Neues Raser-Gesetz in Österreich geplant: Verlust und Zwangsversteigerung von Auto droht
In Österreich plant Verkehrsministerin Leonore Gewessler ein neues Gesetz, um die Autos von Rasern beschlagnahmen zu können. Auch eine Zwangsversteigerung droht.
Auf deutschen Autobahnen gilt oftmals kein Tempolimit, was ein Bugatti-Fahrer im vergangenen Jahr für einen umstrittenen Rekord genutzt hat. Gilt doch mal ein Tempolimit, droht Rasern ein Bußgeld. Handelt es sich um ein illegales Autorennen, ist eine Beschlagnahmung des Autos möglich. Künftig könnte das auch in Österreich der Fall sein, dort will man sogar noch weiter gehen.
Dabei orientiert sich Österreich am Schweizer Modell. Dort können die Autos von Rasern ebenfalls seit einigen Jahren beschlagnahmt und zwangsversteigert werden. Durch eine Gesetzesnovelle könnte das auch in der Alpenrepublik gehen, wie die Grüne-Verkehrsministerin Leonore Gewessler erklärte.
Österreich plant neues Raser-Gesetz: Verlust und Zwangsversteigerung von Auto droht
Jedoch muss nicht jeder Autofahrer, der in Österreich zu schnell war, den Verlust seines Autos befürchten. Die Maßnahme soll nur dann greifen, wenn man das Tempolimit innerorts um mindestens 60 oder außerorts um 70 Kilometer pro Stunde überschreitet. In diesem Fall soll zuständige Bezirksverwaltungsbehörde das vorherige Fahrverhalten des Fahrers prüfen.

Handelt es sich um einen bekannten Raser, soll der beschlagnahmte Wagen versteigert werden. „Extreme Raserei ist lebensgefährlich für alle anderen Menschen auf der Straße“, betonte die österreichische Verkehrsministerin. Bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen soll die Polizei das Auto an Ort und Stelle beschlagnahmen können.
Österreich plant neues Raser-Gesetz: „Tatwaffe aus der Hand nehmen“
„Es gibt einige wenige auf unseren Straßen, die einfach nicht hören wollen, bei denen die Strafen nicht wirken, bei denen die Nachschulungen nicht wirken“, sagte Gewesseler. Man müsse diesen Menschen die „Tatwaffe aus der Hand nehmen“. Die Verkehrsministerin betonte, dass bei diesen Geschwindigkeiten „niemand mehr volle Kontrolle über sein Fahrzeug“ habe.
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Die Einnahmen aus der Versteigerung des Raser-Autos sollen zu 70 Prozent an einen Verkehrssicherheitsfonds fließen. Die restlichen 30 Prozent erhalten die Gebietskörperschaften, wie etwa Kommunen. Werden Raser innerorts mit 80 km/h zu viel erwischt, wäre das Fahrzeug sofort weg. Außerorts ist das ab 90 km/h zu viel der Fall. Ähnliche Reglungen gibt es neben der Schweiz auch in Italien und Dänemark. Die Gesetzesinitiative soll nun in eine sechswöchige Beratung und könnte frühestens Mitte 2023 in Kraft treten.