Vorsicht beim Gebrauchtwagen-Verkauf: Diese beiden Dinge müssen Sie unbedingt beachten
Die hohen Preise für Gebrauchtwagen lassen so manchen Autobesitzer zum Verkäufer werden. Diese beiden Fehler können dabei teuer werden.
Wiesbaden – Der Markt für Gebrauchtwagen ist, wie es so schön heißt, derzeit ein „Verkäufermarkt“. Heißt: Wer sein Auto verkauft, kann deutlich höhere Preise verlangen als noch vor einiger. Andererseits nehmen die Käufer auch so manchen Mangel hin, der sie kürzlich noch gestört hätte. Folglich verkauft so mancher trotz langer Lieferzeit für Neuwagen schon mal sein Pkw, wenn er ihn nicht unbedingt braucht.
Doch gerade auf Autofahrer, die mit dem Prozedere nicht so viel Übung haben wie Händler, lauern da einige Fallen. Zwei können teuer werden, sind aber auch relativ einfach zu entschärfen.

Vorsicht beim Gebrauchtwagen-Verkauf: Diese beiden Dinge müssen Sie unbedingt beachten
So sollten Privatverkäufer eines Gebrauchtwagens ihr Fahrzeug vor der Übergabe selbst abmelden und nicht darauf vertrauen, dass der Käufer dies erledigt – auch wenn es im Kaufvertrag steht. Das hat mit der Versicherung zu tun. Denn die geht zwar automatisch auf den Käufer über, nicht aber die Verpflichtung zur Bezahlung des Beitrages. Versäumt der Käufer die Ummeldung, ob mit Absicht oder aus Versehen, muss der Vorbesitzer in vielen Fällen für die Kosten aufkommen, so warnt die R+V-Versicherung. Falls der neue Besitzer mit der bisherigen Versicherung einen Unfall verursacht, ist sogar darüber hinaus der Schadenfreiheitsrabatt in Gefahr.
Vorsicht beim Gebrauchtwagen-Verkauf: Versicherung sofort informieren
Deren Experten empfehlen zudem, die eigene Versicherung so schnell wie möglich über den Verkauf zu informieren und dabei auch den Käufer anzugeben. Wer nicht selbst das Fahrzeug abmelden und dem Käufer die Beschaffung roter Kennzeichen zumuten möchte, dem rät die R+V, eine Kaution zu verlangen – die im Vertrag aufgenommen zurückbezahlt, sobald das Auto fristgerecht umgemeldet wird.
Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie in unserem kostenlosen Newsletter, den Sie gleich hier abonnieren können.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Nur bedingt hilft eine solche Kaution in einem anderen Problemfall: wenn der Käufer mit dem gerade abgeholten Auto einen Verkehrsverstoß begeht. Denn dann geht es manchmal auch um Flensburger Punkte. Völlige Sicherheit vor langwierigen Verfahren bietet auch hier die Abmeldung des Fahrzeugs vor Verkauf. Alternativ hilft es beim Nachweis der eigenen Unschuld auch, die genaue(!) Uhrzeit der Übergabe im Vertrag festzuhalten. (Mit Material von SP-X)