Gängige Park-Irrtümer: Diese drei Fehler können Autofahrer teuer zu stehen kommen
Falsche Annahmen beim Parken führen schnell zu kostspieligen Bußgeldern. Diese drei weit verbreiteten Irrtümer sollten Autofahrer unbedingt kennen.
Die Parkplatzsuche in deutschen Städten gleicht oft einem Glücksspiel. Doch selbst wenn endlich eine Lücke gefunden ist, lauern teure Fallen. Stress und Zeitdruck führen dazu, dass viele Autofahrer nicht mehr genau auf Hinweisschilder achten oder von falschen Voraussetzungen ausgehen.

Drei besonders hartnäckige Irrtümer rund ums Thema Parken sorgen regelmäßig für unliebsame Überraschungen:
Irrtum 1: Fußgänger dürfen Parkplätze freihalten
In überfüllten Innenstädten kommt mancher auf die Idee, sich als Fußgänger in eine freie Parklücke zu stellen und diese für Freunde oder Familie zu reservieren. Doch diese vermeintlich clevere Lösung ist nicht nur verboten, sondern kann sogar als Nötigung im Straßenverkehr gewertet werden. Parkplätze sind öffentliches Eigentum – das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ gilt uneingeschränkt. Wer anderen die Zufahrt zu einer freien Lücke verwehrt, handelt rechtswidrig und muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Irrtum 2: Die Parkrichtung spielt keine Rolle
Viele Autofahrer glauben, sie könnten ihr Fahrzeug beliebig ausrichten – ein teurer Fehler. Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig: Parken ist grundsätzlich nur auf der rechten Straßenseite erlaubt. Wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15 Euro. Der Grund liegt laut dem Auto Club Europa (ACE) hauptsächlich in der Verkehrssicherheit: Beim Ausparken muss der Fahrer zwei Fahrspuren im Blick behalten, was das Unfallrisiko erheblich steigert. Eine Ausnahme bilden lediglich Einbahnstraßen, wo auch links geparkt werden darf.
Irrtum 3: Defekter Automat heißt kostenlos parken
Besonders ärgerlich wird es, wenn der Parkscheinautomat streikt. Trotzdem berechtigt ein kaputter Automat nicht zum kostenlosen Parken. Zunächst sollten Autofahrer nach einem funktionsfähigen Alternativgerät in der Nähe suchen. Ist keines vorhanden, muss eine korrekt eingestellte Parkscheibe ausgelegt werden. Dabei gilt weiterhin die ausgeschilderte Höchstparkdauer – ein Detail, das oft übersehen wird und zu Bußgeldern führt.