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Urlaub mit dem Auto: Diese kuriosen Dinge müssen in diesen Ländern an Bord sein

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Von: Jan Schmidt

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Wer plant, mit dem Auto einen Urlaub im europäischen Ausland zu machen, benötigt oft Utensilien, die in Deutschland nicht vorgeschrieben sind. Das sind die kuriosesten Dinge ...

München – Andere Länder, andere Vorschriften: Wer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, muss sich nicht nur auf andere Verkehrsregeln einstellen – in Spanien werden beispielsweise ab 2021 die Vorschriften verschärft, wie costanachrichten.com* berichtet –, sondern auch Dinge an Bord haben, die nicht unbedingt zur Standardausrüstung zählen. Im Idealfall macht man sich vor Reisestart schlau, welche Gegenstände vorgeschrieben sind. Die Automobilclubs informieren über entsprechende Besonderheiten und Vorschriften. Hier eine Auswahl. (Verkehrsrecht im Ausland: Regeln, Vorschriften und Bußgelder – die wichtigsten Unterschiede)

Urlaub mit dem Auto: Alkoholtester in Frankreich

Französisches „Lais­ser-faire“ beim Thema Alkohol am Steuer? Von wegen! Seit 2012 gilt im Nachbarland die Vorschrift, dass nach französischer Norm zertifizierte Alkoholtestgeräte an Bord sein müssen. Solche Tester kann man zu Beispiel vor Ort in Apotheken oder in Autobahnraststätten kaufen. Autofahrer sollen mit dieser Vorschrift dazu animiert werden, vor Fahrtantritt ihren Alkoholstatus zu überprüfen, um gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Zum Glück: Hat man keinen Tester dabei, wird das nicht mit einem Bußgeld geahndet. (Vignette im Urlaub: Wer sie vergisst, muss richtig blechen)

Urlaub mit dem Auto: Ersatzlampen und Ersatzrad in Kroatien

Platter Reifen bei einem VW
In manchen Ländern muss ein Ersatzreifen oder ein Reifen-Reparaturset vorhanden sein.  © M. Weber/dpa

Für die Fahrt nach Kroatien gehören Ersatzlampen an Bord, und zwar für die Leuchten, bei denen man noch selbst die Leuchtmittel tauschen kann (zumindest in der Theorie), wie etwa bei Brems- und Blinkerleuchten. Wer mit Xenon- oder LED-Leuchten unterwegs ist, benötigt für diese keinen Ersatz. In Kroatien, Slowakei, Spanien und Tschechien muss außerdem ein Ersatzreifen oder ein Reifen-Reparaturset/-spray vorhanden sein. (Auto im Urlaub gestohlen? So gehen Sie jetzt Schritt für Schritt vor)

Urlaub mit dem Auto: Feuerlöscher in Griechenland und der Türkei

In Griechenland und in der Türkei ist ein Feuerlöscher im Fahrzeug vorgeschrieben. Für die Reise nach Ungarn wird ein solches Utensil zumindest empfohlen.  

Urlaub mit dem Auto: Das gilt bei Reisen mit einem Mietwagen

Wer sich im Ausland einen Mietwagen nimmt, sollte darauf achten, dass bei Übernahme des Fahrzeugs das gesamte landesspezifisch vorgeschriebene Zubehör vorhanden ist. Denn der Fahrzeugmieter wird bei einer Verkehrskontrolle für fehlende Utensilien haftbar gemacht.

Urlaub mit dem Auto: Umweltplakette in Frankreich

Webseite, auf der die franzözische Umweltplakette „CRIT‘Air“ bestellt werden kann
Wer in Frankreich keine französische Umweltplakette am Auto hat, muss mit einer Strafe von 70 Euro rechnen. © Sebastian Gollnow/dpa

Wer in Frankreich ohne gültige Umweltplakette unterwegs ist, muss mit rund 70 Euro Strafe rechnen. Unter der Adresse https://www.certificat-air.gouv.fr/de/ lässt sich die Plakette von Deutschland aus beantragen. Das sollte man rechtzeitig vor Urlaubsbeginn erledigen. Bis die nur in Frankreich gültige Plakette im heimischen Briefkasten liegt, vergehen nämlich schon mal zwei Wochen. (Mit dem Auto in den Urlaub? Diese fünf Dinge sollten Sie unbedingt dabeihaben)

Urlaub mit dem Auto: Verbandskasten fast überall Pflicht

Das Vorhandensein eines Verbandskastens ist fast überall Pflicht. Ausnahmen gelten lediglich in Frankreich, Italien und Spanien. Trotzdem ist es aber absolut sinnvoll, den kleinen Erste-Hilfe-Kasten immer mitzuführen. (Autofahrt in den Urlaub: So kommen Sie auch mit Kindern entspannt ans Ziel)

Urlaub mit dem Auto: ZWEI Warndreieck in Spanien

Eine Person stellt ein Warndreieck hinter einem VW Golf Plus hin
In Spanien ist das Mitführen von zwei Warndreiecken vorgeschrieben. © Christin Klose/dpa

Ein Warndreieck an Bord zu haben, ist in Europa Standard. Manche Länder wie z. B. Spanien schreiben sogar die Mitnahme von zwei Exemplaren vor. In Kroatien und Slowenien benötigen Urlaubsreisende mit einem Caravan zwei Warndreiecke. Beim Thema Warnwesten unterscheiden viele Länder zwischen einer Mitführ- und Tragepflicht. Nicht immer ist das Tragen zum Beispiel beim Aussteigen nach einem Unfall verpflichtend, das Vorhandensein im Fahrzeug aber schon. Auf der sicheren Seite sind Urlauber, wenn sie für jeden Fahrzeuginsassen eine Warnweste mitführen und diese bei einer Panne auch anlegen. (Von Elfriede Munsch/SP-X) *costanachrichten.com ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks

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