TÜV abgelaufen: Bis zu 60 Euro Bußgeld nach verpasstem HU-Termin möglich
Nicht jeder denkt an den Termin für die nächste Hauptuntersuchung seines Fahrzeugs. Ein Verwarngeld droht schnell – es kann aber auch ein Punkt in Flensburg werden.
Wann muss das Auto zum „TÜV“? Diesen Termin hat nicht jeder immer sofort parat. Klar ist aber auch, dass Fahrzeugbesitzer ihr Auto alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU) bringen müssen – eine Ausnahme bilden Neuwagen, die zum ersten Mal nach drei Jahren dran sind. Wann genau das Fahrzeug überprüft werden muss, kann man an der HU-Plakette auf dem Kennzeichen ablesen, die bis heute von vielen Autofahrern auch gern als „TÜV“-Plakette bezeichnet wird. Das Datum für die technische Überprüfung bei TÜV, DEKRA und Co. ist zudem in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.
HU: „TÜV“ abgelaufen – Ab wann droht eine Strafe?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden, erinnert der ADAC. „Sie muss spätestens innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht“, so der Automobilclub auf seiner Website. So handele es sich beim Überziehen bereits um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der auf der Plakette am Fahrzeug angezeigte Monat verstrichen sei. Und, so zudem der wichtige Hinweis: „Wird der überfällige Zeitpunkt z. B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist.“

„TÜV“ abgelaufen – diese Strafen und Kosten drohen laut ADAC
Welche Bußgelder und Strafen drohen konkret nach welchem Zeitraum, wenn die Gültigkeit der Plakette auf dem Kennzeichen überschritten ist? Bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen) gilt dem ADAC zufolge:
Zeitraum | Kosten beziehungsweise Strafen |
Mehr als zwei Monate | 15 Euro |
Vier bis acht Monate | 25 Euro |
Mehr als acht Monate | 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg |
HU-Termin verpasst: Entstehen dadurch Extrakosten?
Bei der Prüforganisation – also TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS und so weiter – selbst brauche man keine Angst vor einem Bußgeld zu haben, heißt es auf ADAC.de. „Allerdings ist diese verpflichtet, ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate eine erweiterte HU, auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen, für die 20 Prozent extra berechnet werden.“
Wird der überzogene HU-Termin rückdatiert?
Viele Fahrzeugbesitzer wollen zudem wissen, ob der überzogene HU-Termin rückdatiert wird. Das ist ADAC.de zufolge nicht der Fall – eine Rückdatierung, wie sie früher erfolgt sei, gebe es seit 2012 nicht mehr. Die Experten können an der Stelle beruhigen. „Auch wenn der ursprüngliche Termin zur Hauptuntersuchung verschwitzt wurde, müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug zur nächsten HU erst wieder volle zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin antreten.“