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Urlaub mit dem Auto: Diese Verkehrsregeln im Ausland sollten Sie kennen

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Nahaufnahme eines Autos auf einer leeren Straße mit einem Berg im Hintergrund.
Erkundigen Sie sich vor der Fahrt in den Urlaub, welche Regeln vor Ort gelten. © Patrick Daxenbichler/Imago (Symbolbild)

Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich vorab über Verkehrsregeln schlau machen. Denn häufig sind diese im Detail anders als in Deutschland. Unwissenheit kann teuer werden.

Beim Thema Tempoverstoß verstehen die Gesetzeshüter im Ausland meistens keinen Spaß. Wer glaubt, man könne das vorgegebene Limit überschreiten, erlebt schnell eine teure Überraschung. Für Landstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen gibt es je nach Land unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, nach denen man sich im Vorfeld erkundigen sollte, meist sind es generelle Limits. In einigen Ländern wird die maximale Geschwindigkeit jedoch stets individuell durch Schilder begrenzt. Auch die Bußgelder bei einer Überschreitung der Höchstgrenze unterscheiden sich – fast immer liegen sie aber über denen in Deutschland. Besonders teuer ist in dieser Hinsicht Norwegen mit 480 Euro für 20 km/h zu viel, aber auch in Italien und der Schweiz werden ab dieser Grenze 170 Euro fällig.

Besonderheit für E-Autofahrer in Österreich

Eine Besonderheit gibt es für E-Autofahrer in Österreich: Seit Anfang 2021 gilt auch für ausländische Autos eine Ausnahme vom Umwelt-Tempolimit. Dieses begrenzt auf bestimmten Autobahn-Abschnitten die Höchstgeschwindigkeit von Verbrenner-Auto auf 100 km/h. Auch deutsche E-Mobile mit E-Kennzeichen dürfen bis zu 130 fahren. Für Fahranfänger gelten in vielen Ländern spezielle, verschärfte Tempovorschriften. So dürfen etwas in Italien Führerscheinneulinge auf Landstraßen laut ADAC nur 90 km/h fahren, auf Autobahnen maximal 100 km/h. Die Regelung gilt in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis. Ähnlich sieht es in Frankreich aus, wo Fahranfänger in der ersten drei Jahren außerorts nur 80, auf Schnellstraßen nur 100 und auf Autobahnen nur 110 km/h fahren dürfen. Kroatien zieht die Grenzen bei 80, 100 und 120 km/h.

Spanien: Auch im Mietwagen zwei Warndreiecke an Bord Pflicht

In manchen Ländern muss man zudem spezielle Vorschriften beachten: Alle in Spanien zugelassenen Autos – etwa Mietwagen – müssen zwei Warndreiecke mitführen. In Italien ist außerorts zu jeder Tages- und Nachtzeit das Tagfahr- oder Abblendlicht einzuschalten, bei Mopeds und Motorrädern gilt das auch innerorts. Frankreich verlangt seit mehreren Jahren einen Alkoholtester an Bord eines jeden Pkw. Zwar wird dessen Abwesenheit mittlerweile nicht mehr mit einem Bußgeld geahndet, wer ihn dabei hat, erspart sich aber Diskussionen mit der Polizei in einer fremden Sprache. In vielen Ländern besteht auch die Pflicht für jeden Insassen eine Warnweste mitzuführen.

Bußgelder im Ausland oft deutlich teurer als in Deutschland

Wer ein Land mit mautpflichtigen Autobahnen besucht, sollte immer genügend Bargeld dabeihaben, falls an der Mautstation keine EC- oder Kreditkarten angenommen werden. Das Befahren von gebührenpflichtigen Straßen ohne gültige Vignette ist keine gute Idee. Die Überwachung geschieht meist engmaschig und die Strafen übersteigen die Kosten für die Vignette um ein Vielfaches.

Generell fallen Bußgelder im europäischen Ausland oft deutlich höher aus als hierzulande. Anders als noch vor einigen Jahren kann man den ausländischen Bußgeldbescheid zudem nicht einfach ignorieren. So gibt es etwa innerhalb der EU ein Vollstreckungsabkommen. Das greift zwar erst ab einer Höhe von 70 Euro; diese Grenze ist aber schnell erreicht, da zu den eigentlichen Deliktkosten noch die Bearbeitungsgebühren gerechnet werden. Eine Ausnahme besteht mit Österreich: Hier liegt die Grenze bei 25 Euro. Weigert sich jemand das Bußgeld zu zahlen, kann dies im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens sogar zu einer Haftstrafe führen. Bei einer Kontrolle im betreffenden Land können alte Geldstrafen auch nachträglich eingetrieben werden. Wer also beabsichtigt, das entsprechende Ausland noch einmal zu besuchen, sollte einen gültigen Bußgeldbescheid umgehend bezahlen. Holger Holzer/SP-X/ahu

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