeit, sich an das Straßenverkehrsamt zu wenden. Experten empfehlen, das Auto innerhalb von 14 Tagen nach dem Diebstahl dort abzumelden. Schließlich müssen Sie dann auch keine weiteren Kfz-Steuern oder die Versicherungspolice weiter zahlen. Um das gestohlene Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abzumelden, benötigen Sie eine Kopie der polizeilichen Diebstahlanzeige sowie Kfz-Brief und -schein (also Zulassungsbescheinigung Teil I und II).

Klären Sie mit der Versicherung, wie der Schaden reguliert wird

Bei der Versicherung sollten Sie für die Schadensmeldung ebenfalls noch das Polizeiprotokoll, eine Kopie der Anzeige, den Fahrzeugbrief, alle Fahrzeugschlüssel, die Sie noch besitzen, sowie eine Stilllegungsbescheinigung einreichen. Dazu empfiehlt sich vorsichtshalber ein Einschreiben mit Rückschein. Übrigens: Wertgegenstände, die über eine Reisegepäck- oder Hausratversicherung versichert sind, müssen auch bei dem jeweils zuständigen Versicherer angegeben werden.

Wichtig: Es kann bis zu einem Monat nach dem Diebstahl dauern, bis der Schaden reguliert wird. Wenn Ihr Fahrzeug allerdings in dieser Zeit wieder auftaucht, müssen Sie es an dem Ort abholen, an dem es sichergestellt worden ist. Weist das Auto Schäden auf, können Sie diese Ihrer Versicherung melden und abrechnen (Experten warnen: Sommergewitter im Anmarsch – das sollten Autofahrer jetzt tun). Außerdem sollten Sie klären, ob die Kfz-Versicherung zumindest Ihre Fahrtkosten zum Fundort übernimmt. (Mit Material von SpotPress)

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