Genau zu diesem Zeitpunkt gilt für Sie die Winterreifenpflicht in Deutschland
Für viele ist das zweijährliche Wechseln der Reifen lästig. Aber ist es gesetzlich überhaupt Pflicht, die Winter- und Sommerreifen zu wechseln? Wir klären Sie auf.
- In Deutschland gilt die gesetzliche Winterreifenpflicht
- Sie tritt in Kraft bei Schneeglätte, Glatteis und Schneematsch
- In Italien, Österreich und der Schweiz ist die Winterreifenpflicht komplizierter
München – Wenn die Temperatur stark fällt, sollten Autobesitzer ihr Fahrzeug winterfest machen. Zwar ist das Wechseln von Sommer- auf Winterreifen mühselig, dennoch ist es ein Muss. Schließlich ist in Deutschland seit 2010 gemäß § 2 Absatz 3a StVO gesetzlich vorgeschrieben, dass bei Schneeglätte, Glatteis, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte Winterreifen Pflicht sind.
Winterreifenpflicht in Deutschland 2020: Zeitraum ist situationsbedingt
Das bedeutet konkret, dass es hierzulande kein festgelegtes Datum gibt, sondern situationsbedingt die Winterreifenpflicht in Kraft tritt. Als guter Richtwert gilt allerdings, auf Winterreifen von Oktober bis Ostern (von O bis O) am Straßenverkehr teilzunehmen.
Zwar dürfen Sie auch auf Winterreifen im Sommer fahren, allerdings raten Auto-Experten dringend davon ab. Sie veranlassen, dass Bremswege länger werden – dadurch steigt schließlich das Unfallrisiko. Motor- oder andere Zweiräder sind übrigens von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
Einen Winterreifen erkennen Sie am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Zudem gelten bis zum 30. September 2024 alle Reifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.
Das passiert, wenn Sie sich nicht an die Winterreifenpflicht in Deutschland halten
Fahren Sie dagegen in den Wintermonaten weiterhin mit Sommerreifen und verstoßen gegen die Winterreifenpflicht, müssen Sie mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Dieses beträgt 60 Euro, zudem wird Ihnen einen Punkt in Flensburg eingetragen.
Haben Sie Dritte im Straßenverkehr beeinträchtigt, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Letzteres entsteht dadurch, dass Sommerreifen meist nicht für die niedrigen Temperaturen und schwierigen Witterungsverhältnisse im Winter geschaffen sind.
Zudem sollten Sie darauf achten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe auch für Winterreifen bei 1,6 Millimetern liegt. Der ADAC mit Sitz in München (wird geführt von August Markl (72)) empfiehlt jedoch sicherheitshalber mindestens vier Millimeter Reifenprofiltiefe (für Sommerreifen dagegen drei Millimeter).
Außerdem sollten Sie auch das Reifenalter beachten. Nach spätestens sechs Jahren warnen Experten, ist die Gummimischung oft schon so hart und porös, dass der Grip der Reifen bei tiefen Temperaturen stark nachlässt.
Die Winterreifenpflicht gilt auch für ausländische Fahrzeuge, die in Deutschland verkehren. Doch was ist, wenn man im Winter als Deutscher nach Österreich, Italien oder in die Schweiz fahrt?
Österreich, Italien und Schweiz: Winterreifenpflicht in anderen Ländern
Im Nachbarland Österreich ist die Winterreifenpflicht ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Sie beginnt jährlich am 01. November und endet im darauffolgenden Kalenderjahr am 15. April. Damit erstreckt sich der Zeitraum der Winterreifenpflicht in Österreich auf fünfeinhalb Monate, sodass Winter- und Sommerreifenzeit fast gleich lang ist.
In Italien ist die Winterreifenpflicht etwas komplizierter, da es keine einheitlichen Regelungen gibt. Das liegt an den großen regionalen Unterschieden. Generell wird aber empfohlen im Zeitraum zwischen 15. Oktober und 15. April auf Winterreifen zu fahren. Anders dagegen ist es in Südtirol – hier herrscht eine generelle Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. April.
In der Schweiz dagegen gibt es keine gesetzliche Pflicht, sein Fahrzeug mit Winterpneus auszurüsten. Der PKW-Besitzer ist allerdings verpflichtet, selbstverantwortlich zu handeln und sein Fahrzeug in jeder Situation beherrschen zu können. In Tschechien gilt schließlich eine witterungsbedingte Winterreifenpflicht zwischen 01. November und 31. März.
Winterreifenpflicht für LKW – neue Regelungen
Für Kraftfahrer ändern sich allerdings die Winterreifen-Regeln 2020. So berichtet die Sachverständigen-Organisation Dekra mit Sitz in Weiden in der Oberpfalz (geführt von Stefan Kölbl (52)), dass LKW ab dem 01. Juli 2020 nicht nur auf den Antriebsachsen, sondern auch auf den Lenkachsen wintertaugliche Bereifung brauchen. Die neue Vorschrift gilt dabei für alle LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sowie nur für Reifen mit dem Symbol eines Berges mit Schneeflocke.