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Wechselkennzeichen: Welche Fahrzeuge damit kombiniert werden dürfen

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Seit dem Jahr 2012 können Autofahrer in Deutschland ein sogenanntes Wechselkennzeichen beantragen. Auf der Straße sieht man es allerdings selten.

Nur bei wenigen Autofahren sitzt das Geld wirklich locker – die meisten loten jede Möglichkeit aus, mit der sich Geld sparen lässt. Im Falle von Oldtimer-Besitzern kann in manchen Fällen ein H-Kennzeichen eine günstige Lösung ein. Viele würde sich wohl gerne ein grünes Kennzeichen anschrauben, denn dann ist ein Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit – allerdings gibt es dafür sehr spezielle Bedingungen. Für Besitzer von zwei Autos kann ein Wechselkennzeichen eine Option sein – wenn man immer nur eines davon nutzt.

Wechselkennzeichen: Welche Fahrzeuge damit kombiniert werden dürfen

Der ein oder andere mag beim Begriff Wechselkennzeichen vielleicht zunächst an James-Bond-Filme denken. Tatsächlich gibt es Zeitgenossen, die diese Art des Kennzeichenwechsels mit Technik-Tricks in die Tat umsetzen, so wie vor einiger Zeit der Fahrer einer Mercedes C-Klasse. Dass so etwas illegal ist, ist selbstverständlich unstrittig. Mit Wechselkennzeichen ist hierzulande natürlich etwas anderes gemeint. Es ist eine Option, bei der sich zwei Fahrzeuge ein Kennzeichen teilen. Sparen lässt sich dabei zwar nicht die Kfz-Steuer – dafür unter Umständen bei der Versicherung. Denn der Versicherer berücksichtigt, dass immer nur eines der zwei Fahrzeuge bewegt wird. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen.

Ein Wechselkennzeichen
Ein Wechselkennzeichen besteht aus einem Hauptnummernschild und einem kleinen austauschbaren Zusatzschild. © GDV

Wechselkennzeichen: Nur Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse können es sich teilen

So dürfen sich nur zwei Fahrzeuge ein Nummernschild teilen, die derselben Fahrzeugklasse angehören, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt. Heißt: Ein Auto und ein Anhänger können sich kein Kennzeichen teilen. Genauso wenig wie ein Motorrad und ein Auto. Vergeben werden Wechselkennzeichen für die EU-Fahrzeugklassen M1 (Pkw bis acht Personen plus Fahrer und Wohnmobile), L (Motorräder) und O1 (Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis zu 750 kg).

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Wechselkennzeichen: Auch für Oldtimer mit H-Kennzeichen ist es möglich

Wechselkennzeichen sind auch für Oldtimer mit H-Kennzeichen möglich. Ausgeschlossen sind dagegen Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen sowie Kurzzeitkennzeichen (gelbe Kennzeichen). Ein Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: einem kurzen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil, der mitsamt der HU-Plakette immer am Wagen montiert bleibt und die letzte Ziffer des zusammengesetzten Kennzeichens bildet. Der gemeinsame vordere Kennzeichenteil (mit einem kleinen W gekennzeichnet) mit der Zulassungsplakette kann zwischen den beiden Fahrzeugen ausgetauscht werden. Nur dasjenige Fahrzeug, welches das komplette Nummernschild trägt, darf auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

Wechselkennzeichen: Welche Strafen bei Missachtung der Regeln drohen

Außerdem weist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) darauf hin, dass das ungenutzte Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden darf. Dort ist nur das Fahrzeug mit dem kompletten Nummernschild zugelassen. Wer ein Auto mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen auf einer öffentlichen Straße abstellt, dem droht laut ADAC ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Wer beim Fahren damit erwischt wird, bekommt ebenfalls einen Punkt und muss 50 Euro bezahlen.

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