Krank Auto zu fahren ist kein Kavaliersdelikt: Punkte und Fahrverbot drohen
Wer krank ist, sollte auf seinen Arzt hören und nicht Autofahren. Neben Problemen mit der Versicherung drohen auch Punkte und sogar ein Fahrverbot.
Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben – spätestens seit Corona sollte das jedem klar sein. Nur in wenigen Fällen sollte man dann das Bett verlassen, etwa für den Arztbesuch oder um sich in der Apotheke dringend benötigte Medikamente zu kaufen. Auf dem Fahrersitz des Autos sollte man dann aber nicht Platz nehmen, denn das kann schwerwiegende Folgen haben.
Die Gründe dafür sind vielfältig. So sorgt die Abwehrreaktion des Körpers oft nicht nur für Gliederschmerzen, sondern auch dafür, dass die Konzentration schwerfällt. Und die ist eben wichtig, damit es nicht zu Unfällen wegen Unachtsamkeit kommt. Doch auch manche Medikamente können die Fahrtüchtigkeit einschränken.

Krank am Steuer: Punkte und Fahrverbot drohen
„Insbesondere bei Hustensaft ist Vorsicht geboten, da die Säfte oft Alkohol enthalten. Dies ist aber nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen“, betont der Automobilklub ACV. Ernsthaft betrunken wird man davon natürlich nicht, dennoch gibt es gefährliche Wechselwirkungen.
„Wenn Sie nicht sicher sind, welche Wirkung die eingenommenen Arzneien haben, sollten Sie auf eine Fahrt mit Ihrem Auto verzichten. Sollten Sie aufgrund Ihrer unsicheren Fahrweise der Polizei auffallen oder sogar einen Unfall verschulden, drohen Ihnen laut § 24a Abs. 2 StVG die gleichen Strafen wie jemandem, der unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird“, erklärt der ACV.
Krank am Steuer: Versicherungen können Haftung einschränken
Entsprechend sollte man den Arzt konsultieren und das Auto stehen lassen, wenn dieser dazu rät. So ist „ein gegen die Anweisung des Arztes verstoßendes Verhalten als grob fahrlässig, gegebenenfalls sogar als vorsätzlich einzustufen“, wie Verkehrsrechtsanwalt Michael Schulte gegenüber Auto, Motor und Sport erklärt.
Die Folge: Versicherer können dann ihre Haftung einschränken und der Fahrer muss den Schaden mittragen. Denn die Fahrerlaubnisverordnung verlangt, dass er immer in der Lage sein muss, das Auto sicher zu steuern. Bei vielen gesundheitlichen Einschränkungen ist das jedoch nicht mehr der Fall. Zudem drohen Punkte in Flensburg und auch ein Fahrverbot oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung.
Krank am Steuer: Arzt drohen ebenfalls Konsequenzen
Doch auch für den Arzt kann es unter Umständen ungemütlich werden, wie Schulte betont: „Unterlässt es der Arzt, seine Patienten über mögliche Auswirkungen von Medikamenten oder festgestellten körperlichen oder geistigen Einschränkungen auf die Fahrtüchtigkeit zu informieren, kann sich hieraus auch eine eigene Haftung des Arztes für etwaige Unfälle des Patienten ergeben.“