Wo ist die Warnweste im Auto Pflicht? Die Rechtslage in Deutschland, Frankreich, Italien und Co.
Während Pkw-Fahrer hierzulande eine Warnweste im Wagen mitführen müssen, gibt es in vielen anderen europäischen Ländern auch eine Tragepflicht – zum Teil sogar für alle Insassen.
In Deutschland gibt es eine Mitführpflicht für Warnwesten. Das bedeutet, dass in jedem zugelassenen Pkw mindestens eine Warnweste liegen muss. Die rote, gelbe oder orangefarbene Weste muss der DIN EN 471:2003+A1:2007 beziehungsweise der europäischen Norm EN ISO 20 471:2013 entsprechen, wie der Auto Club Europa (ACE) bereits im Vorjahr mitteilte.

Mitführpflicht für Warnwesten in Deutschland
Zwar gibt es hierzulande keine Tragepflicht. Dennoch rät der ACE „eindringlich dazu, immer eine Warnweste zu tragen“, wenn man nach einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlassen muss. Keine Weste mitführen müsse man zwar auf dem Motorrad oder Fahrrad, heißt es auf der Website des ACE zudem. „Das Tragen ist jedoch zu empfehlen, um für bessere Sichtbarkeit zu sorgen – und das nicht nur bei Dunkelheit und schlechter Sicht.“
Warnweste: Welche Regelungen gelten im Ausland?
In vielen anderen Ländern gilt anders, als in Deutschland, zudem auch eine Tragepflicht für Warnwesten – und das zum Teil nicht nur für den Fahrer, sondern für alle Pkw-Insassen. Der ADAC empfiehlt, sich im Vorfeld gut über die Vorschriften des jeweiligen Reiselandes zu informieren. Auf ADAC.de findet man für eine erste Orientierung zudem einen guten Überblick, was in welchen Ländern gilt und welche Bußgelder drohen können – hier die genannten Beispiele.
Land | Warnwestenpflicht | Bußgeld |
---|---|---|
Belgien | Fahrer eines Kfz (auch Motorradfahrer) müssen nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn bzw. auf einer Kraftfahrstraße beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen. Das Nichttragen der Weste führt zu einem Bußgeld. Das bloße Nichtmitführen der Warnweste wird nicht bestraft. | Ab 50 Euro |
Bulgarien | Fahrer eines Kfz, die bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Dies gilt auch für Motorradfahrer. | Ab 25 Euro |
Finnland | Fahrer, die im Pannen- bzw. Schadensfall das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Das Mitführen einer Warnweste wird lediglich empfohlen. | Keine Geldbuße |
Frankreich | Fahrer eines Kfz (auch Motorradfahrer), die ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Neben der Tragepflicht besteht auch eine Mitführpflicht. | Ab 90 Euro |
Italien | Fahrer eines Kfz müssen außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen, wenn sie ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten., um die Unfallstelle mit einem Warndreieck zu sichern. Die Tragepflicht gilt auch für jede andere Person, die das Warndreieck aufstellt. Das Nichtmitführen der Warnweste wird nicht bestraft. Für Motorradfahrer besteht keine Warnwestenpflicht. | Ab 42 Euro |
Kroatien | Fahrer eines Kfz müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie sich nach einem Unfall auf der Fahrbahn aufhalten. Diese Regelung gilt sowohl innerorts als auch außerorts. | Keine Geldbuße |
Luxemburg | Fahrer eines Kfz (auch Motoradfahrer) müssen beim Verlassen des Fahrzeugs auf der Autobahn und auf Schnellstraßen eine Warnweste tragen. | Ab 74 Euro |
Norwegen | Fahrer von in Norwegen zugelassenen Kraftfahrzeugen (auch Motorräder) müssen eine reflektierende Warnweste anlegen, wenn sie ihr Fahrzeug außerorts oder auf Autobahnen verlassen. Ausländische Fahrer sind nur dann betroffen, wenn sie ein in Norwegen zugelassenes Kfz führen (z.B. Mietwagen). | Keine Geldbuße |
Österreich | Fahrer von Kfz müssen eine Warnweste mitführen und diese bei Verlassen des Fahrzeuges bei einem Unfall oder Panne auf der Autobahn/ Landstraße anziehen. Motorradfahrer sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen. | Ab 14 Euro |
Portugal | Fahrer von in Portugal zugelassenen Kfz müssen eine Warnweste mitführen und diese tragen, wenn sie das Kfz außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen verlassen. Ausländische Fahrer sind nur dann betroffen, wenn sie ein in Portugal zugelassenes Kfz führen (z.B. Mietwagen). Für Motorradfahrer besteht keine Warnwestenpflicht. | Ab 60 Euro |
Rumänien | Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t müssen eine Warnweste mitführen und diese beim Verlassen des Kfz bei einer Panne oder einem Unfall tragen. | Ab 120 Euro |
Serbien | Fahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese beim Verlassen des Kfz auf offener Straße tragen. | Ab 25 Euro |
Slowakei | Fahrer (auch Motorradfahrer) müssen eine Warnweste mitführen und diese außerorts oder auf Autobahnen bei Verlassen des Kfz eine Warnweste tragen. | |
Slowenien | Fahrer müssen eine Warnweste anlegen, wenn sie auf Autobahnen oder Schnellstraßen ihr Kfz verlassen. Eine reine Mitführpflicht besteht nicht. Für Motorradfahrer besteht keine Warnwestenpflicht. | Ab 100 Euro |
Spanien | Fahrer von Kfz müssen, wenn sie bei Panne oder Unfall ihr Kfz auf Autobahnen oder Landstraßen verlassen, Warnwesten tragen. Für Motorradfahrer besteht keine Warnwestenpflicht. | Bis 200 Euro |
Tschechien | Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen bei Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten. | Bis 100 Euro |
Ungarn | Alle Verkehrsteilnehmer (insbesondere Radfahrer und Fußgänger), die sich bei Nacht oder schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Straße aufhalten, müssen eine Warnweste tragen. Eine Warnwestentragepflicht besteht für Auto- und Motorradfahrer auch dann, wenn sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen bei Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten. | Bis 135 Euro |
Zypern | Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und tragen, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen. |
Quelle: ADAC.de, Stand: 07/2022 (Angaben ohne Gewähr)
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„Die Zahl der Warnwesten im Auto sollte zur eigenen Sicherheit immer der Anzahl der Insassen im Fahrzeug entsprechen“, so der wichtige Hinweis des ADAC. „Es kann in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch Mitfahrer zeitweise auf der Fahrbahn aufhalten müssen.“ Die Westen sollte man „griffbereit im Fahzeuginneren“ bewahren, um sie „noch vor Verlassen des Fahrzeugs anziehen zu können“.