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Rote Ampel: Dann dürfen Sie trotzdem fahren – und dann wird es teuer

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Von: Marcus Efler

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Wer beim Überfahren einer roten Ampel erwischt wird, wird bestraft. Und nicht zu knapp. Allerdings gibt es vier Ausnahmen – und manche Mythen dazu. Hier sind die Tatsachen.

Berlin – Hier geht es um die Ampel. Nein, nicht die Dreiparteien-Koalition der Bundesregierung, sondern um die „Lichtzeichenanlage“ im Straßenverkehr. Egal, ob sie an einer Kreuzung oder Einmündungen steht, an Baustellen den Wechselverkehr regelt oder den Fußgängern den Vorrang gibt: Im Grunde ist die Sache klar. Leuchtet sie grün, ist die Fahrt frei. Bei Rot muss man vor der Haltelinie stehen (streng genommen gilt das auch noch für die Kombination rot-gelb, die das grüne Licht ankündigt).

Rote Ampel: Dann dürfen Sie trotzdem fahren – und dann wird es teuer

Überhaupt wird es bei Gelb schon etwas komplizierter. Eigentlich sollte man bereits anhalten, wenn die Ampel von Grün auf das mittlere Licht springt. Falls man dafür aber ein gefährliches Bremsmanöver hinlegen müsste, darf man noch über die Kreuzung huschen. Eine Gummi-Regelung, die man in der Regel zu seinen Gunsten auslegen kann – zumal ein Verstoß mit einem geringen Verwarngeld geahndet wird und es in Flensburg keine Punkte regnet. Das gilt übrigens auch, wenn man noch kurz hinter der Haltelinie zum Stehen kommt.

Rotes Ampel-Licht
Rotlicht bedeutet: Stopp! Allerdings gibt es Ausnahmen. (Symbolbild) © Stefan Saue/dpa

Teuer wird es, wenn man bei klar roter Ampel über eine Kreuzung fährt. Wie teuer genau, hängt davon ab, wie lange das Rotlicht schon leuchtete. Blitzer-Ampeln messen das automatisch – aber auch wenn Polizeibeamte den Verstoß beobachten, weisen sie in ihrer Zeugenaussage auf die Zeitspanne hin (wobei es gerade bei diesem Thema immer wieder Streit vor Gericht gibt). Wer also an einer Ampel ohne Fotokasten bei „Hellrot“ noch mal eben Gas (oder Strom) gibt, ist keinesfalls auf der sicheren Seite.

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Rote Ampel: Wenn es länger als fünf Minuten dauert

Zeigte die Ampel kürzer als eine Sekunde Rot, sieht der Bußgeld-Katalog* eine Strafe von 90 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister vor. Bei Vorsatz oder Gefährdung, oder wenn es sogar kracht, steigt die Strafe. Ab einer Sekunde handelt es sich laut Straßenverkehrsordnung (StVO) um einen „qualifizierten Rotlichtverstoß“. Bingo: 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot sind der Preis. Auch hier gilt wieder, dass bei Gefährdung oder Unfall die Geldbuße steigen kann – auf bis zu 320 Euro. Immer plus Gebühren und Auslagen, versteht sich.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen man sogar ganz straffrei bleiben kann. Das wären:

Etwas kompliziert ist übrigens die Lage für den, der noch auf der Kreuzung steht, wenn die Ampel auf Rot springt. Er darf grundsätzlich weiterfahren, um die Kreuzung räumen – allerdings nicht, wenn er bereits kurz nach der Haltelinie stoppen musste. Dann nämlich muss er die nächste Grünphase abwarten. *24auto.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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