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Wohnmobil überladen? Camping-Urlaubern droht je nach Land ein saftiges Bußgeld

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Verkehrskontrolle
Wer sein Fahrzeug überlädt, muss mit einem Bußgeldern rechnen. © Sebastian Willnow/dpa (Symbolbild)

Wer mit viel Gepäck in den Urlaub fahren will, sollte darauf achten, dass das Campingfahrzeug nicht zu stark beladen ist. Der ADAC erklärt die Regeln.

Jeder kennt das: Im Urlaub mit dem Auto* will man beim Gepäck am liebsten auf nichts verzichten. Denn genügend Platz im Wagen gibt es meistens. Zumal, wenn es mit dem Wohnmobil oder dem Caravan in Richtung Ferien geht. Das Campingfahrzeug sollten Sie allerdings nicht überladen, so der Hinweis der ADAC-Experten. Die Fahrstabilität nimmt ab, das Fahrzeug kann in Kurven ausbrechen, zudem verlängert sich der Bremsweg deutlich, wie es auf der Homepage des Automobilclubs weiter heißt.

Wohnmobil richtig beladen – wie viel Gepäck ist erlaubt?

Bei einem Unfall kommt es zu Problemen mit der Versicherung. Und bei Verkehrskontrollen drohen Bußgelder, so der Hinweis der Verbraucherschützer des ADAC Nordrhein laut ADAC.de. Die Polizei könne zudem die Weiterfahrt untersagen, sollte die Verkehrssicherheit durch ein zu stark beladenes Fahrzeug gefährdet sein. Oder die Beamten ordnen an, dass das Wohnmobil entsprechend entladen wird. „Wer sein Fahrzeug überlädt, muss in Deutschland mit folgenden Bußgeldern rechnen (Wohnmobil bis 7,5 t und Caravan bis 2 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG))„, heißt es in dem Beitrag weiter:

Wohnmobil überladen? Mögliche Bußgelder in Deutschland

Im europäischen Ausland können die Strafen „deutlich höher ausfallen“, informiert der Automobilclub zudem auf seiner Homepage, „wobei viele Länder bezüglich der Überladung eine Null-Toleranz-Grenze haben“.

Caravan überladen? Mögliche Bußgelder in Europa laut ADAC

Quelle: ADAC.de

Wohnmobil richtig beladen – Tipps für Camping-Anfänger

Auf seiner Homepage erklärt der ADAC zudem, was Camping-Anfänger beim Beladen Ihres Wohnmobils noch beachten müssen: „Das zulässige Gesamtgewicht des Campers darf nicht überschritten werden, es ist in der Zulassungsbescheinigung angegeben und setzt sich aus dem Leergewicht des Fahrzeugs sowie eventueller Zuladung zusammen“, heißt es dort. In der Regel betrage es 3,5 Tonnen. Das Problem: Mit mehreren Fahrrädern und einem vollen Wassertank könne das „schnell mal überschritten werden“. Und ganz nebenbei: Mitreisende zählen dem ADAC zufolge „übrigens auch zur Zuladung“. (ahu) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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